Verband deutscher Sondengänger und Heimatforscher e.V.

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  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
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    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #31


    ... ich kenne Vereine, da dient dies dem Zweck der Unterhaltssicherung des Vorsitzenden ...
    (was ich jetzt hiermit NICHT auf diesen Verein i.G. verstanden wissen
    möchte )

    Ansonsten gibt es für so einen Satzungsbestandteil vielschichtige Gründe.
    Nicht jeder Verein hat eigenes Vermögen - gerade wenn er erst das Licht der Welt erblickt hat. Sicherheiten, wie sie z.B. ne Bank für einen Kredit fordert, hat ein Verein meist auch nicht. Wie auch?

    z.B. hat mein dörflicher Schützenverein in den frühen Achzigern wg. massivem Mitgliederzuwachs bzw. Ausweitung der sportlichen Aktivitäten ein eigenes Vereinsheim samt neuem Schießstand gewollt/gebraucht. Bis dahin traf man sich in ner Kneipe und trainierte im Tanzsaal ... Schöne Bedingungen für den geselligen Teil des Vereinslebens ( ), nicht aber für den sportlichen.
    Aber wovon finanzieren??
    Da gibt es dann zuerst einen Vorstandsbeschluß, dann zwingend erforderlich ne JHV (wenn nötig auch mehrere außerordentliche), wo dann die (anwesenden) Mitglieder es per Abstimmung absegnen, daß eine Zwangsumlage gemacht wird. Folglich múßten alle Mitglieder zusätzlich zum Jahresbeitrag einen Betrag "X" dem Schatzmeister überweisen.
    SO kommt ein Verein dann zu ein wenig Vermögen und kann investieren.
    Dies würde dann - wenn es im Verhältnis zur Bausumme steht - auch als von der Bank als Sicherheit anerkannt.
    Natürlich versucht man gleichzeitig auf dem Spendenwege an Geld zu kommen.

    Das so eine Zwangsumlage vielleicht nicht auf 100 %ige Zustimmung bei den Mitgliedern trifft, liegt in der Natur der Dinge.
    Meist endet sowas dann mit dem Austritt einiger Mitglieder.
    ... und wie überall im Leben: Irgendwo gibt´s auch immer nen Weg für ne Ausnahmegenehmigung

    So KÖNNTE der Satzungspunkt gehandhabt werden.
    Muß aber nicht.

    Weitere Dinge wären z.B. die erforderliche Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten - so vorher nicht abgesichert.
    Ansonsten: Sollte irgendwo etwas gehörig schieflaufen, hat ein 1. Vorsitzender im Normalfall lt. Vereinsrecht für einiges gerade zu stehen.
    Solch ein Amt ist nicht nur mit angenehmen Repräsentationspflichten behaftet. Es birgt ab und an auch Gefahren ...


    WAS die Kollegen sich aber nun wirklich bei der Einfügung des von Dir angesprochenen Paragraphen im Auge hatten, werden sie Dir nur selbst sagen können


    Gruß
    Jörg


    P.S.: ... wobei ich die Formulierung des Paragraphen rechtlich für etwas gewagt halte. Dies wäre für mich aber erst vollständig beurteilbar, wenn ich die gesamte Satzung kennen würde
    Und ich hab sie nicht gelesen ... sorry.
    Zuletzt geändert von Sorgnix; 29.10.2006, 09:01.
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

    Kommentar

    • masterTHief
      Landesfürst

      • 27.11.2001
      • 985
      • In einer Höhle in der Erde
      • Schlumberger Titan

      #32
      Nun, ich denke, daß die Mitgliederversammlung als Vereinsorgan über
      Höhe und Verwendung aller Art von Beiträgen zu beschliessen hat.
      Da ist doch dann nichts Verwerfliches dran.

      Wenn die Einladungen zur Jahreshauptversammlung aus einem breiten, mehrseitigen Hochglanz-Expose bestehen, feinstes Papier, bester Gold-Druck - ja, Margarethe, das kostet, da ist nebst Porto der Jahresbeitrag schon fast alle.
      Und wie edel sich der Verein und seine Mitglieder geben (wollen) ist allein deren Sache, da sind die doch völlig autonom.

      Was macht diesen Verein eigentlich derart interessant, daß die Spekulationen blühen?

      masterTHief

      PS: der die gesamte Satzung kennt.
      - nur echt mit "TH" -

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