Himmler's Wanderer?
Einklappen
X
-
Eigentümer wäre in jedem Fall die Wehrmacht, respektive die SS (falls es da zulassungstechnische Unterschiede gegeben haben sollte), aber bestimmt nicht Himmler persönlich. Insofern ist das kompletter Blödsinn. Mag ja sein, dasses Belege für die Überstellung in irgendeinem Stab gab/gibt, aber persönlicher Besitz ist ja wohl generell auszuschliessen. -
seh` ich genauso ...
und für die "karre" wäre mir das geld zu schade!?
ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
… ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?
dr. koch - "1984" 😲Kommentar
-
Eigentümer wäre in jedem Fall die Wehrmacht, respektive die SS (falls es da zulassungstechnische Unterschiede gegeben haben sollte), aber bestimmt nicht Himmler persönlich. Insofern ist das kompletter Blödsinn. Mag ja sein, dasses Belege für die Überstellung in irgendeinem Stab gab/gibt, aber persönlicher Besitz ist ja wohl generell auszuschliessen.
wurde dann in den persönlichen Stab des "Reichsführer SS-Heinrich Himmler" übergeben, welcher der letzte Eigentümer im Zweiten Weltkreig warGruss MatthiasKommentar
-
Da steht "Eigentümer" - und das war er mit Sicherheit nicht. Und selbst gefahren wird er ohnehin nicht sein. Mag ja sein, dass er das Ding tatsächlich benutzt hat, aber auch hierfür gibt es - zumindest auf dem ersten Blick - keinerlei Beweise.
Oder anders: Wenn ich einen ollen Wanderer hätte und ihn für ne halbe Million als Himmlers Ausflugsauto in die braune Welt verkaufen wollte, dann würde ich belastbare Dokumente beifügen, insofern ich denn welche besäße.Kommentar
-
Da steht "Eigentümer" - und das war er mit Sicherheit nicht. Und selbst gefahren wird er ohnehin nicht sein. Mag ja sein, dass er das Ding tatsächlich benutzt hat, aber auch hierfür gibt es - zumindest auf dem ersten Blick - keinerlei Beweise.
Oder anders: Wenn ich einen ollen Wanderer hätte und ihn für ne halbe Million als Himmlers Ausflugsauto in die braune Welt verkaufen wollte, dann würde ich belastbare Dokumente beifügen, insofern ich welche besäße.Gruss MatthiasKommentar
-
Kommentar
-
das stimmt nur bedingt. kommt auf die art der organisation an. es gibt durchaus fahrzeuge die "dem staat" gehören aber auf organisationseinheiten zugelassen sind. davon abgesehen ist ja egal wie es heute ist .. wichtig ist wie es damals war und wie man dort zulassungen etc geregelt hat. hier könnte also sehr wohl der stab als orga einheit der besitzer sein. frag doch mal nach org. papieren nach .. wird dann schon was rauskommen bei.Gruss MatthiasKommentar
-
Der Wagen ist aus dem Privatbesitz von Christian Worch, der hat ihn mal gerbt, ich glaube sogar von Kühnen oder diesem Anwalt, weiss ich nicht mehr genau. Mir wurde diese Kiste neben 2 Opel Blitz, Feuwehr und ein Kasten und noch einem Gerät angeboten. Irgendwie war das eingelagert und wurde konfsziert, ist lange her,die CD mit den Dinger hab ich irgendwo noch. Jedenfalls war die Herkunf damals schon suspekt, was nicht bedeutet das es kein tolles Auto ist, aber es Himmler anzudichten ist weit hergeholt..Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.Kommentar
-
Eigentümer wäre in jedem Fall die Wehrmacht, respektive die SS (falls es da zulassungstechnische Unterschiede gegeben haben sollte), aber bestimmt nicht Himmler persönlich. Insofern ist das kompletter Blödsinn. Mag ja sein, dasses Belege für die Überstellung in irgendeinem Stab gab/gibt, aber persönlicher Besitz ist ja wohl generell auszuschliessen.
Moin,
es ist immer wieder festzustellen, dass die Bedeutung der Begriffe Eigentum und Besitz einigen Menschen nicht bekannt sind - leider.
Der Schreiberling vom Autohaus schreibt Eigentum, aber meint Besitz.
Viele Grüße
WalterKommentar
Kommentar