Burgen rund um Bonn (Orden und Münzen)

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  • Theseus
    Einwanderer


    • 03.09.2015
    • 13
    • Brandenburg

    #1

    Burgen rund um Bonn (Orden und Münzen)

    Hallo zusammen,

    habe ja bereits berichtet, dass ich normalerweise eher in Brandenburg & Umgebung oder an der Ostsee auf der Suche nach Schätzen bin.
    Nun gehts über Ostern zu meinem Schwager in die Nähe von Bonn. Die sind gerade erst da hingezogen, meine Frau hat uns deshalb direkt ein Wellnesshotel in NRW hier gebucht, das ist das Ameron Hotel Königshof.

    Kennt ihr Burgen in der Region, wo man mit viel Glück noch alte Orden oder Münzen findet? Die Römer sollen da ja einige Spuren hinterlassen haben, vor allem durch den Schiffsverkehr am Rhein...

    War z.B. schon mal jemand an der Burgruine Löwenburg bei Königswinter?

    Und wie siehts mit der Sondergenehmigung fürs Sondeln in NRW aus? Muss ich da zum Rheinischen Amt oder zur oberen Denkmalbehörde?
    Hab die Rechtslage da nicht ganz durchschaut.

    Danke im Voraus für die Infos,
    Gerd
    Das Suchen und Irren ist gut, denn durch sie lernt man neue Wege kennen.
  • Frank Enstein
    Banned
    • 23.03.2015
    • 4029
    • B

    #2
    Zu der selben Stelle wo du in Brandenburg deine Nachforschungsgenehmigung beantragst!....
    Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.

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    • DaddyCool
      Heerführer


      • 12.08.2008
      • 1603
      • Deutschland
      • XP Deus v5.2, Garrett PP

      #3
      Fakt ist: wenn Du rund um die Löwenburg suchst, binde ich Dir persönlich die Krawatte.

      Bei der Frage nach einer Genehmigung allerdings helfe ich Dir gerne weiter. Schick mir bitte ne PN.
      Nec soli cedit !

      DSU outside

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      • sept.sev
        Landesfürst


        • 08.02.2009
        • 868
        • Kreis Göppingen
        • XP-Deus, Garrett Ace 250, AT-Gold, ProPointer

        #4
        War da nicht das Kastell Kleinbonum?
        PRO DEO ET PATRIA

        Kommentar

        • Theseus
          Einwanderer


          • 03.09.2015
          • 13
          • Brandenburg

          #5
          Hast du zuviel Zaubertrank von Miraculix getrunken, sept.sev?

          Frank Enstein: Bei den Suchgenehmigungen gibt es ja länderspezifische Regelungen, soweit ich weiß.
          Hier in Brandenburg habe ich bislang nur die Besitzer gefragt, ob ich dort suchen darf. Man kennt sich ja hier meistens bzw. vermuten die meisten keine antiken Schätze auf ihrem Acker...

          Aber bei einer Burg in NRW müsste ich das wohl bei der Gemeinde kostenpflichtig beantragen und meine Funde zu 50% an den Eigentümer des Grundstücks abgeben.

          Ich habe jetzt bei der Bodendenkmalpflege in Bonn angerufen, die sagten mir, allein für den Verwaltungsvorgang müsste ich vorab 75 Euro zahlen. Das kommt mir doch etwas viel vor...

          DaddyCool: Bekommst diesbzgl. eine PN von mir!
          Das Suchen und Irren ist gut, denn durch sie lernt man neue Wege kennen.

          Kommentar

          • dcag99
            Heerführer


            • 11.09.2012
            • 4738
            • Königreich Württemberg
            • AT Pro

            #6
            Zitat von Theseus
            Hast du zuviel Zaubertrank von Miraculix getrunken, sept.sev?

            Frank Enstein: Bei den Suchgenehmigungen gibt es ja länderspezifische Regelungen, soweit ich weiß.
            Hier in Brandenburg habe ich bislang nur die Besitzer gefragt, ob ich dort suchen darf. Man kennt sich ja hier meistens bzw. vermuten die meisten keine antiken Schätze auf ihrem Acker...

            Aber bei einer Burg in NRW müsste ich das wohl bei der Gemeinde kostenpflichtig beantragen und meine Funde zu 50% an den Eigentümer des Grundstücks abgeben.

            Ich habe jetzt bei der Bodendenkmalpflege in Bonn angerufen, die sagten mir, allein für den Verwaltungsvorgang müsste ich vorab 75 Euro zahlen. Das kommt mir doch etwas viel vor...

