Ich suche Infos über Patronentransportsysteme

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  • Henry
    Landesfürst

    • 02.07.2001
    • 855
    • Friedrichshafen

    #1

    Ich suche Infos über Patronentransportsysteme

    Ich suche Infos über Patronentransportsysteme für Karabiner.
    Das System der K98 kenn ich, da liegen die Patronen übereinander im Magazin.
    Gibt es auch ein System bei dem die Patronen unterhalb des Laufs hintereinander liegen , das Gewehr aber wie eine Mauser gespannt wird ? Also nicht wie eine Winchester oder Pump Gun ?

    Gruß Henry
    [
    Thomas Kliebenschedel
  • DEFA
    Landesfürst


    • 13.03.2009
    • 922
    • Spanien

    #2
    Zitat von Henry
    Gibt es auch ein System bei dem die Patronen unterhalb des Laufs hintereinander liegen , das Gewehr aber wie eine Mauser gespannt wird ?
    Ja z.B. das deutsche M71/84 oder das französische Lebel M86/93.
    Angehängte Dateien
    Suche immer Gurte und Gurtglieder von MG's und Maschinenkanonen.

    Kommentar

    • Henry
      Landesfürst

      • 02.07.2001
      • 855
      • Friedrichshafen

      #3
      OK, Lebel hört sich gut an !
      Danke !

      Gruß Henry
      [
      Thomas Kliebenschedel

      Kommentar

      • Andi08/15
        Heerführer

        • 26.06.2003
        • 2048
        • Lkr. RT/Baden-Württemberg
        • Garret ACE250

        #4
        Tach!

        Bei dem Lebel gibt es noch etwas anzumerken.
        Es gibt von der Patronenhülse 2 verschiedene Ausführungen, die sich am Boden unterscheiden. Die eine Sorte ist nur für die hintereinanderliegende Anordnung gedacht, damit das Geschoß der dahinterliegenden nicht das Zündhütchen auslösen kann. Ich habe das letztens bei einem anderen Sammler gesehen, der mir den Unterschied der Lebelpatronen so erklärt hat. Auch sind die Geschosse beim M86 vorne etwas runder, prinzipell müßten die Munitionssorten aber untereinander tauschbar sein.

        MFG Andi!
        Zuletzt geändert von Andi08/15; 27.11.2010, 14:59.
        § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
        (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

        ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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