Waffe oder nicht?

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  • arglthesheep
    Ritter


    • 04.01.2008
    • 334
    • Bayern

    #1

    Waffe oder nicht?

    Tach Leute,
    ich habe da mal nun eine Frage.
    Da hier ja immer wieder Diskussionen entbrennen, das bereits ein Lauf unter das Waffengesetz fällt und am Wochenende ein Bericht über den deutschen Zoll kam, bin ich nun ein bisschen verwirrt.

    Die hatten in dem Bericht einen Revolver Kaliber 44 aus der Post gezogen. Der sah komplett echt aus, hatte auch das richtige Gewicht, richtiges Material (zumindest meinte einer der Zöllner dies). Da die dort selbst nach einigem Hin-und Herprobieren die Patronenkammer nicht aufbekamen, kamen die auf den Trichter, dass dies ein Vorderlader ist, der von vorne durch den lauf zu laden sei.
    Nun sagte dann ein Zöllner, wenn man keine Patrone einbringen kann, würde sowas nicht unter das Waffengesetz fallen und wäre harmlos. lediglich bei diesem Revolver müsste man, da ja Vorderlader, lediglich einen Schwarzpulverschein haben, den man aber problemlos mit 18 bekomme.

    Was nu? Ich lese hier regelmässig, dass sogar einen einzelner Lauf bereits unter das Waffengesetz falle und abzugeben ist.

    Was ist nun richtig?
    DAnke und viele Grüße
    ARGL
  • Baron
    Heerführer


    • 17.12.2007
    • 1140
    • 74740 Sennfeld

    #2
    Auch ein mehrschüssiger Vorderladerrevolver fällt unter das Waffengesetz. Frei ist er nur, wenn nur eine Kammer der Trommel Schußfähig ist.

    Gruß
    Micha
    Ebinger 410
    Ebinger 728

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    • dieseldackel
      Einwanderer


      • 30.08.2007
      • 5
      • kiel

      #3
      Einschüssiger Revolver ist nicht frei ab 18

      Moin zusammen
      Endlich kann ich auch mal was zu einem Thema schreiben
      Einschüssige (also an der Trommel geänderte)Revolver fallen unter die WBK-Pflicht , das es diese Waffen nicht vor dem 01.01.1871 gab
      Quelle:§ 2 Abs. 1 WaffG,Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr.1.7 zum WaffG.
      Also nicht frei ab 18 Jahren
      Viele Grüße
      peter

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      • BERGMANN 78
        Heerführer


        • 02.06.2006
        • 5291
        • Preussen
        • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

        #4
        Zitat von dieseldackel
        Moin zusammen
        Endlich kann ich auch mal was zu einem Thema schreiben
        Einschüssige (also an der Trommel geänderte)Revolver fallen unter die WBK-Pflicht , das es diese Waffen nicht vor dem 01.01.1871 gab
        Quelle:§ 2 Abs. 1 WaffG,Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr.1.7 zum WaffG.
        Also nicht frei ab 18 Jahren
        Viele Grüße
        peter
        Es war hier aber vom Vorderladerrevolver die Rede,den wird es doch schon vor 1871 gegeben haben,oder?

        Gruß BERGMANN 78
        Gruß B78


        Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

        Zitat: Oelfuss



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        • linux_blAcky
          Heerführer


          • 10.09.2004
          • 4898
          • Köln / NRW
          • Bounty Hunter Tracker 1D

          #5
          hi....

          ja, der sogenannte "reichsrevolver" wurde bereits im deutsch französischen krieg 1870/71 eingesetzt. das war ein mehrschüssiger vorderlader, fragmente davon habe ich selber schon bei woerth ausgegraben. ;-)
          ich vermute, die aussage bezog sich aber auf vorderladerrevolver, welche nachträglich auf "einschüssig" umgebaut wurden. was vermutlich in dem genannten zeitraum nicht gemacht wurde.

          mfg,

          blAcky
          Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

          Kommentar

          • Baron
            Heerführer


            • 17.12.2007
            • 1140
            • 74740 Sennfeld

            #6
            Der Reichsrevolver ist kein Vorderlader, er wird ebenso wie der Webley & Scott mit Patronen geladen, beide vertragen aber nur Schwarzpulver.

