Rechtliche Frage

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  • kojote87
    Anwärter


    • 20.01.2009
    • 16
    • brandenburg

    #1

    Rechtliche Frage

    hallo ich habe mal eine wichtige frage an die leute die sich mit der deutschen gesetzgebung auskennen. ich bin jetzt 22 jahre und habe damals als ich 15 war von meinem grossonkel eine altes moped bekommen was aus familienbesitz stammt leider ohne papiere. ich hatte auch ein paar jahre spass an dem teil doch dann stand es nur noch in der garage herum, einmal hat mich ein damaliger bekannter gefragt ob er es haben kann und ich meinte er dürfte es LEIHWEISE mitnehmen!!!! leider berhielt er das fahrzeug länger als mir lieb war und behauptete nach 1 oder 2 jahren einfach ich hätte es ihm geschenkt was ich aber nieemals tun würde!!! als ich von einem anderen bekannten erfuhr wo das moped steht habe ich zum ihm gesagt komm gib mir 50 euro und hole es dir ab (was mein kumpel bezeugen kann) ... doch dann ging der damalige bekannte zur polizei die mich jetzt vorgeladen hat.. es wird gegen mich ermittelt wegen diebstahl um das besagte moped, kann mir einer sagen wie ich mich verhalten soll

    ich sehe mich im recht !!! da ich ihm gegenüber nie andeutungen gemacht habe das er das fahrzeug behalten durfte

    WIE SEHT IHR DAS MIT DEM RECHT UND WIE SOLL ICH MICH VERHALTEN???
  • nilo85
    Landesfürst


    • 31.05.2008
    • 776
    • Ostdeutschland

    #2
    Zitat von kojote87
    hallo ich habe mal eine wichtige frage an die leute die sich mit der deutschen gesetzgebung auskennen. ich bin jetzt 22 jahre und habe damals als ich 15 war von meinem grossonkel eine altes moped bekommen was aus familienbesitz stammt leider ohne papiere. ich hatte auch ein paar jahre spass an dem teil doch dann stand es nur noch in der garage herum, einmal hat mich ein damaliger bekannter gefragt ob er es haben kann und ich meinte er dürfte es LEIHWEISE mitnehmen!!!! leider berhielt er das fahrzeug länger als mir lieb war und behauptete nach 1 oder 2 jahren einfach ich hätte es ihm geschenkt was ich aber nieemals tun würde!!! als ich von einem anderen bekannten erfuhr wo das moped steht habe ich zum ihm gesagt komm gib mir 50 euro und hole es dir ab (was mein kumpel bezeugen kann) ... doch dann ging der damalige bekannte zur polizei die mich jetzt vorgeladen hat.. es wird gegen mich ermittelt wegen diebstahl um das besagte moped, kann mir einer sagen wie ich mich verhalten soll

    ich sehe mich im recht !!! da ich ihm gegenüber nie andeutungen gemacht habe das er das fahrzeug behalten durfte

    WIE SEHT IHR DAS MIT DEM RECHT UND WIE SOLL ICH MICH VERHALTEN???
    naja es gibt ja zeugen die es bezeugen können das es deins ist und dein bekannter hat ja nichts schriftliches das er es dir abgenommen hat etc. also ich würde mir da kein kopf machen denke ich...

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    • kojote87
      Anwärter


      • 20.01.2009
      • 16
      • brandenburg

      #3
      spielt das eine rolle wie lange er das fahrzeug bei sich stehn hatte, auch wenn ich es schon längst zurück haben wollte? wie gesagt es war mein moped und ich habe nie irgendwas verschenkt getauscht verkauft oder sonst was.

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      • pueppy-deluxe
        Ratsherr


        • 21.02.2008
        • 281
        • Iserlohn
        • Garrett Ace 250

        #4
        Also ich kenne mich da nich so gut mit aus aber ich denke auch mal dadurch das du Zeugen hast könntest du Glück haben (was ich wirklich hoffe).
        Ich drücke dir da auf jedenfall die Daumen.

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        • nilo85
          Landesfürst


          • 31.05.2008
          • 776
          • Ostdeutschland

          #5
          Zitat von kojote87
          spielt das eine rolle wie lange er das fahrzeug bei sich stehn hatte, auch wenn ich es schon längst zurück haben wollte? wie gesagt es war mein moped und ich habe nie irgendwas verschenkt getauscht verkauft oder sonst was.
          naja 2 jahre ist halt verdammt lange....aber es ist und bleibt trotzdem doch dein eigentum...es kam ja kein kaufvertrag oder sowas zustande...geh am besten mal zum anwalt...gruss

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          • Caddy
            Banned
            • 10.05.2008
            • 2194
            • Vorpommern

            #6
            Sicherlich ein S50 / S51 . Soweit ich das mitbekommen habe, benötigt man für die Teile nicht mal mehr Papiere . Versicherungskennzeichen ist ausreichend (unter Vorbehalt, nur Hören/Sagen ). Ich denke da helfen nur alle möglichen Zeugen die Du auftreiben kannst. Ist aber eine heikle Sache , ich denke mal mit dem Ausgang , das Du das Teil zurückgeben musst , und die Ermittlungen eingestellt werden . Ist halt das dumme , in diesem Staate brauchst Du für alles ein Stück Papier .

