Tach Leute,
ich habe da mal nun eine Frage.
Da hier ja immer wieder Diskussionen entbrennen, das bereits ein Lauf unter das Waffengesetz fällt und am Wochenende ein Bericht über den deutschen Zoll kam, bin ich nun ein bisschen verwirrt.
Die hatten in dem Bericht einen Revolver Kaliber 44 aus der Post gezogen. Der sah komplett echt aus, hatte auch das richtige Gewicht, richtiges Material (zumindest meinte einer der Zöllner dies). Da die dort selbst nach einigem Hin-und Herprobieren die Patronenkammer nicht aufbekamen, kamen die auf den Trichter, dass dies ein Vorderlader ist, der von vorne durch den lauf zu laden sei.
Nun sagte dann ein Zöllner, wenn man keine Patrone einbringen kann, würde sowas nicht unter das Waffengesetz fallen und wäre harmlos. lediglich bei diesem Revolver müsste man, da ja Vorderlader, lediglich einen Schwarzpulverschein haben, den man aber problemlos mit 18 bekomme.
Was nu? Ich lese hier regelmässig, dass sogar einen einzelner Lauf bereits unter das Waffengesetz falle und abzugeben ist.
Was ist nun richtig?
DAnke und viele Grüße
ARGL
ich habe da mal nun eine Frage.
Da hier ja immer wieder Diskussionen entbrennen, das bereits ein Lauf unter das Waffengesetz fällt und am Wochenende ein Bericht über den deutschen Zoll kam, bin ich nun ein bisschen verwirrt.
Die hatten in dem Bericht einen Revolver Kaliber 44 aus der Post gezogen. Der sah komplett echt aus, hatte auch das richtige Gewicht, richtiges Material (zumindest meinte einer der Zöllner dies). Da die dort selbst nach einigem Hin-und Herprobieren die Patronenkammer nicht aufbekamen, kamen die auf den Trichter, dass dies ein Vorderlader ist, der von vorne durch den lauf zu laden sei.
Nun sagte dann ein Zöllner, wenn man keine Patrone einbringen kann, würde sowas nicht unter das Waffengesetz fallen und wäre harmlos. lediglich bei diesem Revolver müsste man, da ja Vorderlader, lediglich einen Schwarzpulverschein haben, den man aber problemlos mit 18 bekomme.
Was nu? Ich lese hier regelmässig, dass sogar einen einzelner Lauf bereits unter das Waffengesetz falle und abzugeben ist.

Was ist nun richtig?
DAnke und viele Grüße
ARGL









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