Wer kann mir mehr zu diesen Uniformen sagen?

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  • Kiwi
    Einwanderer


    • 15.01.2008
    • 2
    • M/V

    #1

    Wer kann mir mehr zu diesen Uniformen sagen?

    Hallo,

    ich habe kürzlich ein Foto von meinem Urgroßvater erhalten. Es hat die Überschrift-> "Erinnerung an unsere Burschenzeit in Jüterbog 1900"

    Wer kann mir mehr darüber sagen, also in was er gedient haben könnte. Artillerie, zu Pferd, oder Pferd nur bespannt mit Kanonen???

    Bin über jeden Hinweis dankbar....

  • therapist
    Ritter

    • 13.07.2000
    • 355
    • BRD, Recklinghausen

    #2
    Also, "Burschenschaft" ist für mich eine studentische Verbindung , hat mit dem Militär erstmal nichts zu tun. Die Bierkrüge in der Hand bestätigen mich eigentlich noch (jaja, ich weiß, beim Militär wird auch gesoffen, aber nicht auf "offiziellen" Abschieds- und Erinnerungsfotos).


    Mutmaßenderweise,

    Björn
    Unsere Särge halten nicht nur zehn oder zwanzig Jahre, sondern ein ganzes Leben!

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    • Mr.T
      Heerführer


      • 15.02.2007
      • 2653
      • Holzkirchen-Bayern
      • Teknetics Omega 8000 - Fisher F4 - Garrett Pro-Pointer

      #3
      Da würde ich auch am ehesten an eine studentische Verbindung denken.
      Grüße aus Holzkirchen
      Mr.T



      Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle.
      Albert Einstein

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      • spittfire
        Heerführer


        • 16.05.2007
        • 1349
        • Bochum
        • Minelab Musketeer Advantage

        #4
        Was ich Persönlich ganz Interessant finde ist das Paragrafenzeichen auf dem Fass in der Mitte....


        mfg Spittfire
        Zuletzt geändert von spittfire; 16.01.2008, 14:33.
        Suche alles was mit Feuerwehr,Feuerschutz/löschpolizei, vor 1945 zu tun hat.Suche auch immer alles vom DRK(1933-1945) Melde mich auf jedenfall.

        Kommentar

        • Virus
          Lehnsmann


          • 01.03.2007
          • 39
          • Hof Bayern

          #5
          das hat was mit einer komers ortung zu tun (kneipen usw..) isn anders thema

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          • Kiwi
            Einwanderer


            • 15.01.2008
            • 2
            • M/V

            #6
            Aber kann man eine Burschenzeit nicht auch als Militärzeit deuten???
            Da es in Jüterbog (da gabs während der Zeit eine Artillerie-Schule) war, denke ich eher an was militärisches... Mein Uropi war immerhin stinknormaler Arbeiter. Hm.....


            Edit-> hab da noch ein Bild aus dieser Zeit gefunden, was aber nix mit meinem Uropi zu tun hat... Stammt von einer anderen Inet Seite...

            aus http://home.arcor.de/st.barbara/5-Ve...iesschulen.htm
            Da haben sie zwar keinen Bierkrug in der Hand, aber §11 steht auch da... Also doch Militär...
            Zuletzt geändert von Kiwi; 16.01.2008, 18:43.

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            • Husar
              Landesfürst

              • 07.11.2000
              • 754

              #7
              Das ist eindeutig Militär, siehe die Uniformen, der ältere Unteroffizier in der Mitte, das Tragen des Blüchersäbels (typisch für die Ari)

              Das Faß mit dem § 11 ist eine Anspielung auf das Militärstrafgesetzbuch, allerdings kenne ich den dort beschriebenen Tatbestand nicht.

              Reitende Artillerie bedeutet, daß alle Soldaten des Geschützes beritten sind, im Gegensatz zur normalen Ari, bei denen die Geschützbedienung in der Regel auf der Pfrotze mitfuhr.

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              • hepp
                Ratsherr


                • 14.12.2007
                • 270
                • NRW

                #8
                zum §11:

                militär-StGB (allerdings modernisiert):

                § 11

                Dienstentziehung durch Täuschung

                (1) Wer sich durch grobe Täuschung über Tatsachen, insbesondere durch Vortäuschung gänzlicher oder teilweiser Dienstuntauglichkeit, wenn auch nur fahrlässig, seinem Dienst für länger als acht Tage entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

                (2) Wer sich aber auf die im Abs. 1 bezeichnete Weise dem Dienst für immer oder dem Dienst im Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a oder b WG zu entziehen sucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

                (3) Wer, bevor er Soldat geworden ist, die im Abs. 1 bezeichnete Tat begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen und wer, bevor er Soldat geworden ist, die im Abs. 2 bezeichnete Tat begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.


                StGB:

                § 11 Zurechnungsunfähigkeit
                Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen Schwachsinns, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft.


                könnte man beides annehmen, wobei mir das Mil StGB plausibler erscheint in diesem zusammenhang.

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