Sturmgewehr 44 / MP 43

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  • sledge
    Ritter


    • 08.02.2005
    • 419
    • Saarbrücken in der schönen Westmark
    • Augen, Ohren und mein Gespür

    #1

    Sturmgewehr 44 / MP 43

    Mal eine Frage:

    Ein Bekannter in Frankreich bietet ein original Sturmgewehr 44 / MP 43 zum Verkauf an.

    Hersteller: C.G. Haenel, Waffen- und Fahrradfabrik, Suhl.

    Die Waffe wurde nach französischen Richtlinien unbrauchbar gemacht.

    Das französische Zertifikat wäre beim Kauf natürlich dabei.

    Darf man in Deutschland überhaupt so ein Teil besitzen und wäre das französische Zertifikat ausreichend?

    Ich habe zwar im Netz schon einiges dazu gefunden, möchte aber vor dem Kauf sicher sein, dass ich keine Probleme bekomme.
    Ausserdem geht es um einige sauer verdiente Euronen die ich investieren müsste.
    Angehängte Dateien
    __________________
    Grüße sledge

    Diese Nachricht wurde von meiner Android Mobiltoilette mit kot.de gesendet.
  • desert-eagle († 2020)
    Heerführer


    • 19.04.2005
    • 3439
    • Kleve

    #2
    Wenn du absolute Gewißheit willst, bekommst du die nur beim BKA.
    Ich würde auf alle anderen Meinungen nichts geben
    ------------------------------------------------------------

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
    Karl Valentin

    Ludger hat uns am 26.01.2020
    nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
    In stillem Gedenken,
    das SDE-Team

    Kommentar

    • Andi08/15
      Heerführer

      • 26.06.2003
      • 2048
      • Lkr. RT/Baden-Württemberg
      • Garret ACE250

      #3
      Tja, da hat die EU sich wohl noch nicht reingehangen, jedes Land kocht sein eigenes Süppchen mit den ensprechenden Vorschriften...

      Laß das Zertifikat einfach mal übersetzen, oder wie Desert Eagle schreibt, legs dem BKA einfach in Kopie vor, notfalls muß maximal etwas nachgearbeitet werden, damits deutschen Richtlinien entspricht, oder eben auch gar nichts.
      Wenn Du das gute Stück schon in den Fingern hattest, und die deutschen Richtlinien kennst, wirst Du sicher wissen, was die Franzosen dran gemacht haben, vor allem an den sog. "wesentlichen Waffenteilen".
      Vor allem, denk dran, manche Länder fordern noch schlimmere Verstümmelungen als das BKA.
      § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
      (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

      ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

      Kommentar

      • MarkK
        Lehnsmann


        • 12.09.2007
        • 44
        • Südhessen

        #4
        Zumindest due österreichischen Richtlinien sind für Deutschland nicht ausreichend.
        Da wird viel weniger geändert als in Deutschland, besonders am Griffstück und am Verschluss.
        Mit einer in Österreich unbrauchbar gemachten Waffe wird man in Deutschland schnell zum illegalen Waffenbesitzer.
        Insofern kann es durchaus sein, dass auch Frankreich andere Vorgaben hat.
        Daher, wie die Vorschreiber schon sagten: BKA fragen.
        Oder in Deutschland kaufen, mit BKA-Bescheinigung. Da bist Du auf der sicheren Seite.

        Kommentar

        • Michael aus G
          Heerführer

          • 26.07.2000
          • 2655
          • Gera

          #5
          Zitat von sledge
          Mal eine Frage:

          Ein Bekannter in Frankreich bietet ein original Sturmgewehr 44 / MP 43 zum Verkauf an.
          Könnte auch aus dem Nahen Osten stammen...also nicht zuviel bezahlen...
          Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.

          Kommentar

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