Magazin gefunden, aber was für eins?!

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  • fischland-diver
    Ratsherr


    • 24.02.2013
    • 203
    • Rostock
    • Fisher F22, Garret PP

    #1

    Magazin gefunden, aber was für eins?!

    Hallo Leute,

    hab schon unter Fundbilder den heutigen Fund gepostet. Aber ich bin der Meinung, dass ich hier vielleicht besser Antworten finden kann....

    Also folgendes Magazin habe ich gefunden... Alles soweit auf den Fotos zu sehen. Maße: 10cm hoch, 8ch breit, 2,5cm stark

    Hat jemand eine Idee worum es sich handelt?!

    Des Weiteren habe ich einen Kammerstängel samt Schlösschen gefunden. Denke es sollte vom K98 sein. Kann jemand dazu auch noch was sagen?!

    Ich hoffe auf eure Hilfe!!!



    Beste Grüße,

    Fischland-Diver
    Angehängte Dateien
  • Rotti
    Heerführer

    • 16.09.2000
    • 1832
    • Im finstren Bayern / M
    • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

    #2
    Das "Magazin" ist ein Putzzeugbehälter.
    Der Kammerstängel macht sich am Besten, wenn er vorne im Winkel von 45° abgeschnitten ist und das Schlagbolzenloch zugeschweißt ist. (Eine Arbeit, die hierzulande nur Fachleuten vorbehalten ist, da erlaubnispflichtig...auch wenn der hier so aussieht, als hätte Mutter Natur schon das Wesentliche erledigt...)
    Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
    die Asche bleibt uns doch!

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    • Grafschaft Mark
      Heerführer


      • 29.04.2009
      • 1360
      • NRW

      #3
      Auch wenn das Schloss nur noch als Wurfgeschoss dienen kann, ist es so momentan ein Verstoß gegen das Waffengesetz... sorry aber muss man halt drauf hinweisen

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      • Shakerz
        Moderator

        • 30.09.2005
        • 3750
        • Oberpfalz/Bayern
        • Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer

        #4
        Zitat von Grafschaft Mark
        Auch wenn das Schloss nur noch als Wurfgeschoss dienen kann, ist es so momentan ein Verstoß gegen das Waffengesetz... sorry aber muss man halt drauf hinweisen
        Das ist leider falsch. Ich zitiere mal das Gesetz (Anlage 1, Unterabschnitt 1, Nr. 1.4.6 zum Waffengesetz):

        "...dauerhaft unbrauchbar gemacht oder geworden ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann."

        Das Teil auf dem Bild ist Schrott u. kann mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen auch nicht mehr hergestellt werden. Der Zustand der Unbrauchbarkeit ist schlichtweg durch Verwitterung eingetreten.


        Gruß

        S.
        Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke.

        Kommentar

        • Grafschaft Mark
          Heerführer


          • 29.04.2009
          • 1360
          • NRW

          #5
          Zitat von Shakerz
          Das ist leider falsch. Ich zitiere mal das Gesetz (Anlage 1, Unterabschnitt 1, Nr. 1.4.6 zum Waffengesetz):

          "...dauerhaft unbrauchbar gemacht oder geworden ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann."

          Das Teil auf dem Bild ist Schrott u. kann mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen auch nicht mehr hergestellt werden. Der Zustand der Unbrauchbarkeit ist schlichtweg durch Verwitterung eingetreten.


          Gruß

          S.
          Gut zitiert, aber dennoch nicht vollendet!
          Es muss dir erst ein dazu amtlich befähigter/bevollmächtigter/beliehener etc. bescheinigen das die Waffe (hier der Teil) unbrauchbar ist bzw. die Funktionsweise des wesentlichen Teils nicht wieder hergestellt werden kann.
          So lange wie das nicht geschieht, ist das ein Verstoß degen das WaffG!

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          • fischland-diver
            Ratsherr


            • 24.02.2013
            • 203
            • Rostock
            • Fisher F22, Garret PP

            #6
            Zitat von Grafschaft Mark
            Gut zitiert, aber dennoch nicht vollendet!
            Es muss dir erst ein dazu amtlich befähigter/bevollmächtigter/beliehener etc. bescheinigen das die Waffe (hier der Teil) unbrauchbar ist bzw. die Funktionsweise des wesentlichen Teils nicht wieder hergestellt werden kann.
            So lange wie das nicht geschieht, ist das ein Verstoß degen das WaffG!
            Kann eine solche Bescheinigung seitens eines Büchsenmachers ausgestellt werden?!
            Dann würde ich den mal besuchen, ansonsten geht das Ding zur Polizei...

