Altes Gewehr,aber was für eins...??

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  • shady
    Geselle


    • 04.12.2005
    • 92

    #1

    Altes Gewehr,aber was für eins...??

    Hallo,
    weiß jemand eventuell was das hier für ein Gewehr ist,bzw war?

    IMG_0385.jpg

    IMG_0387.jpg

    Ich hoff mal das passt mit den Bildern...
    Gruß
    Stefan
  • RobinR
    Ritter


    • 29.08.2011
    • 399
    • Berlin
    • Ace 250; XP Deus

    #2
    k98...
    R aus B an der S

    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Die soziale Kälte in Deutschland wird nicht ausreichen, um die globale Erwärmung aufzuhalten...
    _______________________
    Es gibt 10 verschiedene Arten von Leuten, diejenigen die den Binärcode verstehen und die, die es nicht tun.

    Kommentar

    • desert-eagle († 2020)
      Heerführer


      • 19.04.2005
      • 3439
      • Kleve

      #3
      K98K...
      ------------------------------------------------------------

      Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
      Karl Valentin

      Ludger hat uns am 26.01.2020
      nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
      In stillem Gedenken,
      das SDE-Team

      Kommentar

      • Herr Wolf
        Ritter

        • 11.08.2003
        • 573
        • Houston, TX. U.S.A.
        • keinen

        #4
        Aus dem Ding kann Dir immer noch rechtlich ein Strick gedreht werden.

        Kommentar

        • Peter_0467
          Ritter


          • 13.12.2010
          • 474
          • BadenWürttemberg
          • n.v.

          #5
          Zitat von Herr Wolf
          Aus dem Ding kann Dir immer noch rechtlich ein Strick gedreht werden.
          Ich hab ja keine Ahnung davon, aber ist das wirklich noch Problematisch?
          So wie es auf dem ersten Bild zu sehen ist, ist der Lauf doch abgeknickt und aufgerissen/geschlitzt bzw geplatzt.

          Unbrauchbarer kann es doch nicht mehr sein! Das kann man doch höchstens noch zum prügeln benutzen...

          Vielleicht irre ich mich da ja auch???
          viele Grüße, Manfred

          Fotowettbewerbgewinner Juli 2016

          Kommentar

          • allradteam
            Landesfürst


            • 06.12.2005
            • 910
            • Bayern
            • XP DEUS II, Minelab Manticore, Eigenbau-PI-Großschleife, und noch mehr

            #6
            Zitat von Peter_0467
            Ich hab ja keine Ahnung davon, aber ist das wirklich noch Problematisch?
            So wie es auf dem ersten Bild zu sehen ist, ist der Lauf doch abgeknickt und aufgerissen/geschlitzt bzw geplatzt.

            Unbrauchbarer kann es doch nicht mehr sein! Das kann man doch höchstens noch zum prügeln benutzen...

            Vielleicht irre ich mich da ja auch???
            Ja, leider. Das deutsche Waffenrecht ist ziemlich streng; auch wesentliche Teile von Waffen sind erlaubnispflichtig.

            Kommentar

            • Herr Wolf
              Ritter

              • 11.08.2003
              • 573
              • Houston, TX. U.S.A.
              • keinen

              #7


              Langwaffen DEKO:

              a) das Patronenlager muss dauerhaft unbrauchbar gemacht sein

              c) Der Lauf muss vor dem Patronenlager (genau in dem dem Patronenlager zugewandten Drittel des Laufes) 6 kalibergroße Bohrungen, oder andere gleichwertige Laufveränderungen, mit einem kalibergroßen GEHÄRTETEN Stahlstift DAUERHAFT verschlossen sein.
              d) Auch hier gilt bezüglich der Aufbringung der Zulassungszeichen, Einzelstücke sind immer in Natura einem Beschussamt zur Prüfung vorzulegen.

              Zu bedenken ist hierbei, dass diese Arbeiten nur von einem zugelassenen Herstellungsbetrieb oder Büchsenmacher mit Herstellungslizenz abgeändert werden dürfen. Weil nur dieser beurteilen kann, ob z.B. bei einem Bodenfund der allgemeine Zustand der Waffe bereits eine komplette Änderung wie oben angeführt, überhaupt erfordert


              Und Abnahme vom Beschussamt.

              Kommentar

              • gazan
                Einwanderer


                • 16.09.2011
                • 5
                • Schweiz

                #8
                Zitat von Herr Wolf
                http://www.egun.de/market/help.php?t...ekowaffen#ankh

                Langwaffen DEKO:

                a) das Patronenlager muss dauerhaft unbrauchbar gemacht sein

                c) Der Lauf muss vor dem Patronenlager (genau in dem dem Patronenlager zugewandten Drittel des Laufes) 6 kalibergroße Bohrungen, oder andere gleichwertige Laufveränderungen, mit einem kalibergroßen GEHÄRTETEN Stahlstift DAUERHAFT verschlossen sein.
                d) Auch hier gilt bezüglich der Aufbringung der Zulassungszeichen, Einzelstücke sind immer in Natura einem Beschussamt zur Prüfung vorzulegen.

                Zu bedenken ist hierbei, dass diese Arbeiten nur von einem zugelassenen Herstellungsbetrieb oder Büchsenmacher mit Herstellungslizenz abgeändert werden dürfen. Weil nur dieser beurteilen kann, ob z.B. bei einem Bodenfund der allgemeine Zustand der Waffe bereits eine komplette Änderung wie oben angeführt, überhaupt erfordert


                Und Abnahme vom Beschussamt.

