altdeko

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • kingkonrad
    Geselle

    • 21.05.2003
    • 67
    • bayern

    #1

    altdeko

    Hallo eine kurze Frage an Euch Sachverständige, bin aus der Schweiz und ab und zu in Deutschland zum studieren. Habe hier bei meinem ansässigen Trödler ein altes HJ Kleinkalibergewehr entdeckt, das aber auf Altdeko umgebaut wurde, nur Lauf zu. Jetzt meine Frage, kann ich mir soetwas in der Schweiz zurückbauen /lassen? Oder wurde da soviel beschädigt, dass sich der Kauf nicht lohnt? Hat da jemand Erfahrung.Wäre ein Schnäppchen und soetwas hat fast niemand bei uns Zuhause.
    Danke!
  • Poritaner
    Heerführer

    • 14.02.2002
    • 2914
    • Saarland

    #2
    es kommt drauf an, was am Lauf gemacht wurde.
    Normalerweise werden Kalibergroße Bohrungen in den Lauf gemacht, ein Stift in den Lauf eingesetzt und dieser vorne und hinten zugeschweist.
    Ist dies der Fall ist ein zurückbau nicht mehr möglich. Nur noch das einziehen eines neuen Laufes wäre hier möglich.

    Gruss Poritaner
    "Wenn Du mit Gott sprichst, bist Du ein Heiliger."
    "Wenn Gott mit Dir spricht, bist Du ein Irrer."

    - Dr. House -

    Kommentar

    • kingkonrad
      Geselle

      • 21.05.2003
      • 67
      • bayern

      #3
      Es sind keine Bohrungen im Lauf, auch kein Stift, nur in der Mitte scheint der Lauf dicht gemacht worden zu sein.

      Kommentar

      • Andi08/15
        Heerführer

        • 26.06.2003
        • 2048
        • Lkr. RT/Baden-Württemberg
        • Garret ACE250

        #4
        Tach!

        Mal abgesehen vom Lauf, funktioniert die Mechnik ansonsten? Aber mal ehrlich: Deko ist in der Regel teurer als scharf + Um- bzw. Rückbaukosten und Material. Da kommste wohl besser, wenn Du Dich nach nem nicht kastrierten Exemplar umsiehst und das gleich fertig mitnimmst, natürlich die Ausfuhrregelungen beachten, das wird bei weitem billiger und umkomplizierter. Da haste gleich alle Papiere dazu und sparst die den ganzen Zirkus, da die Flöte dann auch neuen Beschuß brauchen würde in Deutschland um überhaupt die Ausfuhrgenehmigung zu kriegen. Ich wohne selber nicht weit von der Schweiz und wenn ich dort schießen gehen will, habe ich mehr Zirkus, meine legalen, angemeldeten Waffen aus D raus und in die CH reinzukriegen, als mir am Zielort eine zu leihen. Ich weiß nun nicht, was für Schweizer Staatsbürger gilt, aber die Bürokratie ist ja überall flächendeckend im deutschsprachigen Raum alles beherrschend, egal welches Land.
        Überlegs Dir, ob sich das wirklich rechnet!

        MFG Andi!
        § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
        (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

        ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

        Kommentar

        Lädt...