Bauernhof

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  • Obelix
    Heerführer


    • 02.03.2004
    • 1841
    • Hemmingen-Arnum
    • Zwei gesunde Augen und mein Spürsinn.

    #16
    Zumindest steht hier:

    Beim Waldspaziergang ein schönes Hirschgeweih zu finden ist reiner Zufall. Was allerdings die wenigsten wissen: Selbst wenn dieser seltene Zufall eintreffen sollte, dürfte der Finder das Geweih nicht einfach mitnehmen. Wir haben bei den "Bayerischen Staatsforsten" nach den rechtlichen Bestimmungen gefragt und erhielten folgende Information: Nach § 15 des Deutschen Bundesjagdgesetzes sind die Geweihe von Hirschen und Rehböcken Eigentum des "Jagdsausübungsberechtigten" - das ist i.d.R. der Jagdpächter bzw. Revierinhaber. Zum Sammeln von Abwurfstangen bedarf es der schriftlichen Erlaubnis des zuständigen Jägers. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, muss der Finder das Geweih dem "Jagdausübungsberechtigten" übergeben. Nimmt er das Geweih mit, dann ist das ein "Eingriff in fremdes Jagdrecht" - also ganz einfach Wilderei. Soweit muss es allerdings nicht kommen, denn es gibt genug Möglichkeiten, Geweihe ganz legal zu erwerben.......

    Quelle: Waldliebhaber.de

    Gruß

    Obelix
    In Freiheit dienen!

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    • Sorgnix
      Admin

      • 30.05.2000
      • 25923
      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

      #17


      Siehste, ...
      JETZT verstehen wir auch alle, weshalb die Gesetzesflut kein Ende nimmt. Es werden mehr und mehr Paragraphen. In allen Bereichen.

      Das Gesetz spricht ausdrücklich von "Abwurfstangen".
      Glasklar!

      ... und was ist mit kompletten Abwurfköpfen??

      Ganz ernst: Das scheint wirklich geklärt werden zu müssen ...
      Sonst könnte es böse enden, wenn man an den falschen oder schlecht aufgelegten Förster trifft ...

      Sicher gibt es da irgendwo schon ein Urteil zu - man findet es nur nicht ...


      an was man alles denken muß ...
      Gruß
      Jörg
      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

      (Heiner Geißler)

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      • spike
        Heerführer


        • 15.02.2009
        • 2013
        • Oberfranken/Bayern
        • Bounty Hunter Lone Star

        #18
        Zitat von Sorgnix
        :c



        ... und was ist mit kompletten Abwurfköpfen??
        Gruß
        Jörg
        Ich kenn nur ne Storry von einem Bauern der meinte einen "Abwurfkörper" in Form einer 150 Lbs Bombe zur Polizei zu bringen.....

        Das ganze war aber ähnlich wie bei dem Kopf.........nicht gern gesehen

        Grüße-
        Nur weil du nicht Paranoid bist, heisst das nicht, dass dich niemand verfolgt...
        Suche EKM: -74-Res.Flak-Abt. 432 3. Battr. !!!

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        • Sparus
          Ratsherr


          • 16.06.2012
          • 209
          • Berlin

          #19
          Hallo Jörg, rechtlich handelt es sich wohl bei den Resten noch um sogenanntes Fallwild (Unfallwild bzw. sonstiges verendetes Wild) und das gehört auch dem Jagdausübungsberechtigten/Revierinhaber. Also wenn man das Geweih haben möchte, dann sollte man entsprechend nachfragen. Der Betreffende wird sicher nichts dagegen haben. Sparus

          Kommentar

          • Harzhorn
            Heerführer


            • 16.08.2009
            • 3134
            • Harzvorland
            • Ehemals Deus jetzt Nokta

            #20
            Gefällt mir sehr
            Schöne Aufnahmen-Danke
            Ich glaubte es wäre ein Abenteuer , aber in Wirklichkeit war es das Leben.......Josef Conrad

            Kommentar

            • ohiho
              Geselle


              • 18.05.2011
              • 66
              • thüringen

              #21
              Zitat von oliver.bohm
              Die Devi...!

              Interessant wäre zu wissen , was für ein Fz das war...

