Burgen rund um Bonn (Orden und Münzen)

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  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #16
    Zitat von masterTHief
    ...und das mit der "Abliefer-Belohnung" liegt im freien Ermessen desjenigen, der sowieso kein Geld hat.

    masterTHief
    Nicht ganz korrekt:

    (2) Denjenigen, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen, soll eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden, die sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes orientiert. Ist die Entdeckung bei unerlaubten Nachforschungen gemacht worden, sollte von der Gewährung einer Belohnung abgesehen werden. Über die Gewährung der Belohnung und ihre Höhe entscheidet im Einzelfall die Oberste Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Denkmalpflegeamt.“

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    • dcag99
      Heerführer


      • 11.09.2012
      • 4738
      • Königreich Württemberg
      • AT Pro

      #17
      Zitat von Seneca
      Nicht ganz korrekt:

      (2) Denjenigen, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen, soll eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden, die sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes orientiert. Ist die Entdeckung bei unerlaubten Nachforschungen gemacht worden, sollte von der Gewährung einer Belohnung abgesehen werden. Über die Gewährung der Belohnung und ihre Höhe entscheidet im Einzelfall die Oberste Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Denkmalpflegeamt.“
      OT: da muss ich immer an den fund der römischen goldmünzen in köln? denken... als es um die belohnung ging war die rede von ~200-300k mark wert ... und nachdem die ausbezahlt war, war ne woche später in der zeitung in einem interview (vom verantwortlichen) auf einmal die rede von "unbezahlbar und min. 1-2mio wert"


      zum Topic: unabhängig von allem würde mich interessieren, was beim threadersteller rausgekommen ist.
      Gruss Matthias

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      • Theseus
        Einwanderer


        • 03.09.2015
        • 13
        • Brandenburg

        #18
        Hallo nochmal zusammen,

        ich habe nie gesagt, dass ich ohne Genehmigung sondeln gehen will, sondern lediglich, dass mir 75 Euro für ein Wochenende sondeln in NRW relativ viel vorkommen. Ist nur eine Feststellung gewesen, vor allem wenn man nicht dort wohnt und das nicht länger als die paar Tage nutzen kann. Wenn dem aber so ist, dann ist das eben so und ich kann damit leben. Ich kenne mich da einfach noch nicht so aus. Tja, jetzt bin ich schlauer.

        Matthias:
        Habe inzwischen nochmal rumtelefoniert und bin den Auskünften gefolgt, die ich bekommen habe. War alles nicht so ganz einfach, weil ich nicht vor Ort zu einem Termin erscheinen konnte, aber hat doch noch alles geklappt.

        Habe einen Antrag bei der oberen Denkmalbehörde in Düsseldorf und beim Rheinischen Amt in Bonn gestellt. Dafür habe ich zwei Äcker in der Nähe des Hotels auf Google Maps markiert. Auf einem davon sind Bodendenkmäler, der fällt also schon mal weg. In Bonn haben Sie mir noch gesagt, dass ich den Bauern, dem der zweite Acker ohne Bodendenkmäler gehört, fragen muss. Wenn ich das gemacht habe, erteilen sie mir wohl die Genehmigung - 75 Euro für ein Jahr dann, wie ich anfangs schon gelesen hatte.

        Danke an alle, die mir weiterhelfen wollten!

        Gruß,
        Gerd
        Das Suchen und Irren ist gut, denn durch sie lernt man neue Wege kennen.

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        • dcag99
          Heerführer


          • 11.09.2012
          • 4738
          • Königreich Württemberg
          • AT Pro

          #19
          danke für die info.
          Gruss Matthias

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