            Gruß
            Micha
            Ebinger 410
            Ebinger 728

            Kommentar

            • linux_blAcky
              Heerführer


              • 10.09.2004
              • 4898
              • Köln / NRW
              • Bounty Hunter Tracker 1D

              #7
              Zitat von Baron
              Der Reichsrevolver ist kein Vorderlader, er wird ebenso wie der Webley & Scott mit Patronen geladen, beide vertragen aber nur Schwarzpulver.
              Gruß
              Micha
              stimmt, ich hatte die ungewöhnliche lademethode (trommel rausnehmen) da irgendwie durcheinandergebracht. mea culpa. ;-)
              aber ich denke trotzdem, das sich die o.a. aussage darauf bezog, das waffen zu dieser zeit sicherlich nicht auf einschüssig umgebaut wurden. damals war man eher an höherer als geringerer kadenz interessiert.
              von daher wäre es logisch*, das ein (durch umbau) einschüssiger revolver zum damaligen zeitpunkt nicht geführt wurde und das teil daher nach §§blabla unter wbk pflicht fällt.

              *paragraphenlogik natürlich.
              Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

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              • erap
                Landesfürst


                • 27.09.2004
                • 826
                • Bayern,Großraum München

                #8
                Zitat von Baron
                Der Reichsrevolver ist kein Vorderlader, er wird ebenso wie der Webley & Scott mit Patronen geladen, beide vertragen aber nur Schwarzpulver.

                Gruß
                Micha
                also mein Webley hat einen nitro Beschuss !

                Mal nebenbei,
                ueber die Bloed aehh ,Unwissenheit der deutschen Zollbeamten wird ja auch in anderen Waffenforen abgelaestert.

                Merke:
                Aussagen eines deutschen Sachbearbeiters sind stets mit Vorsicht zu geniessen.

                Gruss Christian
                Hoplophobie ist heilbar!

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                • Steve1978
                  Bürger


                  • 13.02.2006
                  • 130

                  #9
                  Zitat von arglthesheep
                  ....bin ich nun ein bisschen verwirrt.
                  Und du wirst auch verwirrt bleiben, wenn du hier die Antworten liest! Ich hab den Bericht auch schonmal gesehen und hab mich köstlich über die Deppen amüsiert!

                  1. Alle Waffen, ob Luftgewehr, Gaspistole, Vorderlader oder Softair fallen unter das Waffegesetz, lediglich Softairs unter 0,5 Joule sind laut EU-Richtlinie als Spielzeuge zu behandeln! Das Waffengesetz regelt, welche Waffen z.B. "frei" sind und welche z.B frei ab 18 Jahren sind! Das ist auch noch ein Unterschied! Der Revolver ist niemals frei zu erwerben, selbst wenn er auf Deko umgebaut wurde, ist er erst ab 18 Jahren frei!

                  2. Einläufige, einschüßige Waffen, deren Modell vor dem ...1871 entwickelt wurde sind frei ab 18 Jahren! Wenn mich nicht alles täuscht wurde dieses Datum auch sehr Weise gewählt, da meines Wissens 1873 Samuel Colt die erste Waffe für Metallpatronen entwickelte: den Colt 1873 Peacemaker

                  3. Im Umkehrschluß heißt das, das alle Waffen vor diesem Datum Vorderlader waren und für Mehrläufige oder mehrschüßige Waffen also logischer Weise eine WBK nötig ist! Hätte auch der Zoll wissen können, wenn man sich jeden Tag damit beschäftigt!

                  4. Dies wiederrum bedeutet, das sich die Zollbeamten damit eigentlich der Strafvereitelung im Amt und der Beihilfe zum Waffenschmuggel schuldig gemacht haben, denn Sie haben die Waffe ja glaube ich dem Empfänger zugestellt! Und mal ganz ehrlich, jemand mit WBK bestellt sowas bei Frank... oder sowas und spart sich den umständlichen Versand , Zoll, etc.

