unbekannter Verschluß

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • cheezy09
    Geselle

    • 15.11.2002
    • 59
    • baden/bodensee
    • uwex 722

    #1

    unbekannter Verschluß

    Moin zusammen,
    gestern war ich wieder mal an meiner altbekannten Brücke. Da bei uns das Wasser zur Zeit so niedrig ist, konnte ich mir diesmal das Tauchgerödel sparen und einfach in den Bach marschieren. Nach 10 Minuten hatte ich neben einer Menge von Eisenschrott plötzlich ein massives Signal, was auf einen Oberflächenkontakt hinwies. Also mal gebückt und auf den Grund gefasst.
    Erster Eindruck: Kammerstengel!
    Kann ja fast nicht sein denk ich und hab mal vorsichtig den Sand weggespült. Tatsächlich! Liegt da ein Verschluß!
    Das Teil geborgen und an Land gebracht, danach den Rest gesucht, was allerdings leider ohne Ergebnis blieb. Naja, vielleicht ein anderes Mal.

    So, nun weiß ich aber nicht, von was für einem Gewehr der Verschluß ist. Vielleicht hat von Euch einer einen Tip, zu welchem Gewehr er gehört.

    Kurzbeschreibung: 175 mm Länge, 17 mm Durchmesser, 90° gekröpfter Kammerstengel, Rendelung am hinteren runden Teil, Verschlußkopf mit zwei Verriegelungswarzen, Auszieherkralle rechts oben angebracht, eine Schraube am Verschlußgehäuse.
    Angehängte Dateien
    Gruß CHEEZY
  • cheezy09
    Geselle

    • 15.11.2002
    • 59
    • baden/bodensee
    • uwex 722

    #2
    Oberseite des Verschlusses

    Hier noch ein Bild von der Oberseite des Verschlusses.
    Angehängte Dateien
    Gruß CHEEZY

    Kommentar

    • kz11gr
      Einwanderer

      • 20.06.2003
      • 10
      • Der Planet der Affen

      #3
      Hallo cheezy09

      Ich glaube Frz. Berthier Gewehr (Kurz fuer Kavallerie & Artillerie)






      Mfg

      Kommentar

      • wolfsmond
        Heerführer

        • 19.03.2002
        • 1111
        • Kiel

        #4
        leider kann ich nicht sagen um was für einen verschluß handel, aber sicher ist, das der besitz verboten ist...(siehe kriegswaffenkontrollgesetz)
        ...daher würde ich vorsichtig mit dem veröffentlichen und vorzeigen sein ;-)


        wolfsmond

        Kommentar

        • Sondler100
          Ritter

          • 07.04.2003
          • 442

          #5
          Wolfsmond

          Er hat den Verschluss bestimmt schon abgegeben
          und wenn er den Rest auch gefunden hätte,bestimmt auch.


          Sondler100

          Last die Finger von verbotenen Sachen
          Wer Rechtschreibfehler findet,darf sie behalten

          Kommentar

          • Andi08/15
            Heerführer

            • 26.06.2003
            • 2048
            • Lkr. RT/Baden-Württemberg
            • Garret ACE250

            #6
            Hi, Wolfsmond!

            Verstoß gegen das KWKG ist das keinesfalls, da es sich definitiv um keinen Verschluß von nem Vollautomaten handelt. Maximal gegen das WaffG, aber wenns schon abgegeben ist isses kein Problem. Ich will mich nicht direkt festlegen, aber das Ding kann auch von nem Enfield (aber eher weniger) stammen, aber icht tippe mal ganz doll auf nen Italiener, mache mich mal kundig! Und das Teil scheint mir auch eher von einer Jagdwaffe zu stammen, was die relativ stabile Ausführung erklärt, denn Jagdmunition ist meist stärker laboriert gewesen als Infanteriemunition. Nach dem Krieg war ja jede Art von privatem Waffenbesitz durch die Alliierten verboten und um dämlichen Fragen und Ärger aus dem Weg zu gehen, haben viele Privatpersonen ihr Spielzeug lieber irgendwo ausgeklinkt. Also, da ich aus eigner Erfahrung ziemlich viele Militärwaffen aus alter Zeit kenne, glaub ich bei dem Dingsda eher an ne Jagdwaffe, es sei denn, das dies von ner Beutewaffe aus Armeebeständen z.B. Rote Armee, handelt, doch da war weder beim Dragunow noch beim Krabiner 40/44 der Repetierhebel gebogen. Also ich bin mal gespannt, was andre drüber denken!
            § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
            (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

            ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

            Kommentar

            Lädt...