Wenn du da bist komm nach Gusow wenn da Sondengängerlehrgang ist, da bekommst du das rechtliche Rüstzeug (in BrB ist das Sondengehen generell verboten oder du bist ehrenamtlicher SG) und gleich Sondelkumpels dazu. Ruf dort an und frag wann das nächste ist. Dr. Petzel beißt nicht und freut sich über jeden der nicht illegal sondelt.
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege
und Archäologisches Landesmuseum Ortsteil Wünsdorf
Wünsdorfer Platz 4-5
Dr. Petzel Tel.: XXXXXXXXXXXXX
gibt's im telefonbuch o. bei der auskunft!?
Zuletzt geändert von ghostwriter; 01.02.2018, 04:28.
Grund: direktes vollzitat und telefonnummer gelöscht
Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
Arbeitest du zufällig auch beim Landesamt ? Denn "generell verboten" ist nicht zutreffend und dient meiner Meinung nach nur der Abschreckung. Wenn der Landwirt, dem der Acker gehört, mir den Auftrag erteilt selbigen Schrottfrei zu machen dann ist Sondeln doch nicht verboten. Freundlichen Gruß Thomas
P.S. Natürlich vorausgesetzt dieser Acker befindet sich nicht auf einem BD oder in einem GSG. Aber GSG gibt es in Brandenburg meines Wissens nicht.
beide deiner Beiträge sind leider falsch - und nebenabei erwähnt "meiner Meinung nach" steht nicht über dem Gesetz. Und nein, ich präsentiere es dir nicht, du darfst selbst suchen.....
Der Kollege Einstein wollte dir nur einen Tip geben, wie man es richtig macht - was du aus dieser Information machst, ist dir selbst überlassen
--------------------------------------------- Mit-Gewinner Fotowettbewerb März 2014
Arbeitest du zufällig auch beim Landesamt ? Denn "generell verboten" ist nicht zutreffend und dient meiner Meinung nach nur der Abschreckung. Wenn der Landwirt, dem der Acker gehört, mir den Auftrag erteilt selbigen Schrottfrei zu machen dann ist Sondeln doch nicht verboten. Freundlichen Gruß Thomas
Ich bin dort ehrenamtlicher und natürlich ist es nicht "generell verboten" aber die brauchst zum graben, egal wo, sogar auf deinem eigenen Grundstück eine Befreiung vom Grabungsverbot nach $ 1 und diese wird nie erteilt. Brb ist das am stärksten Munitionsverseuchte Bundesland und darum gibt es keine Ausnahmen. Ausgenommen für Mitarbeiter des LDA, der du werden kannst.
Ein Landwirt kann dir keinen Auftrag erteilen weil du für eine Grabung, das ist wenn du den Spaten in die Erde steckst, eine Erlaubnis brauchst. Einzig inversionsfreie Sichtsuche ist frei und selbst da besteht eine Fundmeldungspflicht.
Warum nimmst du nicht meinen freundlichen Rat an und gehst zu den Archos? Wenn du erwischt wirst bist deinen Sucher los und fängst ne Anzeige, muss doch nicht sein. Das Denkmalamt bietet das alles kostenfrei an und erklärt dir sogar noch wo du was findest. Wenn du natürlich lieber wild suchen willst, deine Entscheidung. Ich kenne genug solcher Helden, manche werden nie erwischt, manche haben schon geblacht, einen kenne ich der hatte seinen Deus genau 2 Wochen, dann hat ihn der Förster im Wald erwischt und nun hat er keinen mehr ......
Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
@ Sondenling
Hier im Forum wurde vor kurzem darüber gesprochen das es bei Facebook viele interessante Gruppen gibt ,die ganz ungestüm sondeln ihre Funde zeigen und glücklich mit dem Hobby sind.
sorry,
aber wer mit 5-6 klicks seinen ansprechpartner nicht findet ...
der hat eigentlich, nichts auf einem acker zu suchen!?
und erst recht nicht mit einer sonde ...
*ring frei*
ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
… ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!? dr. koch - "1984" 😲
...ich halte mich bei den Beiträgen dieser beiden "Frischlinge" jetzt mal raus - das riecht förmlich nach Provokation und bringt diesem Threat überhaupt nichts
--------------------------------------------- Mit-Gewinner Fotowettbewerb März 2014
@behre Meintest du damit meinen Beitrag? Schau dir mal die Rechtslage genau an, die wurde in einem Nachbarforum sehr ausführlich dargelegt. Aussagen wie "in BrB ist das Sondengehen generell verboten" sind schlicht falsch. Es ist ja nicht verkehrt sich als ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger zu bewerben und etwas Grundwissen zu erhalten, aber nicht unbedingt Voraussetzung, um auf unverdächtigen Flächen sein Hobby nachzugehen.
In BRB ist das Autofahren nicht verboten.Es bedarf einer Fahrerlaubnis.
In BRB ist das Führen einer Schusswaffe nicht verboten.Es bedarf eines Waffenscheins.
In BRB ist das Sondeln nicht verboten.Es bedarf der Erlaubnis durch das Denkmalamt.(außer Spielplätze,Badestrände,Freibäder)Welche Flächen 'unverdächtig' sind,darüber erteilt das Amt persönlich Auskunft.
Wo gibt es da Verständnisprobleme??
Das Denkmalschutzgesetz spricht für sich selbst.Kann jeder lesen und verstehen.Es braucht in Foren von Rechtslaien nicht dargelegt werden,was fast immer eine Uminterpretierung & Schönrederei bezweckt.
Und gerade die mit der größten Klappe sind dann genau die Experten,die nur fern der Verkehrsstrassen im Morgennebel oder Abenddämmerung losziehen.Jeder weiß genau bescheid,und das setzen die Behörden bei einer Kontrolle auch vorraus.
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