seelig sind die Bekloppten...

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  • Kanzler
    Bürger


    • 23.10.2004
    • 136

    #1

    seelig sind die Bekloppten...

    Hallo
    gefunden bei eBay..



    ohne Worte der Kanzler
  • wolfsmond
    Heerführer

    • 19.03.2002
    • 1111
    • Kiel

    #2
    naja, viel schlimmer finde ich es, wenn nach abgestürzten flugzeugen gesucht wird, man dabei auf leichen oder leichenreste stößt und diese nicht meldet. es soll ja auch menschen geben die diese funde mit nach hause nehmen...

    Kommentar

    • htim
      Heerführer


      • 13.01.2004
      • 5812
      • Niedersachsen / Region Hannover
      • Xenox MV9

      #3
      dürfte sich bald über Besuch freuen ....
      Gruß,
      htim

      Kommentar

      • Kanzler
        Bürger


        • 23.10.2004
        • 136

        #4
        Hallo Wolfsmond
        Stimmt, wer macht so was??? Aber .........
        Woher willst du wissen, daß das nicht gemeldet wurde???
        Warst du dabei??? der Kanzler

        Kommentar

        • Plato
          Heerführer


          • 24.01.2004
          • 5716
          • NRW, 40764 Langenfeld
          • Alles abgelegt: MD3006, MD3009, TRESORO-Cibola, XP G-MAXX, 2x Bergemagnet, Seek-Thermal Wärmebildkamera Compact XR Android

          #5
          Zitat von Kanzler
          Hallo Wolfsmond
          Stimmt, wer macht so was??? Aber .........
          Woher willst du wissen, daß das nicht gemeldet wurde???
          Warst du dabei??? der Kanzler
          @Kanzler,

          fass mal verbotene Gegenstände ins Auge.

          Gruß,
          Stephan
          Sich nur halb so viel aufzuregen,
          bringt mehr als doppelt so viel Spass am Leben.
          Margareta Matysik

          Kommentar

          • Kanzler
            Bürger


            • 23.10.2004
            • 136

            #6
            Hallo

            @Kanzler,

            fass mal verbotene Gegenstände ins Auge.
            hoeveler 1
            hmmmm. da kann ich nichts mit anfangen??? der Kanzler

            Kommentar

            • Hajo
              Heerführer

              • 29.09.2003
              • 3112
              • NRW
              • C-Scope 1220 B

              #7
              @ Kanzler

              Höveler meint,das die bei E-bay abgebildete Knarre,dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt und der Anbieter ganz schön leichtsinnig ist,solch eine "Puste" bei E-bay einzusetzen!!!
              Irgendwie haben die Aufpasser bei E-bay sowiso gepennt,denn sonst wäre diese Waffe erst gar nicht erschienen!...

              Uli
              der das Teil zumindest als "Deko"-Teil inseriert hätte.......
              Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

              Kommentar

              • Kanzler
                Bürger


                • 23.10.2004
                • 136

                #8
                Hallo Stephan
                Genau deswegen (KWKG) habe ich es ja zur Diskusion eingestellt. Und es ist immer noch drinn. der Kanzler

                Kommentar

                • Petepit
                  Heerführer


                  • 17.06.2004
                  • 3240
                  • Bad Lauterberg
                  • MD 3006, Whites 3900

                  #9
                  Bordkanone

                  Ebay ist in der Beziehung sowieso etwas komisch. Bordwaffen und Erkennungsmarken bleiben ungelöscht, Orden mit Hakenkreuz ( Aber so fotografiert, das es nicht zu sehen ist) werden kommentarlos gelöscht. Schweinerei



                  Gruß Peter
                  Suche für meine Sammlung nach Deutschen Orden & Ehrenzeichen von 1914-1945. Weiterhin alles militärische über meine Heimatstadt Bad Lauterberg, sowie alles über die Rüstungsbetriebe Schickert und Metallwerke Odertal. Bitte alles anbieten!

                  Kommentar

                  • falk
                    Geselle

                    • 26.10.2003
                    • 58

                    #10
                    Lasst den Lezten ihren Edelschroott , Wird wohl keiner damit ne Bank ausrauben.
                    Bei Ebay wird halt völlig willkürlich gelöscht , hab diese Woche einen Panzerknacker mit Sofortkaufen ersteigert (nach dem 1957 er Gesetz erlaubt ) und die Auktion Wurde nachträglich gelöscht !
                    solls kapieren wer will.
                    gruss Falk

                    Kommentar

                    • saarschwenker
                      Bürger


                      • 02.06.2004
                      • 168
                      • Überherrn, Saarland
                      • keiner mehr!

