was du für den Besitz tun mußt: In den Laden gehen, Perso zeigen, kaufen, fertig.
Für das Führen (schussbereites Tragen oder Tragen in einem Zustand in dem sich die Waffe mit wenigen Handgriffen schussbereit machen lässt) brauchst du einen kleinen Waffenschein. Den beantragst du bei der zuständigen Polizeibehörde (bei mir wars die Kreisverwaltung, mußt du mal Nachfragen, auf dem Ordnungsamt können die dir in der Regel sagen wer zuständig ist). Kosten tut das ganze 50€ für den Antrag. Es wird dann ein erweitertes polizeiliche Führungszeugnis angefordert (stehen auch die Sachen drin, die aus dem normalen getilgt sind). Steht da nix drin was deine Zuverlässigkeit in Frage stellen bekommste den kleinen Waffenschein und darfst die Waffe Führen. Das Führen ist allerdings auf öffentlichen Veranstaltungen, Demos u.Ä. verboten.
Die Waffe muß vor fremden Zugriff sicher weggeschlossen werden. Allerdings ist hier kein Safe oder sowas nötig sondern es reicht halt ein verschlossener Schrank oder so.
Gruß
Simon
Zuletzt geändert von Belegthondio; 22.04.2005, 15:21.
Soweit mir bekannt ist,braucht man den kleine Schein nur,wenn man die Gaswaffe mit auf die Staße nimmt.
Zu Hause,oder auf dem eigenen Grundstück darf man sie ohne den kleinen Schein führen.
Uli
der noch anmerken möchte,daß ein aufgesetzter Schuß mit einer 9mm Gaspistole oder Revolver,mitunter tötliche Konsequenzen haben kann!
Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....
Das neue Waffengesetzt....eine Ausgeburt des Schwachsinns...finde ich...
Ich werd ganz sicher keine 50E ausgeben um Sylvester mit der Schreckschusspistole auf der Straße Leuchtmuni verballern zu dürfen...tu ich einfach...
Das neue WaffG ist wirklich nicht besonders durchdacht. Aber zu Sylvester gibt es Erleicherungen, da brauchst Du keine 50 EUR auszugeben, um schießen zu dürfen.
Lies dies mal: :
Der Verband der Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) hat mit dem Bundesinnenministerium eine Sonderregelung beschließen können.
VDB-Geschäftsführer Wolfgang Fuchs: "Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. Weiterhin ist der Transport der Gas-Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne den Kleinen Waffenschein zulässig, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird. Diese erfreuliche Regelung haben wir nach regem Schriftwechsel und Gesprächen vom Bundesministerium des Innern erhalten." Genau so werde das, so meldet zumindest der VDB weiter, auch in die künftige Waffenverwaltungsvorschrift aufgenommen.
Bandit_911
Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.
An sonsten,wenn es unbedingt ein Hilfsmittel zur Selbstverteidigung sein soll dann tut es auch CS Spray,dafür braucht man kein Waffenschein.
....aber immer daran denken, dass Du vor Hunden Angst hast und deswegen das Pfefferspray mitführst. Der Einsatz gegen Menschen ist nicht gestattet. Außer in Notwehrsituationen.
Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.
Das neue WaffG ist wirklich nicht besonders durchdacht. Aber zu Sylvester gibt es Erleicherungen, da brauchst Du keine 50 EUR auszugeben, um schießen zu dürfen.
Lies dies mal: :
Der Verband der Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) hat mit dem Bundesinnenministerium eine Sonderregelung beschließen können.
VDB-Geschäftsführer Wolfgang Fuchs: "Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. Weiterhin ist der Transport der Gas-Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne den Kleinen Waffenschein zulässig, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird. Diese erfreuliche Regelung haben wir nach regem Schriftwechsel und Gesprächen vom Bundesministerium des Innern erhalten." Genau so werde das, so meldet zumindest der VDB weiter, auch in die künftige Waffenverwaltungsvorschrift aufgenommen.
Bandit_911
Sobald aber Alkohol im Spiel ist (unwahrscheinlich an Sylvester ) sieht die Sache wieder anders aus.
Das sollte jeder beachten
@bastler seit wann machst du sylvester feuerwerk ??? ich meine letztesmal hättest du auf nem hochofen, gasometer oder so gesessen...*ggg* den tollen bildern nach zu urteilen die du hier gepostet hast. ;-)
was die plempe angeht, die bleibt glaub ich erst dann ganz weg wenn kein ptb stempel drauf ist. wird dann auch teuer.
achja wegen abwehrspray: weiter oben hatte jemand cs gas mit pfefferspray gleichgesetzt. ist aber nicht so ;-) . im zweifelsfall ist pfeffer immer die erste wahl. hilft nicht nur gegen tiere, sondern auch gegen betrunkene und drogensüchtige. im gegensatz zu cs gas. früher gabs noch cn-gas, die patronen hatten glaub ich lila stopfen, das zeug hat ganz interessante nervenzuckungen beim empfänger ausgelöst. ;-)
mfg,
blAcky
Zuletzt geändert von linux_blAcky; 24.04.2005, 16:51.
Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.
CN-Gas (Chloracetophenon) ist das ganz klassische Tränengas. Da die Wirkung aber recht bescheiden war hat man dann irgendwann das CS-Gas (Chlorbenzalmalodinitril) auf den Markt gebracht. Ist also nur eine Weiterentwicklung. Aber wie mein Vorredner schon geschrieben hat, wirkt das Zeug nicht bei Betrunkenen und Menschen, die unter Drogen stehen. Außerdem wird man damit einen agressiven Menschen -der sich ja auch in einer Art Rausch befindet- nicht abhalten können.
Der Wirkstoff des Pfeffersprays wird aus einem Extrakt (Nonivamid, Capsacin) aus Pfefferschoten gewonnen. Allerdings darf Pfefferspray nur bei Tieren eingesetzt werden. Wobei im Ernstfall die Verhältnismäßigkeit der Mittel gilt. Wenn das das Einzige ist, was ich zur Gegenwehr zur Verfügung habe, wird man dafür auch im Regelfall nicht belangt werden können.
Allerdings halte ich persönlich von diesen ganzen Mitteln gar nüscht, weil sie mehr Gefahren- als Schutzpotential bieten. Bei entsprechenden Windverhältnissen sieht man genauso deppert aus, wie der Angreifer.
@Killhack: Falls Du darüber nachdenkst, dir eine Gaswaffe zum Selbstschutz zu kaufen, kann ich dir auch nur davon abraten. Zum ersten hat der Ottonormalmensch meist Hemmungen eine Waffe gegen einen Menschen zu richten und zum zweiten kann es für Dich ernste Folgen haben, wenn Dir die Waffe abgenommen wird. Da das Gas aus dem Lauf mit einem gewissen Druck freigesetzt wird, kann ein Abschuss mit aufgesetzer Waffe auch tödliche Verletzungen zur Folge haben. Im besten Fall bist Du dann nur taub oder blind. Lern lieber eine vernünftige Kampfkunst oder mach Kampfsport. So baut man Schlaghemmungen ab und hat im Ernstfall eine Waffe zur Hand, die nicht gegen einen selbst gerichtet werden kann. Außerdem ist Deeskalation immer die beste Waffe, auch wenn es manchmal nicht klappt.
Grüße,
Simone
Liebe Grüße,
GrafZahl
Verstanden zu werden ist ein Luxus. Ralph Waldo Emerson
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