              4 Radbolzen...? Trabbi?
              mahlzeit!ja ist trabant vorderachse

              Kommentar

              • Obelix
                Heerführer


                • 02.03.2004
                • 1841
                • Hemmingen-Arnum
                • Zwei gesunde Augen und mein Spürsinn.

                #22
                Hoch interessant das Thema und unter uns "Sammlern" sicher wichtig:

                Zum Jagdrecht gehört die Befugnis sich Wild anzueignen (§ 1 Abs. 1 BJG). Allerdings beinhaltet diese Vorschrift keine Aneignungspflicht. Vor diesem Hintergrund muss sich der Jagdausübungsberechtigte angefahrene Tiere nicht aneignen[148]. Das Aneignungsrecht erfasst erlegtes und gefangenes Wild sowie nach § 1 Abs. 5 BJG auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen, sowie Eier von Federwild[149] sich anzueignen. Es stellt sich mithin die Frage, wann Wild verendet oder Fallwild ist.

                Das Wild ist schlichtweg verendet, wenn es durch äußere Gewalteinwirkung getötet worden ist[150]. Dies kann nicht nur durch Schuss, sondern auch durch Stich, Schlag, Falle, Schlinge, Raubwild oder Raubzeug, Blitzschlag oder Zusammenprall mit einem Kraftwagen erfolgt sein.

                Dagegen ist Fallwild Wild, das natürlich umgekommen ist (z. B. durch Krankheit, Wintersnot, Ertrinken oder entsprechendes Alter). Fallwild ist häufig an der Blutfülle im Wildbrett zu erkennen. Statistisch versteht man unter Fallwild das Wild, welches durch einen Verkehrsunfall getötet wurde. Sind bei dem Fallwild Krankheitszeichen erkennbar, hat der Jäger die Fernhalte- und Anzeigepflicht.

                Die Jagdbarkeit an verendetem Wild und Fallwild endet erst, wenn der Kadaver gänzlich in Verwesung übergegangen ist. Dabei ist es unerheblich, ob das Wildbret noch zum menschlichen Genuss geeignet ist; es genügt, wenn es zu anderen Zwecken verwendbar ist[151]. Ist das Geweih oder Gehörn noch mit dem Schädel eines solchen Stückes verbunden, ist die Jagdbarkeit des Tieres noch nicht beendet, da der Tierkörper noch nicht vollständig zerstört

                ist[152].

                Mancherorts ist bei der Bevölkerung das Suchen der Passstangen durchaus üblich (Harz: Zackelsuchen). Zum Sammeln ist aber die schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten erforderlich.

                Quelle Auszug:
                Jagdrecht für das Land Nordrhein-Westfalen
                Mit Regelungen des Naturschutz-, Artenschutz- und Waffenrechts
                Fachbuch, 2012

                Gruß

                Obelix
                In Freiheit dienen!

                Kommentar

                • Habachtaler
                  Heerführer


                  • 05.03.2009
                  • 1096
                  • Niedersachsen

                  #23
                  Zitat von devi
                  hast den puppenkopf mal genauer angeschaut..steht meistens was hintem im genick drauf
                  jo



                  aber ernsthaft, wie lange mag das schon verlassen sein?
                  seit dem 2.WK!?
                  "Wer von einem Schatz weiß, um dessen Ruhe ist es geschehen, und er wird sie nicht wiederfinden, eher er den Schatz gehoben hat oder daran zugrunde gegangen ist"

                  Joseph Conrad

                  Kommentar

                  • Krauss Handel
                    Banned
                    • 30.09.2008
                    • 584
                    • Sachsen

                    #24
                    Hallo !

                    Warum muss immer gleich mit der Gesetzteskeule gewunken werden? Einfach mitnehmen und Tschüß,kräht eh kein Hahn danach. Auch meine Beiträge immer gleich das darf Du nicht,das ist verboten. Wer hält sich hier im Forum immer an die Gesetze ?

                    Uwe

                    Kommentar

                    • Deistergeist
                      Moderator

                      • 24.11.2002
                      • 19522
                      • Barsinghausen am Deister

                      #25
                      Stimmt schon. Aber: Ein Hinweis auf die passenden Gesetze ist nicht verkehrt! Gerade "Jagdpächter" sind uns schon öfter mit Allmachtfantasien begegnet...Gut, wenn man sich dann auskennt-und halt nicht gerade den Rest vom Hirsch unter den Arm geklemmt hat.
                      "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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