            Viel Glück vom Caddy
            Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

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            • nilo85
              Landesfürst


              • 31.05.2008
              • 776
              • Ostdeutschland

              #7
              Zitat von Caddy
              Sicherlich ein S50 / S51 . Soweit ich das mitbekommen habe, benötigt man für die Teile nicht mal mehr Papiere . Versicherungskennzeichen ist ausreichend (unter Vorbehalt, nur Hören/Sagen ). Ich denke da helfen nur alle möglichen Zeugen die Du auftreiben kannst. Ist aber eine heikle Sache , ich denke mal mit dem Ausgang , das Du das Teil zurückgeben musst , und die Ermittlungen eingestellt werden . Ist halt das dumme , in diesem Staate brauchst Du für alles ein Stück Papier .

              Viel Glück vom Caddy
              jo brauchst keine papiere dafür....hatte auch mal eine.... jetzt ist se kaputt gebastelt

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              • kojote87
                Anwärter


                • 20.01.2009
                • 16
                • brandenburg

                #8
                er hat sich das ding von mir aus geliehen und ich soll es zurückgeben ??? hääää
                warum denn das

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                • kojote87
                  Anwärter


                  • 20.01.2009
                  • 16
                  • brandenburg

                  #9
                  und wenn ich beweisne kann das das teil aus familienbesitz ist?? an das teil können sich bestimmt einige noch erinnern!!!!!!!!

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                  • Caddy
                    Banned
                    • 10.05.2008
                    • 2194
                    • Vorpommern

                    #10
                    Zitat von kojote87
                    er hat sich das ding von mir aus geliehen und ich soll es zurückgeben ??? hääää
                    warum denn das
                    Solange Du keinen Eigentumsnachweiss erbringen kannst , bleibt es strittig und Du hast schlechte Karten . Hört sich doof an , ist aber so.
                    Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

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                    • Caddy
                      Banned
                      • 10.05.2008
                      • 2194
                      • Vorpommern

                      #11
                      Zitat von kojote87
                      und wenn ich beweisne kann das das teil aus familienbesitz ist?? an das teil können sich bestimmt einige noch erinnern!!!!!!!!
                      Habe ich doch oben geschrieben , wenn Du es beweisen kannst , und er keinerlei Papiere zum Besitzerwechsel hat , hast Du die besseren Karten .
                      Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

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                      • VR6Treter
                        Heerführer


                        • 27.10.2004
                        • 2644
                        • Berlin
                        • XP DEUS X35 28 RC WS4

                        #12
                        Zitat von kojote87
                        und wenn ich beweisne kann das das teil aus familienbesitz ist?? an das teil können sich bestimmt einige noch erinnern!!!!!!!!
                        Du brauchs Papiere dafür ganz einfach, wenn du diese hast musst du wenn er dir dein Fahrzeug nicht zurück gibt eine Unterschlagungsanzeige bei der Polizei machen die dann auch den Rest klärt, machst du das nicht und holst sie dir einfach zurück ist es "Diebstahl" auch wenn es dein Eigentum ist oder war.

                        Das hier ist natürlich nicht als Rechtsberatung aufzufassen denn dieses ist verboten.

                        Kannst du Beweisen das es dein Eigentum ist geh zur Polizei und erstatte eine Anzeige.

                        gruß

                        jörg
                        Gewinner des Fotowettbewerbs Juli 2014

                        "Natur ist die beste Tarnung"! Fritz Todt

                        Wer sucht der findet, wer drauftritt verschwindet...!!

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                        • carpkiller
                          Heerführer


                          • 01.11.2006
                          • 3095
                          • Siebengebirge
                          • XP Deus

                          #13
                          MoinMoin,
                          Schweige, solange du nicht mit (d)einem Anwalt gesprochen hast. Jedes, aus rechtlicher Sicht, unüberlegtes Wort erschwert nachher den Rechtsstreit!

                          Hol dir von allen Zeugen eine schriftliche Aussage -für Anwalt und Polizei.-auch wenn sie erstmal nicht wirklich rechtsgültig sind.

                          Gegebenfalls erstatte selber gegen den lieben Bekannten (wie ich so Leute mag) eine Anzeige wegen Diebstahl und falscher Unterstellung!-am besten erst nachdem Du mit dem Anwalt gesprochen hast.

                          Viel Glück..
                          "Die Person, die Housekeeping in Frontdesk macht, sollte aus dem inner Circle kommen, sonst kriegen wir nur en rough mix!"

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                          • Caddy
                            Banned
                            • 10.05.2008
                            • 2194
                            • Vorpommern

                            #14
                            Kojote , eins verstehe ich nicht ganz an Deinem Problem . So wie ich das lese , hat ein anderer Kumpel Dir 50 € gegeben , und sich das Moped selbst dort abgeholt . WARUM wird dann gegen Dich wegen Diebstahl ermittelt ?

                            Ich hoffe mal nicht , ..... nee , das schreibe ich jetzt nicht.
                            Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

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                            • kojote87
                              Anwärter


                              • 20.01.2009
                              • 16
                              • brandenburg

                              #15
                              mein damalieger bekannter dem ich damals das moped geliehen habe hat gegen mich eine vorladung bei der polizei wegen diebstahl erwirkt... es war aber kein diebstahl das es 1. mein fahrzeug war!!!! 2. das fahrzeug von der mutter seiner exfreundin ausgehändigt wurde, 3.und ihr gesagt wurde das es verkauft ist

                              -er hat auch keine dokumente für das fahrzeug oder papiere jeglicher art

                              -ihm wurde nie etwas geschenkt oder verkauft

                              -ich werde versuche ob ich die papiere noch irgendwo bei de r unserer verwandschaft auftreiben kann, vielleicht liegen die ja noch in irgendeienr keksdose

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