Karabiner 98 k: frühe Modelle

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  • daimonicon
    Landesfürst


    • 21.01.2007
    • 972
    • NRW

    #1

    Karabiner 98 k: frühe Modelle

    hab da mal ne frage zu den frühen modellen des k98k, also vor 1939.

    war es damals wirklich so, dass teilweise die bajonetthalter und putzstöcke nicht brüniert waren? (siehe foto)
    ich kann mir nämlich im moment gar keinen reim darauf machen...

    gruß
    daimonicon
    Angehängte Dateien
  • Taumaus
    Heerführer


    • 24.12.2006
    • 1157
    • Oberfranken
    • XP ADX 250, Bounty Hunter Tracker IV

    #2
    glaub ich kaum da die brünnierung ja ein schutz war gegen rost und so...
    <benutzerbild zeigt meinen Urgroßvater

    Kommentar

    • Wolfo
      Oberbootsmann
      Heerführer


      • 01.11.2006
      • 1465
      • Heiðabýr
      • Oculus

      #3
      Normalerweise wurde immer brüniert...

      Ist der Karabiner ansonsten Nummergleich?
      Sind noch Reste einer Brünierung erkennbar?

      Eine Brünierung wird mit der Zeit auch "Weggeputzt", allerdings scheint ja auf dem Rest die Brünierung noch bei 99% zu sein.


      Kein Berg zu tief!

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      • Andi08/15
        Heerführer

        • 26.06.2003
        • 2048
        • Lkr. RT/Baden-Württemberg
        • Garret ACE250

        #4
        Tach!

        Da ist nichts weggeputzt, meiner ist BJ 1943, nummerngleich, Gustloffwerke Weimar und sieht ganz genauso aus, ohne Brünierung. Da war auch nie eine.
        Es war so, das man in späterer Kriegsfertigung und bei manchen Herstellern von vornherein einfach an unwichtigen Stellen die Brünierung wegließ um Zeit und Material zu sparen, die ist an dieser Stelle auch nicht lebenswichtig, von daher...
        Guck einfach mal aufs Baujahr, sollte auf der Systemhülse stehen. Ich kenne viele 98ger außer meinem, die dort nicht brüniert sind. Wozu auch?

        Gruß Andi!
        § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
        (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

        ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

        Kommentar

        • daimonicon
          Landesfürst


          • 21.01.2007
          • 972
          • NRW

          #5
          Zitat von Andi08/15
          Tach!

          Da ist nichts weggeputzt, meiner ist BJ 1943, nummerngleich, Gustloffwerke Weimar und sieht ganz genauso aus, ohne Brünierung. Da war auch nie eine.
          Es war so, das man in späterer Kriegsfertigung und bei manchen Herstellern von vornherein einfach an unwichtigen Stellen die Brünierung wegließ um Zeit und Material zu sparen, die ist an dieser Stelle auch nicht lebenswichtig, von daher...
          Guck einfach mal aufs Baujahr, sollte auf der Systemhülse stehen. Ich kenne viele 98ger außer meinem, die dort nicht brüniert sind. Wozu auch?

          Gruß Andi!
          hmmm,

          also ich habe sowas jetzt vermehrt an vorkriegsmodellen gesehen.

          Kommentar

          • Andi08/15
            Heerführer

            • 26.06.2003
            • 2048
            • Lkr. RT/Baden-Württemberg
            • Garret ACE250

            #6
            @daimonicon

            Ich sagte ja, das es sich nicht auf Kriegsmodelle beschränkt, sondern diverse Hersteller das gleich von vornherein weggelassen haben, schon ab Fertigungsaufnahme! Es ist halt technisch nicht notwendig!
            Was mir allerdings schon immer aufgefallen ist: je länger der Krieg, umso gröber die Verarbeitung, was mit der Schußleistung aber nichts zu tun hat, die ist gleich geblieben.

            Gruß Andi!
            Zuletzt geändert von Andi08/15; 18.04.2009, 11:14.
            § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
            (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

            ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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