                      #11
                      tja

                      damit verstößt man auch nicht nur gegen das KWKG sondern auch gegen die Regelung bzgl. Anscheinswaffen, bedeutet es beziehtsich auf Waffen, deren wesentlichen Teile oder das Ganze aussehen als wären sie eine funktionierende Waffe. Soweit mir bekannt, fallen da auch Wasserpistolen die täuschend echt sind drunter. Bei mir kannst du 3km weiter (in France) eine M16 kaufen die täuschend echt aussieht und 6mm Plastik verschiesst. KWKG verboten und WaffG verboten. Bei meinem freundlichen Jagdwaffengeschäft um die Ecke in DE liegt im Schaufenster die UZI (von Uziel Gal) als funktionsfähige 6mm Plastikspritze rum, frei verkäuflich. Wurfsterne und Butterflymesser sind verbotene Gegenstände nach dem neuen WaffG und das laaange Küchenmesser ist keine Waffe..tststs... da soll mal jemand mitkommen !?
                      Nicht daß ich Waffennarr wäre oder diese verherrlichen würde, aber wenn man gesetze macht, dann doch bitte logische und nachvollziehbare. Waffen sind nun mal gefährlich egal wie sie aussehen oder was sie verschießen. Autos und Hunde können genauso Waffen sein und gehören genauso Waffenscheinpflichtig bzw. deren Halter...
                      Bück dich Fee, Wunsch ist Wunsch !

                      Kommentar

                      • 123Kerl
                        Bürger

                        • 25.11.2002
                        • 142
                        • Göttingen
                        • Tesoro Lobo TRQ

                        #12
                        Anscheinwaffen gibt es so nicht mehr. der § wurde im Zuge des neuen Waffengesetzes abgeschafft-seit April letzten Jahres.
                        Meine Kentniss-wenn ich fasch liege bitte korrigieren
                        Canabis wird in die löbliche Vene gespritzt.
                        Auch als Salbe oder als Zäpfchen erhältlich.
                        Führt zum Gehirnbrand!

                        Kommentar

                        • MrSheepy
                          Landesfürst

                          • 26.06.2003
                          • 970
                          • Wesel, NRW
                          • C Scope 770

                          #13
                          Nö...

                          dat is so richtig Anscheinwaffen gibts nicht mehr. Das war wohl etwas zu grob definierbar...

                          Ein Küchenmesser wird als "Arbeitsgerät" eingestuft.. Eine Machete normalerweise verboten, darf man allerdings haben wenn man Sie als Arbeitsgerät/Werkzeug erklären kann... Also nix für die Kneipe... im Wald schon eher

                          Selbts wenn die Puste abgeändert ist, Wesentliche Teile von luftgekühlten MGs sind nach dem KWKG verboten... Tja... Pech, ne...
                          Keine Signatur ist auch ne Signatur!

                          Kommentar

                          • Plato
                            Heerführer


                            • 24.01.2004
                            • 5716
                            • NRW, 40764 Langenfeld
                            • Alles abgelegt: MD3006, MD3009, TRESORO-Cibola, XP G-MAXX, 2x Bergemagnet, Seek-Thermal Wärmebildkamera Compact XR Android

                            #14
                            Zitat von MrSheepy
                            dat is so richtig Anscheinwaffen gibts nicht mehr. Das war wohl etwas zu grob definierbar...

                            Ein Küchenmesser wird als "Arbeitsgerät" eingestuft.. Eine Machete normalerweise verboten, darf man allerdings haben wenn man Sie als Arbeitsgerät/Werkzeug erklären kann... Also nix für die Kneipe... im Wald schon eher

                            Selbts wenn die Puste abgeändert ist, Wesentliche Teile von luftgekühlten MGs sind nach dem KWKG verboten... Tja... Pech, ne...
                            Da hast Du recht,

                            einen Baseballschläger, im Kofferraum eines Autos, wird von den Gesetzeshütern auch nicht gerne gesehen, falls man diese Sportart nicht glaubwürdig nachweisen kann.

                            Gruß,
                            Stephan
                            Sich nur halb so viel aufzuregen,
                            bringt mehr als doppelt so viel Spass am Leben.
                            Margareta Matysik

                            Kommentar

                            • saarschwenker
                              Bürger


                              • 02.06.2004
                              • 168
                              • Überherrn, Saarland
                              • keiner mehr!

                              #15
                              Huch, da hatte

                              ich mich doch anscheinend glatt verlesen...dann kann ich meinen Sohn ja endlich mit der Wasser M16 auf die Straße lassen
                              Bück dich Fee, Wunsch ist Wunsch !

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