Liebe Waffenfreunde, mein Vater ist seit 1981 Besitzer eine Dan Wesson .375 Magnum Revolvers mit 4 Wechselläufen (8, 6, 4 und 2 1/2 inch).
Im Testament wurde nach der bisherigen Regelung verfahren. Jetzt aber, nachdem das Waffenrecht geändert wurde, kann ich als zukünftiger Erbe diese Waffe nur noch beanspruchen, wenn ein Büchsenmacher diese unbrauchbar macht. Oder aber ich werde Sportschütze.
Deshalb habe ich mit meinem Vater gesprochen, ob es dann nicht eher Sinn macht, diese Waffe an Berechtigte zu veräussern.
Ich wollte daher mal wissen, zu welchem Kurs dieser Revolver gehandelt wird.
Dank vorab.
Im Testament wurde nach der bisherigen Regelung verfahren. Jetzt aber, nachdem das Waffenrecht geändert wurde, kann ich als zukünftiger Erbe diese Waffe nur noch beanspruchen, wenn ein Büchsenmacher diese unbrauchbar macht. Oder aber ich werde Sportschütze.
Deshalb habe ich mit meinem Vater gesprochen, ob es dann nicht eher Sinn macht, diese Waffe an Berechtigte zu veräussern.
Ich wollte daher mal wissen, zu welchem Kurs dieser Revolver gehandelt wird.
Dank vorab.
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