Dan Wesson .375 Magnum

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  • dragon_66
    Heerführer


    • 06.09.2005
    • 1642
    • Duisburg

    #1

    Dan Wesson .375 Magnum

    Liebe Waffenfreunde, mein Vater ist seit 1981 Besitzer eine Dan Wesson .375 Magnum Revolvers mit 4 Wechselläufen (8, 6, 4 und 2 1/2 inch).

    Im Testament wurde nach der bisherigen Regelung verfahren. Jetzt aber, nachdem das Waffenrecht geändert wurde, kann ich als zukünftiger Erbe diese Waffe nur noch beanspruchen, wenn ein Büchsenmacher diese unbrauchbar macht. Oder aber ich werde Sportschütze.

    Deshalb habe ich mit meinem Vater gesprochen, ob es dann nicht eher Sinn macht, diese Waffe an Berechtigte zu veräussern.

    Ich wollte daher mal wissen, zu welchem Kurs dieser Revolver gehandelt wird.
    Dank vorab.
    Grüße aus dem POTT
    Glückauf - der Andre
  • Phillip J. Fry
    Moderator

    • 01.02.2007
    • 1930
    • NRW / Düsseldorf

    #2
    Eine Übersicht über den evtl. zu erzielenden Preis, kannst du hier finden:

    Phillip J. Fry

    Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

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    • C-4
      Heerführer

      • 01.08.2002
      • 2106
      • D

      #3
      Sollte aber dann eher ein .357 er sein.

      Kommentar

      • dragon_66
        Heerführer


        • 06.09.2005
        • 1642
        • Duisburg

        #4
        @C-4: Uuuups - ein Zahlendreher. Du hast recht - Danke.
        Grüße aus dem POTT
        Glückauf - der Andre

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        • C-4
          Heerführer

          • 01.08.2002
          • 2106
          • D

          #5
          Zitat von dragon_66
          @C-4: Uuuups - ein Zahlendreher. Du hast recht - Danke.
          Heutzutage gar nicht mehr so einfach.. es gibt mittlerweile wahre Handfeuer-Kanonen.. sogar Revolver für Magnum - Jagdpatronen, es ist kaum zu glauben.

          Kommentar

          • Rotti
            Heerführer

            • 16.09.2000
            • 1832
            • Im finstren Bayern / M
            • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

            #6
            Wo ist das Problem?
            Das Gesetz verlangt von Dir zum Weiterbesitz lediglich das Ablegen einer Sachkundeprüfung sowie eine halbwegs saubere Weste.

            Auch sonst muß sie nicht zwingend zerstört werden sondern kann auch mittels eines geeigneten Blockiersystems lahmgelegt werden.

            Als sachkundiger Erbe darfst Du das Ding ganz regulär behalten, kriegst bloß keinen Stempel beim Munitonserwerb!
            Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
            die Asche bleibt uns doch!

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            • herr auer
              Geselle


              • 06.03.2007
              • 83
              • Hamburg

              #7
              Moin Moin !
              Also, wenn es sich um einen Dan Wesson handelt
              würde ich die Erbschaft ablehnen !!
              Mit einer solchen Waffe hatten wir auf unserem Schießstand
              mal einen derben Unfall.....
              Einer unserer Kollegen schoß mit einem solchen Gerät
              und eines guten Tages, nach einem Kaliberwechsel,
              gab es Probleme mit der Trommelverriegelung.
              Nach dem Spannen der Waffe stand die Trommel nicht
              richtig vor dem Lauf und beim Schuß wurde der Mantel
              des Geschoßes an der Laufkante abgeschoren und
              dieses Teil flog im rechten Winkel weg.
              Es durchschlug die Abtrennung zwischen den Ständen,
              die Hand meines Kollegen und blieb im Holzgriff seines
              Revolvers stecken
              Seitdem mache ich einen großen Bogen
              wenn eine solche Waffe auf dem Stand auftaucht....!
              Gruß aus HH
              Hamburg von unten : unter-hamburg e.V.

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              • desert-eagle († 2020)
                Heerführer


                • 19.04.2005
                • 3439
                • Kleve

                #8
                Mit Kaliberwechsel meinst du aber lediglich einen Laufwechsel, oder verstehe ich dich falsch?
                Zum Kaliberwechsel ist der Dan Wesson eigentlich nicht so ganz geeignet, denn dazu müßte man auch die Trommel wechseln und das läßt sich nicht so ganz zwischen Tür und Angel erledigen.
                Hatte selbst diese Waffe einige Jahre in meinem Besitz und kenne das Phänomen mit den abscherenden Geschossen, das Problem ist der kleine Stern inmitten der Trommelinnenseite, der für das sogenannte Timing verantwortlich ist, dieses Teil mußte ich selbst zwei mal austauschen lassen.
                Insgesamt gesehen würde ich mir diese Waffe nie mehr kaufen, besser einen Smith & Wesson 686, da gibts derartige Probleme nicht.
                MFG Desert-Eagle
                ------------------------------------------------------------

                Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
                Karl Valentin

                Ludger hat uns am 26.01.2020
                nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
                In stillem Gedenken,
                das SDE-Team

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                • herr auer
                  Geselle


                  • 06.03.2007
                  • 83
                  • Hamburg

                  #9
                  Moin !
                  Ja, den meinte ich schon .....
                  Der Kollege hatte ihn als 44er gekauft und ein 357er
                  Wechselsystem besessen.
                  Er hatte also tatsächlich Trommel und Lauf getauscht !
                  Ein Smith ist in der Tat 1000mal besser !!
                  Gruß
                  Ronald
                  Hamburg von unten : unter-hamburg e.V.

                  Kommentar

                  • Steve1978
                    Bürger


                    • 13.02.2006
                    • 130

                    #10
                    Soweit ich weiß kannst du die Waffe nach dem Ableben deines Vaters (möge er noch lange leben) immer noch einem Büchsenmacher geben und er verkauft sie dann unzerstört für dich im Auftrag. Geh doch mal zu einem und frag!

                    Gruß Steve
                    Zuletzt geändert von Steve1978; 05.03.2008, 00:24. Grund: rächtshreiphvähler

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