Tach!
Lt. WaffG(alt und neu) sind !einschüssige! Vorderlader erwerbsscheinfrei zu erwerben und zu besitzen, solange sie vor 1871 konstruiert wurden. Das gilt ebenso für funktionsfähige Nachbildungen. Wenn dat Teil mehrläufig ist wird das ohne WBK ganz ratzfatz ein Fall für nen (möglichst noch profilierungssüchtigen) Staatsanwalt. Vollkommen Wurscht in was für nem Zustand, auch wenn nur noch zu erahnen ist, was dat mal war und das Teil nie wieder nen Mucks von sich geben kann. Selbiges gilt für mehrschüssige Waffen, egal wie alt!!!
MFG Andi!
ps. Glückwunsch zum Fund!

Lt. WaffG(alt und neu) sind !einschüssige! Vorderlader erwerbsscheinfrei zu erwerben und zu besitzen, solange sie vor 1871 konstruiert wurden. Das gilt ebenso für funktionsfähige Nachbildungen. Wenn dat Teil mehrläufig ist wird das ohne WBK ganz ratzfatz ein Fall für nen (möglichst noch profilierungssüchtigen) Staatsanwalt. Vollkommen Wurscht in was für nem Zustand, auch wenn nur noch zu erahnen ist, was dat mal war und das Teil nie wieder nen Mucks von sich geben kann. Selbiges gilt für mehrschüssige Waffen, egal wie alt!!!
MFG Andi!
ps. Glückwunsch zum Fund!
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