Ich hab mal vor Monaten einen Galgenberg in meiner Nähe abgesondelt (unterer Durchmesser ca. 10-15 m). Leider war auf dessen Plateau rein gar nix Interessantes zu finden. Dann bin ich halt mal rum um den Berg. Und siehe da, an der Nordostseite muss sich wohl ganz früher mal so eine Art Schießstand befunden haben. Jedenfalls fand ich an diesem Hang auf ca. 20 m² so an die 15-20 Bleikugeln für Musketen. Wer sowas sammelt, für den hätte es sich dort gelohnt. Leider war für "Münzfetischisten" (wie ich) dort nichts zu erbeuten, leider. (Ach, da fällt mir ein, ca. 20-30 m entfernt fand ich dann doch noch einen 10 Reichspfennig- Zink natürlich, grhh, na besser als gar nichts !)
Gruß, newbiex2006.
.abgeschossene und verformte Bleikugeln natürlich ! Und zwar diese da im Bild.
Hab noch mal n bisschen gegoogelt und bin tatsächlich fündig geworden. Die Stadt Essen beispielsweise hat einen Galgenberg als Bodendenkmal aufgelistet, siehe Anlage:
StartseiteDenkmalliste der Stadt EssenStadtbezirk IXSchuir
Lage:Meisenburgstr.
bei HNr. 149/151
Stadtbezirk IX / Stadteil Essen-Schuir
Kurzbezeichnung:
Galgenhügel
Art u. lfd. Nummer der Denkmalliste / Eintragungsdatum:
Bodendenkmal 0036 / 30.05.2000
Merkmale:
150 m südwestlich des Wetteramtes Essen liegt in einem Waldzipfel ein einzelner Hügel.
Der Hügel hat einen Durchmesser von 9 m und eine Höhe von 1,15 m. In der Mitte ist eine Einsenkung, die von einem Schützenloch aus dem 2. Weltkrieg stammen dürfte. Eine Bohrkernuntersuchung 1985 von H. Mertens bestätigte den anthropogenen Charakter.
Das umliegende Gelände fällt sanft nach Südwesten ein und ist mit einem 60-100 jährigen Eichenbestand bewachsen, die teilweise unmittelbar auf dem Hügel stehen.
Der Hügel steht im Grenzbereich zwischen der ehemaligen Reichsabtei Werden und dem Reichsstift Essen. Nach H. Rieth handelt es sich um einen Gerichtsplatz, der auf einer Gebietskarte von 1582 als das "Werdensche Gericht" bezeichnet wird.
(aus: Denkmalliste der Stadt Essen, Stand: 01.02.2001)
Wollte mal fragen, ob bereits jemand Erfahrungen mit der Suche an ehemaligen Galgenplätzen bzw. Richtstätten gemacht hat. Da diese Galgenstätten weit über das Mittelalter hinaus "in Betrieb" waren sollten Funde hier doch nicht ausgeschlossen sein. Zumal mir nicht bekannt ist, dass es sich bei einer mittelalterl. Richtstätte um geschütztes Kulturgut wie bspw. einer Wüstung handelt. Oder lieg ich da falsch? Lasse mich gern eines Besseren belehren.
Hallo
Ich denke mal Du hast dir den Denkanstoss hier eingeholt.
In RLP sind diese Stätten, soweit sie bekannt sind, Bodendenkmäler.
Von gezielten Ausgrabungen in Hinrichtungsstätten durch das hiesige RLM ist mir bekannt (wurde auch publiziert) eine davon liegt in einem römischen Vicus!!!! Bei verschiedenen Ausgrabungen wurden auch entsprechene menschliche Gebeine gefunden, da die Gehenkten oder mit dem Schwert hingerichteten, später ja auf dem Richtplatz vergraben wurden.
Die Leiche galt ja als unehrlich, sowie der Henker übrigens auch. (Wo wurde der eigentlich bestattet?) Es gab aber nicht nur Galgenberge,oft stand der Galgen auch an der Straße oder einer Wegekreuzung und es gab auch richtige ummauerte Hinrichtungsstätten, mit Galgen, Rad usw. Ich denke, das dies aber von der jeweiligen Gegend und den dortigen Gebräuchen abhängig war. Das Aufhängen am Galgen war eine unehrenhafte Hinrichtung, mit dem Schwert den Kopf zu verlieren, ehrenvoll. Das Delikt bestimmte auch die Hinrichtungsart, bei Sodomie wurde man lebendig begraben.
Nur weil es Hinrichtungsstätten waren, dürfte es sich allein dadurch nicht um Bodendenkmale handeln.
Der jeweilige Grundbesitzer dürfte es wissen.
Fast jedes Wochenende komme ich an einem weithin sichtbaren Galgenberg vorbei und es juckt mich jedesmal, hinsichtlich Bodendenkmal würde ich mir dabei keine Gedanken machen.
Fast jedes Wochenende komme ich an einem weithin sichtbaren Galgenberg vorbei und es juckt mich jedesmal, hinsichtlich Bodendenkmal würde ich mir dabei keine Gedanken machen.
Solltest Du aber... Zumindest Infos einzuholen dürfte Dir doch nicht so schwer fallen oder? Damit bist Du erstens auf der sicheren Seite, und brauchst auch kein schlechtes Gewissen den Menschen gegenüber zu haben, die sich ernsthaft mit diesem Hobby befassen und es nicht an einem gewissen Respekt an der Geschichte mangeln lassen.
Aufgrund der Entwicklung hier im Forum bzgl. Bodendenkmal von ehem. Galgenstätten wollte ich es nun genau wissen und habe mich heute zur zuständigen Gemeinde begeben, in deren Zuständigkeitsbezirk sich ein ehemaliger Galgenplatz befindet. Hab mich einfach dumm gestellt und mal so gefragt. Zunächst erst mal große Verwunderung. "Was?? Galgenplatz? Richtstätte?" Nach einiger Zeitund mehreren Anlaufstellen wurde mir erklärt, dass das fragliche Gelände vor ca. 30 - 40 Jahren eingeebnet und verschüttet worden sei!
Daraufhin habe ich gefragt ob es sich bei einem solchen Platz nicht um ein Bodendenkmal handeln würde. Und ob es normal sei, dass man einen solchen Platz mal eben einebnet. Die Reaktion war ein gleichgültiges Schulterzucken! Hierbei sei erklärt, adss sich der fragliche Platz fernab von jeder Bebauungszone mitten im freien Feld befindet. Ein nachvollziehbarer Grund für eine Einebnung gibt es somit nicht.
Also so viel zu dem Thema Bodendenkmal!!! Sondeln verboten aber einebnen erlaubt, - oder wie??
Habe nach dieser Erfahrung die nötigen Schlüsse aus der Sache gezogen!
Zuletzt geändert von Der Maulwurf; 27.07.2007, 23:32.
Meine Damen und Herren, liebe Neger...
Heinrich Lübke, Bundespräsident
Mein Heimats Verein hatte mir gefragt ein halbe siegel von +- 1200 zu finden auf ein bauschutt deponie. Erste halb war ein aug fund auf ein baustelle durch Verein vorsittzender. Habe bei LDA gefragt und antwort bekommen "Kein NFG für Sondengänger". Dus jetzt is es etwa 5 meter unter erde, und jeder tag geht ein planierraub drüber. Besser verloren dan das ein sondengänger es findt oder ?
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