            DaddyCool: Bekommst diesbzgl. eine PN von mir!

            Gebühren für Genehmigungen für Nachforschungsgenehmigung nach § 13 DschG NRW findest du in AVerwGebO NRW Ziff. 4a 1

            Entscheidungen gemäß § 13 DSchG NRW über die Suche und Bergung unter Zuhilfenahme von Metallsonden (Genehmigung zum Sondengehen)
            Gebühr: Euro 75

            Alle sonstigen Entscheidungen gemäß § 13 oder § 14 DSchG NRW einschließlich der Überwachung der danach erlaubten Maßnahmen
            Gebühr: Euro 50 bis 500
            und

            § 17 (Fn 11)
            Schatzregal
            (1) Bewegliche Denkmäler und bewegliche Bodendenkmäler sowie Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, die herrenlos sind oder die solange verborgen waren, dass das Eigentum nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes. Sie sind unverzüglich an die Untere Denkmalbehörde oder das Denkmalpflegeamt zu melden und zu übergeben.

            (2) Denjenigen, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen, soll eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden, die sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes orientiert. Ist die Entdeckung bei unerlaubten Nachforschungen gemacht worden, sollte von der Gewährung einer Belohnung abgesehen werden. Über die Gewährung der Belohnung und ihre Höhe entscheidet im Einzelfall die Oberste Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Denkmalpflegeamt.“
            Sprich: keine hadrianische Teilung sondern Schatzregal.
            Gruss Matthias

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            • Theseus
              Einwanderer


              • 03.09.2015
              • 13
              • Brandenburg

              #7
              Das mit dem Schatzregal hatte ich schon recherchiert, ich denke nicht, dass ich bei meiner Suche so etwas Wertvolles auftreiben sollte, dass es sich lohnt, es der Unteren Denkmalbehörde zu melden.

              Mir geht es eher darum: Wenn ich dich/die Behörde richtig verstehe, muss ich für nur ein Wochenende schon 75 Euro zahlen, egal wo ich sondeln gehe plus nochmal 50-100 Euro zusätzlich?

              Vielleicht bin ich ja schwer von Begriff, aber unter
              "Alle sonstigen Entscheidungen gemäß § 13 oder § 14 DSchG NRW einschließlich der Überwachung der danach erlaubten Maßnahmen"
              kann ich mir nichts vorstellen..

              Wäre nett, wenn du/ihr mir das Fachchinesisch der Behörden nochmal übersetzen könntest!

              Beste Grüße,
              Gerd
              Das Suchen und Irren ist gut, denn durch sie lernt man neue Wege kennen.

              Kommentar

              • chabbs
                Heerführer


                • 18.07.2007
                • 12179
                • ...

                #8
                Zitat von Theseus
                Das mit dem Schatzregal hatte ich schon recherchiert, ich denke nicht, dass ich bei meiner Suche so etwas Wertvolles auftreiben sollte, dass es sich lohnt, es der Unteren Denkmalbehörde zu melden.
                Na, das entscheidet die Denkmalbehörde, nachdem Du alle Funde gemeldet hast, was wertvoll ist und was nicht.

                Ich will ja nicht unken- aber mit der Einstellung unter den Voraussetzungen wird man Dir sicher nicht mal eben ne Suchgenehmigung ausstellen.

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                • dcag99
                  Heerführer


                  • 11.09.2012
                  • 4738
                  • Königreich Württemberg
                  • AT Pro

                  #9
                  Zitat von Theseus
                  Das mit dem Schatzregal hatte ich schon recherchiert, ich denke nicht, dass ich bei meiner Suche so etwas Wertvolles auftreiben sollte, dass es sich lohnt, es der Unteren Denkmalbehörde zu melden.

                  Mir geht es eher darum: Wenn ich dich/die Behörde richtig verstehe, muss ich für nur ein Wochenende schon 75 Euro zahlen, egal wo ich sondeln gehe plus nochmal 50-100 Euro zusätzlich?

                  Vielleicht bin ich ja schwer von Begriff, aber unter
                  "Alle sonstigen Entscheidungen gemäß § 13 oder § 14 DSchG NRW einschließlich der Überwachung der danach erlaubten Maßnahmen"
                  kann ich mir nichts vorstellen..

                  Wäre nett, wenn du/ihr mir das Fachchinesisch der Behörden nochmal übersetzen könntest!

