"§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
Eine Qualifikationsspange 1. Stufe Volkspolizei der DDR
Suche für meine Sammlung nach Deutschen Orden & Ehrenzeichen von 1914-1945. Weiterhin alles militärische über meine Heimatstadt Bad Lauterberg, sowie alles über die Rüstungsbetriebe Schickert und Metallwerke Odertal. Bitte alles anbieten!
"§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
Soweit mir bekannt ist, handelt es sich um eine Qualifikationsspange der bewaffneten Organe der DDR. Diese Version ist bis in die frühen 70er Jahre verliehen worden.
Soweit mir bekannt ist, handelt es sich um eine Qualifikationsspange der bewaffneten Organe der DDR. Diese Version ist bis in die frühen 70er Jahre verliehen worden.
VoPo-Zuordnung kann ich nicht nachvollziehen,
Ist aber nunmal so. Der Sheriff-Stern sagt es ja mehr oder weniger auch aus...
Suche für meine Sammlung nach Deutschen Orden & Ehrenzeichen von 1914-1945. Weiterhin alles militärische über meine Heimatstadt Bad Lauterberg, sowie alles über die Rüstungsbetriebe Schickert und Metallwerke Odertal. Bitte alles anbieten!
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