Original geschrieben von Olli
Hallo wertes Forum
nachdem ich 6 Seiten lang Gelegenheit hatte eure Haarspalterei und Mutmaßungen mitzuverfolgen, entschloss ich mich mal kurz in kompetente Fachliteratur zu schauen. Heraus kam folgendes dabei:
Laut meiner Literatur ist das aufgeschraubte, trichterförmige Teil am Ende des Laufes des MG3 mit dem Namen Rückstossverstärker versehen.
Dazu sei noch anzumerken, dass dieses Teil keine Mündungsfeuerbremse sein kann, denn um das Mündungsfeuer zu bremsen (zu verringern) sind an eben diesem Teil rundum kleine Nuten erforderlich, durch welche das Gas ausströmen kann.
Und siehe da, wer das G3 kennt wird sich sicher an die Schlitze in dem an Ende befestigten Teil kennen, und siehe da in der werten Fachliteratur wird dieses Teil auch nicht mit Rückstossverstärker tituliert, sondern mit...
Mündungsfeuerbremse!!!!
Des weiteren können wir von der konstruktionsgleichheit eigentlich aller MG´s hinsichtlich ihres Laufendes ausgehen, was da heißen soll: Alle MG´s sei es nun das MG 34 oder 42, das MG 1,2 oder 3, alle haben am Ende des Laufes einen Rückstossverstärker montiert, niemals aber eine Mündungsfeuerbremse.
Ich hoffe nun ist endlich Ende mit dieser nichtsbringenden Haarspalterei und alle merken sich ein für alle mal, was der Unterschied zwischen Mündungsfeuerbremse und Rückstossverstärker ist!
Falls da draussen noch jemand nölen will wegen zweifelhafter Fachliteratur, dem sei gesagt, das ich die Namen hinsichtlich des MG3 aus der ZDv 3/14 und hinsichtlich des G3 aus der ZDv 3/13 entnommen habe. Da dieses die Zentralen Dienstvorschriften der Bundeswehr sind, kann ich nur sagen: Wenn die nicht wissen wie ihre Knarrenteile heißen, dann weiss es keiner.
Hallo wertes Forum
nachdem ich 6 Seiten lang Gelegenheit hatte eure Haarspalterei und Mutmaßungen mitzuverfolgen, entschloss ich mich mal kurz in kompetente Fachliteratur zu schauen. Heraus kam folgendes dabei:
Laut meiner Literatur ist das aufgeschraubte, trichterförmige Teil am Ende des Laufes des MG3 mit dem Namen Rückstossverstärker versehen.
Dazu sei noch anzumerken, dass dieses Teil keine Mündungsfeuerbremse sein kann, denn um das Mündungsfeuer zu bremsen (zu verringern) sind an eben diesem Teil rundum kleine Nuten erforderlich, durch welche das Gas ausströmen kann.
Und siehe da, wer das G3 kennt wird sich sicher an die Schlitze in dem an Ende befestigten Teil kennen, und siehe da in der werten Fachliteratur wird dieses Teil auch nicht mit Rückstossverstärker tituliert, sondern mit...
Mündungsfeuerbremse!!!!
Des weiteren können wir von der konstruktionsgleichheit eigentlich aller MG´s hinsichtlich ihres Laufendes ausgehen, was da heißen soll: Alle MG´s sei es nun das MG 34 oder 42, das MG 1,2 oder 3, alle haben am Ende des Laufes einen Rückstossverstärker montiert, niemals aber eine Mündungsfeuerbremse.
Ich hoffe nun ist endlich Ende mit dieser nichtsbringenden Haarspalterei und alle merken sich ein für alle mal, was der Unterschied zwischen Mündungsfeuerbremse und Rückstossverstärker ist!
Falls da draussen noch jemand nölen will wegen zweifelhafter Fachliteratur, dem sei gesagt, das ich die Namen hinsichtlich des MG3 aus der ZDv 3/14 und hinsichtlich des G3 aus der ZDv 3/13 entnommen habe. Da dieses die Zentralen Dienstvorschriften der Bundeswehr sind, kann ich nur sagen: Wenn die nicht wissen wie ihre Knarrenteile heißen, dann weiss es keiner.

Wie aus dem Geschreibsel in diesem "Thread" hier ersichtlich, ist das alles, was du hier geschrieben hast, schon geschrieben worden, und zwar ausführlich, daher ist dazu nix mehr zu sagen.
Der Witz ist dieser hier:
"Des weiteren können wir von der konstruktionsgleichheit eigentlich aller MG´s hinsichtlich ihres Laufendes ausgehen, was da heißen soll: Alle MG´s sei es nun das MG 34 oder 42, das MG 1,2 oder 3, alle haben am Ende des Laufes einen Rückstossverstärker montiert, niemals aber eine Mündungsfeuerbremse."
Wieso das denn? Was für die Verschlußkonstruktion und das Funktionsprinzip des MG 42/MG 3 gilt, gilt noch lange nicht für andere automatische Waffen, zB. die Gasdrucklader. Na gut, das steht nicht in der Dienstvorschrift...
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