Soweit ich weiß, Vollständigkeit nehm ich nicht in Anspruch, gab es alles Mögliche. Panzerbrechende Mun (auch mit Hartkern), reine Sprenggranaten und Brandmunition alles auch mit Leuchtspur für veschiedene Einsatzzwecke, normal war die 108 ne Flugzeugbordwaffe gewesen, die auch zur örtlichen Lufrtabwehr an Flugplätzen verwendet wurde, wenn die Flugzeuge irreparabel beschädigt waren, wurden die einfach ausgebaut oder wenn schlicht mehr Waffen als Flugzeuge geliefert wurden, fanden die halt diese Verwendung.
MFG Andi!
§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!
aha. Interessante sache.Sprengmuni hätt ich auch schon gedacht.Brand- und Hartkern hätt ich weniger gedacht.Naja ich kann ja nicht alles wissen. Danke Danke
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