                  Beste Grüße,
                  Gerd
                  zu den kosten: es gibt für die denkmalehörde keinen unterschied ob nur ein wochenende oder 1 jahr in der genehmigung. zumindest kann man das so der verordnung entnehmen.
                  die 50-500 Euro sind sonstige Entscheidungen NICHT Genehmigung Sondengehen betreffend.

                  zum schatzregal: ALLE Funde gehören dem Land.
                  Gruss Matthias

                  Kommentar

                  • chabbs
                    Heerführer


                    • 18.07.2007
                    • 12179
                    • ...

                    #10
                    Zitat von dcag99

                    zum schatzregal: ALLE Funde gehören dem Land.
                    Bei uns in NRW in abgeschwächter Form. Wiss. bedeutsame Funde gehören dem Land. Um das entscheiden zu können, müssen aber alle Funde vorgelegt werden.

                    Übrigens ist deshalb das Sondeln ohne NFG ein Offizialdelikt, weil Fundunterschlagung (das ja Landeseigentum sein könnte) eben eine Straftat ist.

                    Kommentar

                    • Fingerhueter
                      Heerführer


                      • 12.01.2014
                      • 1170
                      • Hessen

                      #11
                      Niemandem stört es, dass er sich nur über die Genehmigung informiert weil er auf Bodendenkmälern suchen will?!

                      Letztendlich kannst Du machen was Du willst, aber dass im Internet auch noch anzukündigen, sogar mit Adresse der Unterbringung, empfinde ich für besonders... "speziell"...

                      Kommentar

                      • Frank Enstein
                        Banned
                        • 23.03.2015
                        • 4029
                        • B

                        #12
                        Zitat von Theseus

                        Frank Enstein: Bei den Suchgenehmigungen gibt es ja länderspezifische Regelungen, soweit ich weiß.
                        Hier in Brandenburg habe ich bislang nur die Besitzer gefragt, ob ich dort suchen darf. Man kennt sich ja hier meistens bzw. vermuten die meisten keine antiken Schätze auf ihrem Acker...

                        Ja dann hast du jedesmal gegen das generelle Grabungsverbot verstoßen. In Brb werden NFG generell NICHT erteilt. Was du oder der Besitzer des Ackers vermuten spielt keine Geige. Du hast sicher Glück gehabt das dich der richtige noch nicht beim sondeln gesehen hat. Dann wäre das Gerät weg plus saftige Strafe. Die sind da total gefressen drauf. In BRB dürfen nur ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger nach 2 Jahren Lehrgang bestimmte Flächen absuchen. Nimm das nicht auf die leichte Schulter.
                        Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.

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                        • dcag99
                          Heerführer


                          • 11.09.2012
                          • 4738
                          • Königreich Württemberg
                          • AT Pro

                          #13
                          Zitat von Seneca
                          Bei uns in NRW in abgeschwächter Form. Wiss. bedeutsame Funde gehören dem Land. Um das entscheiden zu können, müssen aber alle Funde vorgelegt werden.

                          Übrigens ist deshalb das Sondeln ohne NFG ein Offizialdelikt, weil Fundunterschlagung (das ja Landeseigentum sein könnte) eben eine Straftat ist.
                          hast du völlig recht. die beurteilung dessen liegt aber trotzdem bei der behörde. das sollte man wissen und beachten (so man möchte)

                          Zitat von Fingerhueter
                          Niemandem stört es, dass er sich nur über die Genehmigung informiert weil er auf Bodendenkmälern suchen will?!
                          er fragt nach der nfg und den kosten, wir klären ihn darüber auf.

                          sicherlich wird er bei dem antrag auch seine gewünschten gebiete mitangeben. da wird man dann schon was dazu sagen (oder nicht).
                          Gruss Matthias

                          Kommentar

                          • chabbs
                            Heerführer


                            • 18.07.2007
                            • 12179
                            • ...

                            #14
                            Also noch mal zu der Sache BD- selbst nach fast 10 Jahren mit Genehmigung und allem pipapo darf ich noch nicht bedenkenlos auf jedes BD. Das wird fast immer über Suchaufträge (= alle Funde ans Amt!) geregelt. Die wird man als Urlauber sicher nicht mal eben so bekommen. Gut, ist LWL und nicht LVR, aber die machen ja eher weniger Laissez-faire im Rheinland.

                            Kommentar

                            • masterTHief
                              Landesfürst

                              • 27.11.2001
                              • 985
                              • In einer Höhle in der Erde
                              • Schlumberger Titan

                              #15
                              ...und das mit der "Abliefer-Belohnung" liegt im freien Ermessen desjenigen, der sowieso kein Geld hat.

                              masterTHief
                              - nur echt mit "TH" -

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