Bajonett Wehrmacht

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  • Thuni
    Bürger


    • 29.03.2012
    • 172
    • Bayern

    #1

    Bajonett Wehrmacht

    Hallo,

    ich würde sehr gerne für meine Sammlung, die leider zur Zeit nur aus Orden/massig Luftwaffen Zeitschriften besteht, noch ein Bajonett der Wehrmacht anschaffen, bin mir jetzt aber unsicher, wie es denn rechtlich aussieht.
    Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um ein derartiges Stück besitzen zu dürfen? Es steht in vielen Foren leider sehr widersprüchliches zu diesem Thema.
    Habe nämlich auch ab und an mal etwas von einer Erwerbsbescheinigung gelesen??
    Bin über jede Hilfe dankbar.

    Gruß
    Thuni
  • BPMN-Modell
    Bürger


    • 04.05.2015
    • 109
    • BaWü

    #2
    Antwort: Keine! Für ein normales Bajonett musst du nichts beachten, ausgenommen das du es halt mit dir in der Öffentlichkeit rumtragen solltest da feststehende klinge >12 cm.
    Lass dir nur keine Flohmarkt-Polengurke andrehen

    Kommentar

    • Thuni
      Bürger


      • 29.03.2012
      • 172
      • Bayern

      #3
      Vielen dank für die schnelle Antwort!!
      Werde mir keinen Mist kaufen. Bin gerade auf der Suche nach einem adäquaten Stück/Händler

      Kommentar

      • Super Mario
        Heerführer


        • 28.11.2011
        • 1638
        • Hessen/Darmstadt
        • Atom MD

        #4
        du hast pn von mir
        Die Zeichen des Älterwerden sind:
        1. Vergesslichkeit
        2. … und … die anderen fallen mir gerade nicht ein

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