                Hallo liebe Freude aus dem Norden

                Wer kontrolliert den in Deutschland wenn ich so ein zerschundenes Teil säubere und als Deko in meine Vitrine stelle oder an die Wand hänge.
                Ich kann es mir fast nicht vorstellen, dass es dafür eine spezielle Abteilung gibt. Und die Polizei hat sicher genug zu tun ohne sich um solch dinge zu kümmern.
                Liebe Grüsse aus der Schweiz
                gazan

                Kommentar

                • Zappo
                  Heerführer


                  • 28.04.2006
                  • 2428
                  • Baden

                  #9
                  Zitat von gazan
                  Und die Polizei hat sicher genug zu tun ohne sich um solch dinge zu kümmern.......
                  Die Erfahrung zeigt aber leider, daß sich die Polizei (oder entsprechedne Stellen) GENAU für solche harmlose Dinge interessiert - was sie SONST so machen, kann ich nicht beurteilen.

                  Ich würde sowas weder posten noch bei mir zuhause aufbewahren.

                  Ich erinnere mich in dem Zusammenhang an den harmlosen Modellbauer, der argloserweise in der Verkaufsanzeige erwähnte, daß er beim Verkauf seines Fernsteuerautos noch 1/2 l Modellsprit dazuschenkt - was ihm dann prompt einen Großeinsatz und eine 400.- Strafe einbrachte - weil Modellsprit nur von Leuten mit einem Schein in Verkehr gebracht werden darf.

                  Oder an die Hehlereiklage für den Menschen, der einen auf dem Flohmarkt gekauften ausrangierten gelben Briefkasten im Vorgarten stehen hatte.

                  Nöh, wenn Du da in Begriffen wie "Augenmaß" oder "die Kirche im Dorf lassen" denkst, bist Du da falsch gewickelt.



                  Z.

                  Kommentar

                  • Störtebecker
                    Landesfürst

                    • 17.01.2002
                    • 799
                    • Im sonnigen und ruhigen Städtchen Hamburg

                    #10
                    Zitat von gazan
                    Hallo liebe Freude aus dem Norden

                    Wer kontrolliert den in Deutschland wenn ich so ein zerschundenes Teil säubere und als Deko in meine Vitrine stelle oder an die Wand hänge.
                    Ich kann es mir fast nicht vorstellen, dass es dafür eine spezielle Abteilung gibt. Und die Polizei hat sicher genug zu tun ohne sich um solch dinge zu kümmern.
                    Liebe Grüsse aus der Schweiz
                    gazan
                    Ha !! Hier darfst nicht mal mit"ten Küchenmesser auf die Straße gehen !!! Verstoß gegen das Waffengesetz !! Kommt natürlich auf die Länge des Messer"s an !! Bis 12 cm Länge darfst du und drüber dann bist du drann !! Ja so is das eben hier in Deutschland !!
                    Mal was ganz anderes !! Ich hab gehört die Schweizer mögen die Deutschen Nicht !! Wie siehst du das ??

                    Mit freundlichen deutschen Gruß !!
                    Wei Hei !!

                    Kommentar

                    • chabbs
                      Heerführer


                      • 18.07.2007
                      • 12179
                      • ...

                      #11
                      Naja, wenn man so etwas in öffentliche Foren einstellt, ist der Weg für die Polizei eben nicht ganz so weit. Und eine große Rechercheabteilung entfällt dann auch schon fast

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                      • gazan
                        Einwanderer


                        • 16.09.2011
                        • 5
                        • Schweiz

                        #12
                        Zitat von Störtebecker
                        Ha !! Hier darfst nicht mal mit"ten Küchenmesser auf die Straße gehen !!! Verstoß gegen das Waffengesetz !! Kommt natürlich auf die Länge des Messer"s an !! Bis 12 cm Länge darfst du und drüber dann bist du drann !! Ja so is das eben hier in Deutschland !!
                        Mal was ganz anderes !! Ich hab gehört die Schweizer mögen die Deutschen Nicht !! Wie siehst du das ??

                        Mit freundlichen deutschen Gruß !!
                        Wei Hei !!
                        Doch doch die Deutschen sind schon beliebt. Kommt halt auf die länge des Messers an mit dem ihr Deutschen auf der Strasse rumrennt
                        Gehört das Messerrennen schon zum Volkssport oder ist es erst in den Anfänge........ sau gefährlich nicht????

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                        • Dirk.R.
                          Heerführer


                          • 25.12.2004
                          • 6906
                          • Dorf

                          #13
                          Ich zitiere mal einen Kollegen:

                          Die beste Art, nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, ist einen Waffenfund an Ort und Stelle zu belassen und ihn der Polizei zu melden!

                          Jeder Richter hat eine andere Art der Auslegung!

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                          • gazan
                            Einwanderer


                            • 16.09.2011
                            • 5
                            • Schweiz

                            #14
                            Ich hab noch ein Zitat dazu:

                            Quidquid agis, prudenter agas et respice finem
                            ( Was auch immer du machst, sei vorsichtig und bedenke das Ende)

                            Kommentar

                            • shady
                              Geselle


                              • 04.12.2005
                              • 92

                              #15
                              Jetzt meld ich mich auch nochmal,
                              also das einzige was ich von diesem Gewehr habe sind die Fotos...
                              Wir waren im Urlaub und ich hab diesen Prügel beim Nachbarn in der Garage entdeckt.Da war natürlich mein Interesse geweckt :-)
                              Ich hätte es sogar kriegen können,habe aber dankend abgelehnt weil mir die Gesetze bei uns in Deutschland bekannt sind.

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