Herstellercode unbekannt...

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  • Andi08/15
    Heerführer

    • 27.06.2003
    • 2048
    • Lkr. RT/Baden-Württemberg
    • Garret ACE250

    #1

    Herstellercode unbekannt...

    Tach!

    Ich habe auf einer, extra für "Hilfe- ich weiß-was-Typen" und andere Mitleser dick in ROT, DEKO(!!!)-Bordwaffen-Patrone 20x82mm vom MG151 auf Hülse und Geschoß den Herstellercode "tko" drauf.
    Meine Recherche im Net und in meiner Liste ergab in Deutsch "unbekannter Hersteller" und auf ausländisch "Unknown. Found on ammunition headstamps"
    Kann irgendwer weiterhelfen?


    Gruß Andi!
    § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
    (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!
  • MIMO
    Heerführer


    • 22.11.2007
    • 1683
    • Sachsen
    • Rutus Alter 71

    #2
    Hallo Andi,

    also in meinem Buch "Deutsche Fertikungskennzeichen" von Michael Heidler steht bei tko: DWM-Deutsche Waffen und Munitionsfabriken AG in Lübeck-Schlutup, Wesloerstraße.

    MfG Marcus
    Ein Volk, das keine Vergangenheit haben will, verdient auch keine Zukunft
    (Alexander von Humboldt)

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    • Andi08/15
      Heerführer

      • 27.06.2003
      • 2048
      • Lkr. RT/Baden-Württemberg
      • Garret ACE250

      #3
      Hallo MIMO!

      Danke für die info, könntest Du mir vll. die Quelle sagen?

      Gruß Andi!
      § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
      (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

      ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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      • hemiotti
        Heerführer


        • 14.02.2009
        • 2817
        • Berlin Lichtenberg
        • Teknetics Omega 8000 & Garrett PP

        #4
        steht doch in seinem beitrag
        no Risk no Fund

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        • Andi08/15
          Heerführer

          • 27.06.2003
          • 2048
          • Lkr. RT/Baden-Württemberg
          • Garret ACE250

          #5
          Hab gepennt!

          § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
          (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

          ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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          • MIMO
            Heerführer


            • 22.11.2007
            • 1683
            • Sachsen
            • Rutus Alter 71

            #6
            Hallo Andi,

            ich kann dir dieses Buch nur wärmstens empfehlen, es hat mir schon so oft weiter geholfen. Übrigens, den Autor, Herrn Heidler kannst du hier im Forum unter dem Nickname "GGG" finden.

            MfG Marcus
            Ein Volk, das keine Vergangenheit haben will, verdient auch keine Zukunft
            (Alexander von Humboldt)

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            • Andi08/15
              Heerführer

              • 27.06.2003
              • 2048
              • Lkr. RT/Baden-Württemberg
              • Garret ACE250

              #7
              Vielen Dank!!!
              § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
              (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

              ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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