Zumindest steht hier:
Beim Waldspaziergang ein schönes Hirschgeweih zu finden ist reiner Zufall. Was allerdings die wenigsten wissen: Selbst wenn dieser seltene Zufall eintreffen sollte, dürfte der Finder das Geweih nicht einfach mitnehmen. Wir haben bei den "Bayerischen Staatsforsten" nach den rechtlichen Bestimmungen gefragt und erhielten folgende Information: Nach § 15 des Deutschen Bundesjagdgesetzes sind die Geweihe von Hirschen und Rehböcken Eigentum des "Jagdsausübungsberechtigten" - das ist i.d.R. der Jagdpächter bzw. Revierinhaber. Zum Sammeln von Abwurfstangen bedarf es der schriftlichen Erlaubnis des zuständigen Jägers. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, muss der Finder das Geweih dem "Jagdausübungsberechtigten" übergeben. Nimmt er das Geweih mit, dann ist das ein "Eingriff in fremdes Jagdrecht" - also ganz einfach Wilderei. Soweit muss es allerdings nicht kommen, denn es gibt genug Möglichkeiten, Geweihe ganz legal zu erwerben.......
Quelle: Waldliebhaber.de
Gruß
Obelix
Beim Waldspaziergang ein schönes Hirschgeweih zu finden ist reiner Zufall. Was allerdings die wenigsten wissen: Selbst wenn dieser seltene Zufall eintreffen sollte, dürfte der Finder das Geweih nicht einfach mitnehmen. Wir haben bei den "Bayerischen Staatsforsten" nach den rechtlichen Bestimmungen gefragt und erhielten folgende Information: Nach § 15 des Deutschen Bundesjagdgesetzes sind die Geweihe von Hirschen und Rehböcken Eigentum des "Jagdsausübungsberechtigten" - das ist i.d.R. der Jagdpächter bzw. Revierinhaber. Zum Sammeln von Abwurfstangen bedarf es der schriftlichen Erlaubnis des zuständigen Jägers. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, muss der Finder das Geweih dem "Jagdausübungsberechtigten" übergeben. Nimmt er das Geweih mit, dann ist das ein "Eingriff in fremdes Jagdrecht" - also ganz einfach Wilderei. Soweit muss es allerdings nicht kommen, denn es gibt genug Möglichkeiten, Geweihe ganz legal zu erwerben.......
Quelle: Waldliebhaber.de
Gruß
Obelix
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