Was ist heutzutage eine Kaufabmachung per Handschlag noch wert ("Willenserklärung")?

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  • Bergepanzer
    Bürger


    • 11.05.2005
    • 188
    • S-H / NDS
    • Nase, Augen, H-I-R-N

    #1

    Was ist heutzutage eine Kaufabmachung per Handschlag noch wert ("Willenserklärung")?

    Hallo Leute,

    vielleicht paßt meine Frage nicht ganz in diese Ecke, aber weil es mit "Fahrzeug" zu tun hat und ich mächtig geketzt bin, setzte ich sie mal hier hin. Bei Bedarf bitte verschieben!
    Habe mir neulich in der Nähe von Leipzig einen PKW angesehen, bin dafür extra mehrere hundert km gefahren (hörte sich alles gut an) und da der Wagen gefiel, habe ich mit dem Verkäufer den Kauf per Handschlag perfekt gemacht. Genauso die Abmachung, das Geld am nächsten Tag vorbeizubringen - ebenfalls per Handschlag, alles unter Zeugen. Und die Zusicherung für einen schriftlichen Vertrag hatte ich auch.
    Also mit einem sehr guten Gefühl nach Hause und am nächsten Morgen die Vorbereitungen getroffen.
    Dann ruft mich der Verkäufer kurz vorm Mittag an und berichtet mir in recht frecher knapper Weise, daß er den Wagen am Abend an jemand anderen verkauft habe und ich nun nicht mehr zu kommen brauche.
    HÄÄÄ?
    *schluck*
    Bei soviel Dreistigkeit fehlen mir erst einmal die Worte.
    Der Wagen war ein sahnemäßig erhaltener rotmetallicfarbener 1989er Mercedes 250 T mit allen Sonderausstattungen, die man sich nur wünschen konnte. Ich hätte ihn gerne gehabt.
    Da ich auf dem HU-Bericht keinen km-Stand entdecken konnte, geben mir auch andere Verhaltensweisen des Verkäufers sehr zu denken.
    Weiterhin hatte er einen silbernen 1987er T auf dem Hof stehen, der angeblich "aufwendig auf 1994er Optik umgebaut worden" war. Aber wer macht so etwas - bei DEN Ersatzteilpreisen? Und das je eigentlich auch nicht aus freien Stücken, sondern nur dann, wenn der Wagen einen Unfall hatte.
    Der km-Stand des roten war der "Übliche", d.h. gern gesehene 233.000 km. Ein
    Schelm, wer Böses dabei denkt.
    Ich bin letztlich froh, den Wagen nicht genommen zu haben, da alles irgendwie ein wenig seltsam wirkte.

    Aber was hat es mit dem "Handschlag" auf sich? Kann der Verkäufer einfach so unsere Abmachung fallenlassen?
  • Watzmann
    Heerführer

    • 26.11.2003
    • 5014
    • Großherzogtum Baden

    #2
    Ohne schriftliches wirst Du wohl beim Autokauf keine rechtliche Unterstützung haben.
    Da war der Verkäufer wohl ein arger Stinkstiefel,von dem man besser seine Finger läßt.
    Beim Pferdemarkt,hast Du da schon bessere Karten,wenn ein Geschäft per Handschlag besiegelt wird,da ist´s Tradition.

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    • erap
      Landesfürst


      • 27.09.2004
      • 826
      • Bayern,Großraum München

      #3
      Das mit dem Handschlag ist so eine Sache....
      Zu einem ist er absolut rechtlich verbindlich,der sog Vertrag ist rechtlich gesehen nur die Vertragsniederschrift,praktisch als Gedächtnisstütze für die Beteiligten.
      Aber,wie gesagt,es wird sehr schwer,einen per Handschlag besiegelten Vertrag einzuklagen,da ja in der Regel Aussage gegen Aussage steht.
      Tja,Recht haben und Recht bekommen sind in diesem Falle wirklich zwei verschiedene sachen.
      Übrigens funktionieren Geschäfte per Handschlag auch heute noch seht gut - an der Börse! Dort werden täglich Mrd Werte an Wertpapieren per Handschlag besiegelt,denn für den Vertrag ist einfach keine Zeit.

      Schönen Sonntag,,
      Christian
      Hoplophobie ist heilbar!

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      • Bergepanzer
        Bürger


        • 11.05.2005
        • 188
        • S-H / NDS
        • Nase, Augen, H-I-R-N

        #4
        ... da hat wohl jemand kalte Füße bekommen

        ... denn der Umstand, daß ich einen schriftlichen Kaufvertrag nach ADAC-Muster haben wollte, wirkte möglicherweise "abstoßend"?
        Hey, ich will doch gar nicht, daß mir der Verkäufer eines 17 Jahre alten Riesenschiffs eine Mängelfreiheit zusichert, sondern einfach nur die schriftliche Bestätigung dafür, daß das Fahrzeug von SEINEM Besitz in MEINEN Besitz übergeht. Mehr nicht. Und das ist durchaus legitim.
        Denn wer will am Ende mit einem Auto dastehen, welches eventuell keine korrekten Papiere hat und sich möglicherweise als "Eigentumsdelikt" entpuppt???
        Interessanterweise stand der Wagen noch bis gestern unter zwei großen Internetportalen für Autohandel angeboten. Und das mit anderen Bildern als mein genutztes Angebot (und zu einem geringeren Preis!). Daher gehe ich davon aus, daß der Wagen gar nicht verkauft wurde.

        Aber sucht mal einen gut erhaltenen Daimler-Benz W 124 Kombi mit Dieselmaschine - und Ihr werdet Euer blaues Wunder erleben. Entweder die Schiffe sind runtergehurt bis zum letzten oder irrsinnig teuer. Und die richtig guten werden ohnehin nicht verkauft.

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        • Michael aus G
          Heerführer

          • 26.07.2000
          • 2655
          • Gera

          #5
          Zitat von erap
          Übrigens funktionieren Geschäfte per Handschlag auch heute noch seht gut - an der Börse! Dort werden täglich Mrd Werte an Wertpapieren per Handschlag besiegelt,denn für den Vertrag ist einfach keine Zeit.
          Das wundert mich nicht, kann man ja auch sofort seine Lizenz zum Handel an der Börse verlieren, wenn man seine Verbindlichkeiten nicht bedient.
          Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.

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          • alterbergbau
            Landesfürst

            • 28.06.2003
            • 756
            • Bochum
            • Nase, Augen, Hirn

            #6
            Vertrag ist jede vereinbarung. Also auch in mündlicher Form. Eine schriftliche Form ist nur eben beweisbar. Wenn der andere sich nachher nicht mehr an die vereinbarung erinnern will, steht leider aussage gegen aussage.

            Für Kaufverträge von Fahrzeugen gibts ja muster. Und die Garantie oder Gewährleistung kann man im Schriftstück ausschließen.

            Wegen der Altautoverordnung sollte man dieses Schriftstück meiner Meinung nach für jeden Autoverkauf haben.
            Wers ohne verkaufen will, da wäre ich misstrauisch. Autoklau?
            Untertage darf nicht untergehen!

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