                  Krass fand ich aber, das da beim Zoll anscheinend ja niemand Ahnung davon zu haben schien, denn die sind ja von einem zum anderen und jeder hat seine persönliche Einschätzung abgegeben! Ne, ne, ne ich hätte ungefähr 10 Sekunden gebraucht um das Ding als mehrschüßigen Vorderladerrevolver mit WBK-Pflicht enlarft! Die Zollstelle ist wahrscheinlich ein Geheimtipp unter Waffenschmugglern.

                  Steve

                  Kommentar

                  • max51
                    Ratsherr


                    • 17.04.2006
                    • 264
                    • südlich Stuttgart

                    #10
                    Zitat von Steve1978
                    Und du wirst auch verwirrt bleiben, wenn du hier die Antworten liest! Ich hab den Bericht auch schonmal gesehen und hab mich köstlich über die Deppen amüsiert!
                    Hochqualifzierte Aussage. Ob du "Depp" in deinem Fachbereich auch alles fehlerfrei Aufsagen kannst ? Manche Leute haben offenbar nie ne gute Kinderstube von innen gesehen *kopfschüttel*
                    Wir wissen zwar nicht wohin, wollen aber als erste da sein !

                    Kommentar

                    • Andi08/15
                      Heerführer

                      • 27.06.2003
                      • 2048
                      • Lkr. RT/Baden-Württemberg
                      • Garret ACE250

                      #11
                      Sobald mehrschüssiger Revolver, egal ob Schwarzpulver, Vorderlader oder sonstwie alt = WBK-pflichtig, auf "gelbneu" zwar zu erwerben, aber nicht zu schießen ohne Schwarzpulverschein.
                      Ich habe den Beitrag auch gesehen, war viel Schwachfug bei, nicht nur wegen dem Revolver, also von daher eher unter die Rubrik "Bild und Sensation für Analphabeten" zu verbuchen, weil soviel Dummheit schreibt nicht mal die BLÖD-Zeitung, das is noch nen Zacken schärfer gewesen, weil wer noch rudimentär lesen kann, muss sich normal nicht noch unter "BLÖD-Zeitungsniveau" begeben.
                      Die Autoren hatten nicht mal ansatzweise irgendwelche journalistische Fach- und Sachkenntnis bewiesen, in der gesamten Sendung, nicht nur wegen dem schwulen Revolver.
                      Beruf verfehlt, setzen, 6!
                      § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
                      (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                      ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

                      Kommentar

                      • Steve1978
                        Bürger


                        • 13.02.2006
                        • 130

                        #12
                        Only for Max51:
                        Zitat von Steve1978
                        Und du wirst auch verwirrt bleiben, wenn du hier die Antworten liest! Ich hab den Bericht auch schonmal gesehen und hab mich köstlich über die Deppen amüsiert!
                        Steve
                        1. mit verwirrt bleiben, meinte ich die unterschiedlichen, teils etwas ungenauen Aussagen

                        2. auch wenn das Wort Trottel vielleicht besser gewesen wäre, ist es genau das was es auf den Punkt bringt. Es ist nicht irgendwie beleidigend gemeint. Es wird ja wohl bei den tausenden Waffen, die jedes Jahr verschickt werden nicht der erste Vorderladerrevolver sein, den die Zolldienststelle begutachtet. Und wenn man sich schon die Mühe macht und den Paragraphen raussucht sollte man auch lesen und Ihn nicht nur überfliegen! Da steht was von einschüßig und einläufig, das hätte schon Stutzig machen sollen!

                        Ein Bekannter von mir ist Polizist und hat es auch gesehen, der meinte auch wenn das irgendjemand Ranghohes gesehen hat kriegen die auf jeden Fall nen Rüffel!

                        Und Max51, wenn ich in meinem Fachbereich eine Aussage mache, dann hab ich entweder das Wissen dazu, ich schaff es mir an oder halt meinen Mund, vorallem im Fernsehen! Außer ich benutze fachlich etwas falsche Umschreibungen um, mit einem Gesprächspartner, der vielleicht nicht so fundiertes fachliches Wissen hat, einfacher reden zu können! Das ist das, was ich gerade mit dir D... hier mache! Also mach ruhig weiter mit deinen hochqualifizierten Aussagen über meine Kinderstube!

                        Steve

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