13mm Deko Mauser 1918 Tankgewehr Bf gesucht!?
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Erlaubt ist so ne Sache.....ich hab vor einer Weile mal "on top" einen evtl. lesenswerten Text angebracht. Der befasst sich relativ eingehend mit der Frage.
Ich sehe im prinzip nix Verwerfliches an der Nachfrage, zumal Du Dir des eventuellen Risikos, einen Hausbesuch zu bekommen, sicherlich bewusst bist. Und somit auch die geeigneten Maßnahmen ergreifen wirst, eventuellem Ärger aus dem Weg zu gehen. Z.B. den Bodenfund (sofern Du einen kriegst) sofort beim Büchsenmacher abändern lässt. Aber wem erzähl´ich das....
Die Chancen stehen (gemessen an der Häufigkeit dieses Teils) etwa 1: 1Mio, sowas hier als BoFu zu kriegen....
Ach ja: Schönes Stück!
CUUnd wenn der ganze Schnee verbrennt-
die Asche bleibt uns doch!Kommentar
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Naja aber nicht zu vergessen, dies ist ein FUND Forum...eventuelle Seite für sein Thema wäre dann eher privat-militaria (z.Z. down)
Gruß"Wenn Du mit Gott sprichst, bist Du ein Heiliger."
"Wenn Gott mit Dir spricht, bist Du ein Irrer."
- Dr. House -Kommentar
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Liebe Leute!
Ich fragte nach einem vergammelten Bodenfund und ob ich diesen link hier überhaupt posten darf!?
Was den Besuch angeht, da lache ich schon jetzt...
Wegen was soll ich da Ärger oder Besuch bekommen??
Ich kenne mich mit der Gesetzgebung ziemlich gut aus und weis was ich haben darf und was nicht
Schonmal was von Genehmigungen gehört?? Falls man für abgeänderte Deko-Karabiner überhaupt sowas braucht oder was ist das sonst??
Übrigens Rotti, falls immer noch nicht bemerkt hast, wer ich bin
viele Grüße
EOD der top mobber von pm
PS:Wenn überhaupt ein Bodenfund vorhanden wäre, dann käme der sowieso aus den Argonnen usw, also nichts deutsche Lande
Und was pm angeht, ich stelle doch keinem Kindergarten solche Bilder zur Schau
Nichts für Ungut und das wars:engelZuletzt geändert von Abräumer; 01.07.2003, 14:21.Kommentar
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Na, was hab ich geschrieben? "Du wirst Dir des eventuellen Risikos und so weiter sicherlich bewusst sein....." also, passt doch. Der Rest ist quasi Privatvergnügen, denn zumindest bei eingefleischten Sammlern geh ich von genauer Kenntnis der Gesetzeslage aus. Auch und gerade was Bodenfunde anbetrifft, es gibt ja eine ganze Reihe Leute, die in dieser Hinsicht schon schlechte Erfahrungen machen mussten. Das war übrigens zur Info für die Nichteingeweihten gedacht, die sicherlich auch mitlesen. Ob jemand aus welchem Grund auch immer Besuch kriegt, und ob er sich davor fürchten muss, hängt wohl in erster Linie von seinen Gepflogenheiten und dem, was er rumliegen hat ab. Ist also auch Privatvergnügen und betrifft mich daher gottseidank nicht
Übrigens Rotti, falls immer noch nicht bemerkt hast, wer ich bin....
Dochdoch. Der Klassenfeind und ich...wir schlafen beide nie. Jedenfalls fast nie.
Wenn überhaupt ein Bodenfund vorhanden wäre, dann käme der sowieso aus den Argonnen usw, also nichts deutsche Lande
Daher auch die Wahrscheinlichkeitstheorie, was deutsche Funde betrifft. Aber einen Versuch isses wert.....Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
die Asche bleibt uns doch!Kommentar
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So so,
das suchst Du also; wie schon geschrieben ist sowas hierzulande kaum zu finden. Außerdem wenn Dir jemand hilft sowas herzukriegen, macht er sich genau wie Du u. U. des illegalen Waffenbesitzes bzw. -handels schuldig mit den bekannten Konsequenzen, außerdem ist es relativ zwecklos, zu versuchen, son Teil als BoFu noch als "Deko" herzurichten, da dat Ding eher
so vergammelt sein wird das dieser Vorgang bestimmt in Totalschaden endet (von möglicherweise) noch darin befindlicher Mun ganz zu schweigen. Gefahrlos läßt sich son festgegammelter Verschluß bzw. Patronenlager bestimmt net öffnen. D.h. jeder seriöse Büchsemacher, den Du dafür benötigen würdest, wir die Fingers davon lassen. In dem Fall bringst Du nur andre mit in Mißkredit!
:mad:
In dem Sinne, laß es bitte!§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!Kommentar
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Na, Andi.....das wird gottseidank nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Ich denke mal, jeder der sowas sammelt weiß, wie die Gesetzeslage ist, und gibt sowas halt in berechtigte Hände bis es facherecht kastriert ist. Dann klappt´s auch mit dem Amtsschimmel.
Nachdem das MTG sehr massiv ist, wird ein Bofu wahrscheinlich noch genug "Fleisch" dranhaben, um zumindest als Belegstück zu dienen. Ein schönes hat er ja schon.... -auchhabenwill!!! -
Seriöse Büchsenmacher machen Dir einen festgegammelten Verschluss mit einem Lächeln auf den Lippen wieder gangbar, ohne sich und Andere dadurch zu gefährden.Kein Wunder, schließlich sind das ja auch Fachleute . Allerdings halt auch zu seriösen bis apothekenmäßigen Preisen.....
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Deshalb rentiert sich das für irgendeinen schwindligen 98er Karabiner im Regelfall eher nicht. Ein Tankgewehr ist da schon was Anderes, Die Preise verhalten sich etwa 10 zu 1.
Das Ding ist schon eine Wertanlage.Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
die Asche bleibt uns doch!Kommentar
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Tach!
Rotti mag ja rechthaben, aber ich habe mir angewöhnt, bei deutschen Beamten/Gesetzen immer erst mal vom Äußersten auszugehen. Wenn dann sich noch so ein profilierungssüchtiger Dödel, der keine Ahnung hat (meistens isses so), sich da einklinkt, ist der Staatsanwalt bestimmt nicht mehr weit. Und der drehts dann wie er es braucht. Natürlich nur um dem "öffentlichen Interesse" Genüge zu tun = Staatssäckel füllen . Aber das dann auch ne schöne Sammlung im Arsch sein kann, verschweigt der Dichter. Vom Ärger und Rennerei ganz zu schweigen! Technisch ist das Gangbarmachen natürlich möglich, ist aber arg vom jeweiligen Zustand abhängig. Massiv war das Teil, das ist wahr, hat ja auch zu einigen Schlüsselbeinbrüchen beigetragen
§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!Kommentar


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