Ich habe die Möglichkeit ein Objekt zu erwerben das mehrere hundert Jahre alt aber verfallen ist. Es stand bis zum Verfall unter Denkmalschutz, der wurde aber nach Aussage der Behörde aufgehoben. Rein denmalschutztechnisch dürfte ich doch jetzt das Objekt abtragen, untersuchen, buddeln, graben usw wie es mein Herz beliebt, oder?
Wenn ich das darf gibst demnächst wieder ein nettes Treffen ohne in der Kacke zu wühlen
Leider kann ich nicht mehr als Andeutungen machen da hier mitgelesen wird von Leuten denen nix heilig ist.
Also meine Frage, wenn es mir gehört und kein Denkmal ist kann ich doch frei weg wühlen, richtig?
Wenn ich das darf gibst demnächst wieder ein nettes Treffen ohne in der Kacke zu wühlen

Leider kann ich nicht mehr als Andeutungen machen da hier mitgelesen wird von Leuten denen nix heilig ist.
Also meine Frage, wenn es mir gehört und kein Denkmal ist kann ich doch frei weg wühlen, richtig?
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