            Besten Gruß,

            Fischland-Diver

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            • Cowboybasti
              Heerführer


              • 07.04.2006
              • 2208
              • Süd-Niedersachsen
              • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

              #7
              öm , diese bescheinigung ist doch nach dem neuen waffengesetz , oder? nach der alten "version" wurde so eine bescheinigung nicht gebraucht, und es kann einem ja niemand sagen ob man das teil seit 2 tagen , oder 20 jahren hat , ist das so richtig?
              Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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              • Sir Quickly
                Heerführer


                • 24.01.2010
                • 3165
                • Rhain-Mein
                • Oculus Rift

                #8
                Zitat von Cowboybasti
                öm , diese bescheinigung ist doch nach dem neuen waffengesetz , oder? nach der alten "version" wurde so eine bescheinigung nicht gebraucht, und es kann einem ja niemand sagen ob man das teil seit 2 tagen , oder 20 jahren hat , ist das so richtig?
                Nach diesem (mehr oder minder öffentlichen) Thread leider nicht mehr.

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                • Cowboybasti
                  Heerführer


                  • 07.04.2006
                  • 2208
                  • Süd-Niedersachsen
                  • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

                  #9
                  ja gut das stimmt, aber wenn es nicht öffentlich wäre? dann ja?
                  Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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                  • fischland-diver
                    Ratsherr


                    • 24.02.2013
                    • 203
                    • Rostock
                    • Fisher F22, Garret PP

                    #10
                    Also der Büchsenmacher stell solche Bescheinigungen nicht aus. Laut seiner Aussage ist das Teil aber ohnehin nur noch ein Klumpen Rost und in keinem Fall mehr auch nur ansatzweise ein Waffenteil...

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                    • Sir Quickly
                      Heerführer


                      • 24.01.2010
                      • 3165
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                      #11
                      Zitat von Cowboybasti
                      ja gut das stimmt, aber wenn es nicht öffentlich wäre? dann ja?
                      Latürnich!

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                      • Shakerz
                        Moderator

                        • 30.09.2005
                        • 3750
                        • Oberpfalz/Bayern
                        • Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer

                        #12
                        Zitat von Grafschaft Mark
                        Gut zitiert, aber dennoch nicht vollendet!
                        Es muss dir erst ein dazu amtlich befähigter/bevollmächtigter/beliehener etc. bescheinigen das die Waffe (hier der Teil) unbrauchbar ist bzw. die Funktionsweise des wesentlichen Teils nicht wieder hergestellt werden kann.
                        So lange wie das nicht geschieht, ist das ein Verstoß degen das WaffG!

                        Für einen Klumpen Rost brauch ich keine Bescheinigung. So steht es im Gesetz u. so wird es von amtlicher Seite auch gemacht. Und sollte jemand eine andere Rechtsauffassung haben, dann muss er es begutachten lassen.

                        Demzufolge ist es auch so, wenn nicht feststeht, dass es auch wirklich wieder hergestellt werden kann, liegt auch kein Verstoß nach dem WaffG vor. Dieser würde nämlich eine "Wiederherstellungsmöglichkeit" voraussetzen, da ansonsten nicht tatbestandsmäßig. Ich kann doch nicht einfach jemanden auf Verdacht anzeigen, nur mit der Begründung "könnte". Da müssen schon belastbare Fakten her...
                        Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke.

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                        • Sparus
                          Ratsherr


                          • 16.06.2012
                          • 209
                          • Berlin

                          #13
                          Hallo, allein der Verdacht reicht für ein Ermittlungsverfahren aus. Der Gegenstand wird sichergestellt/beschlagnahmt und kriminaltechnisch untersucht. Je nach Ergebnis dieser Untersuchung erfolgt eine Verfahrenseinstellung bzw. die Einleitung eines Strafverfahrens. Wer diesen ganzen Umstand nicht haben möchte, sollte solche Teile besser nicht mitnehmen. Sparus

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