War heute nochmal unterwegs und habe mal unseren Panzerfritzen
besucht. Der wohnt in der Nähe von uns und hat auch ein paar Panzer da stehen. Also ich muß sagen die Kisten sahen alle recht normal aus, also nichts irgendwie verändert oder umgebaut. Kann bald bessere Bilder liefern wenn die Fahrzeuge aus der Halle gefahren werden. Sind ja schließlich nicht nur zum herumstehen da.
Ist ein riesiges Privatgelände und fährt er gelegentlich herum.
Gruß Dirk
Semper Parati ! SAR ich war dabei und weis es ist wichtig!
Nicht schlecht, was so manch Landsmann im Schuppen hat.
Im Prinzip ist ein Panzer ein ganz normales Kettenfahrzeug, wie alle anderen mit dieser Antriebsart auch. Die Kanonen werden in diesen Fällen sicherlich nicht mehr funktionsfähig sein.
Mit der entsprechenden Genehmigung, lassen sich solche Teile dann auch fahren.
Gab mal einen Typen in NRW, der durfte mit seinem Panzer auch auf die Straße. Musste halt nur immer ein Sicherungsfahrzeug mit Rundumleuchte vorweg fahren, wegen der Überbreite.
soweit ich weiss muss man wenn man in deutschland ein gepanzertes Fahrzeug zulassen will einige Öffnungen in die Panzerung schneiden, damit die Ordnungshüter in Ernstfall das Gerät / den Fahrer "Stilllegen" können auch ohne "schweres" Gerät benutzen zu müssen.
Falls das nicht der Fall sein sollte dann bitte ich um wiederspruch!
Dieser Panzer sieht allerdings nicht wirklich so aus als ob sich ein "Liebhaber" um ihn kümmert.
Moin Chefchiller,
es ist egal ob du in einen Panzer Löcher reinschneidest oder das Ding rosa streichst. Eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr gibt es nicht mehr für Einsatzfahrzeuge.
Was du auf einem eigenen oder gemieteten Grundstück damit machst ist dann deine Sache.
Viele Grüße
Freddo
Gemäß KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) ist ein Privathand befindlicher Panzer so umzubauen daß er nicht mehr als Panzer benutzt werden kann.Dazu zählt nicht nur daß Unbrauchbarmachen der Kanone.Gemäß behördlichen Vorgaben sind in genau definierten Bereichen der Panzerung und des Turmdrehkranzes Löcher zu brennen.Da auch die meisten Museen als Privatleute gelten sind auch dort diese Richtlinien einzuhalten.Ein Beispiel unter vielen ist beispielsweise das Technikmuseum Sinsheim wo die ausgeschnittenen Panzerplatten auf Stellagen vor den entsprechenden Fahrzeugen stehen.Die Löcher in den Fahrzeugen sind mit dünnen Blechen verschlossen,mit Farbe überstrichen und so erst auf den zweiten Blick zu erkennen (wenn man darauf achtet).Eine weitere Verschärfung des Gesetzes ist geplant...und zu bedauern.
Obwohl es sich um eine allgemein gültige Richtlinie handelt (Nato?EU?Hat was mit der Abrüstung zu tuen,komm aber im Mom nicht drauf) ist wie hierzulande üblich der deutsche Amtsschimmel wieder übers Ziel hinaus galoppiert und hat schärfere Bedingungen erlassen als es das Abrüstungsgesetz vorschreibt.Auch ist hier der Betrieb von privaten Panzerfahrzeugen auf öffentlichen Straßen im Gegensatz zu anderen Staaten nicht erlaubt!
Diese Maßnahmen gelten für alle heute noch für Kriegszwecke einsatzfähige gepanzerten Fahrzeuge ab 1945.Ist auch irgendwie Mumpitz da ja selbst im Jugoslawienkrieg noch alte deutsche WK-Waffen effizient zum Einsatz kamen.Aber so bleiben wenigstens die wenigen deutschen Panzer in den Museen unzerschnippselt erhalten.Noch!!!
Suche Urkunden,Orden,Effekten und Abzeichen aller Art der Reservestandarte 138 Sturm 13 Duisburg Gruppe Niederrhein und der SA-Standarte 39 "Schlageter" Düsseldorf.Bitte nur Originale,ich zahle ja auch nicht mit Falschgeld
soweit ich weiss muss man wenn man in deutschland ein gepanzertes Fahrzeug zulassen will einige Öffnungen in die Panzerung schneiden, damit die Ordnungshüter in Ernstfall das Gerät / den Fahrer "Stilllegen" können auch ohne "schweres" Gerät benutzen zu müssen.
Falls das nicht der Fall sein sollte dann bitte ich um wiederspruch!
Mfg Carsten
Soweit ich weiß, stimmt das. Der Panzer darf in Privatbesitz uebernommen werden, wenn er demilitarisiert und mit den von Dir genannten Loechern versehen wird). Damit ist er dann wohl keine Kriegswaffe mehr und man darf ihn als Privatmensch besitzen.
Das hat aber noch lange nichts mit der Zulassung als Fahrzeug fuer den oeffentlichen Strassenverkehr zu tun! Das Teil darf natuerlich nur auf privatem Gelaende und nicht auf oeffentlichem Straßenland bewegt werden.
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Gruß von cz7tom
Der im oben genannten Link ist ein Radpanzer und somit für den Straßenverkehr zulassungsfähig solange er gewisse Maße & Gewichte nicht überschreitet.
Seht mal hier mit was für Schwachsinn sich die Bunte Regierung befaßt(und damit unsere Steuergelder verpraßt):http://dip.bundestag.de/btd/16/014/1601493.pdf
Als wenns nichts wichtigeres gäbe
Gruß Stubi
Wir die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben so viel mit so wenig so lange versucht daß wir jetzt qualifiziert genug sind fast alles mit nichts zu bewerkstelligen!
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