Rechtliche Lage bei Bergungen.

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  • argus410
    Lehnsmann


    • 31.08.2004
    • 28

    #1

    Rechtliche Lage bei Bergungen.

    Ich hab mal was aus nem anderen Forum übernommen und möchte eure Meinung wissen.
    Anhang:Ich habe in den vergangenen Wochen hier im Forum die Diskussion um die Frage der rechtlichen Situation von Bergungen bisher mehr oder weniger interessiert als Gast verfolgt. Als Angehöriger des Luftwaffenmuseums der Bundeswehr in Berlin-Gatow konnte ich feststellen, dass dieses in den vergangenen Monaten wiederholt Nutznießer war, d.h., dass dem Museum durch die Bundesfinanzverwaltung geborgene Flugzeugteile übergeben worden sind. In diesem Zusammenhang habe ich mich auch mit den rechtlichen Hintergründen für diese Aktionen etwas mehr vertraut gemacht.

    Dabei konnte ich feststellen, dass viele Dienststellen der Landes- und Stadtverwaltungen kaum Kenntnis von der Rechtssituation haben.

    Die nachstehend geschilderte Situation zeigt die Sicht der Bundesfinanzverwaltung. An einigen Stellen ist der Text nicht gerade leicht verständlich, er folgt hier dem jeweiligen Gesetzestext. Die Aussagen gelten übrigen für alles Kriegsgerät, auch wenn manchmal nur von Flugzeugbergungen gesprochen wird.

    In Rechtsnachfolge des ehemaligen Deutschen Reiches ist die Bundesrepublik Deutschland gemäß Grundgesetz (Artikel 134) Eigentümerin auch des in Verlust geratenen früher reichseigenen Kriegsgerätes. Dies gilt unabhängig von Lage und Kenntnis des Verlustortes und auch für Wracks im Ausland bzw. in internationalen Gewässern.

    An einer Bergung ist der Bund regelmäßig nicht interessiert. Darüber hinaus muss in zahlreichen Fällen davon ausgegangen werden, dass sich in den Wracks noch die sterblichen Überreste Gefallener befinden. Eine Bergung könnte dann eine Störung der gemäß internationalen Gepflogenheiten zu wahrenden Totenruhe bedeuten.

    Der internationalen Auffassung und Handhabung folgend werden u.a. alliierte Flugzeugwracks in Deutschland als Eigentum des jeweiligen ausländischen Staates betrachtet. In derartigen Fällen ist eine Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Botschaft angezeigt.

    Wenn nachgewiesenermaßen akute Gefahren für Leben und Gesundheit von ehemaligem reichseigenem Kriegsgerät ausgehen, übernimmt der Bund die Gefahrenbeseitigung entsprechend den Vorschriften des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG).
    Wrackfunde auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind den regional zuständigen Ordnungsbehörden anzuzeigen. Außerdem sind die örtlich zuständigen Bundesvermögensämter oder die AKG-Referate der Bundesvermögensabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen zu informieren. Falls sterbliche Überreste Gefallener in den Wracks nicht auszuschließen sind, ist darüber hinaus eine Beteiligung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge erforderlich.

    Für eine Bergung wären über die Zustimmung des Bundes als Eigentümer hinaus u.a. ordnungsbehördliche Genehmigungen und das Einverständnis von Grundstückeigentümern erforderlich. Welche Genehmigungen im Einzelnen erforderlich werden, würde sich nach den Umständen des jeweiligen Falles richten. Sämtliche Kosten und jegliches Risiko gingen unter vollständigem Haftungsausschluss des Bundes zu Lasten des Erlaubnisnehmers. Ich weise jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Bund Bergungsgenehmigungen grundsätzlich nicht erteilt.

    Wenn im Ausnahmefall einem privaten Dritten die Bergung eines Wracks oder von Wrackteilen erlaubt würde, ist die Verwertung auf dem Militariamarkt sowie die Verfolgung in erster Linie gewinnorientierter Ziele auszuschließen und sicherzustellen, dass die Exponate in geeigneten, der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen ausgestellt werden.
    Bundeseigene Vermögensgegenstände, zu denen ehemals reichseigenes Kriegsgerät zählt, sind gemäß Bundeshaushaltsordnung in erster Linie zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes bestimmt. Dies gilt auch für die Überlassung von Exponaten an die Museumseinrichtungen der Bundeswehr in dem dort für notwendig erachteten Umfang.

    Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass es keine Rechtsgrundlage für die eigenmächtige private Bergung von Flugzeugwracks des Zweiten Weltkrieges gibt. Eine Rechtsgrundlage für die Bergung ehemals reichseigener Maschinen besteht nur, soweit hier von Amts wegen – etwa im Zusammenhang mit der systematischen Kampfmittelbeseitigung oder Bombenbergung – eine Nachsuche erfolgt. Ansonsten gilt der Grundsatz, dass der Bund als Eigentümer der Sache eine Bergung durch dritte Personen grundsätzlich untersagt hat. Das Recht, Dritte von der Einwirkung auf das Eigentum auszuschließen, ergibt sich zweifelsfrei aus § 903 BGB. Eine Missachtung dieses Grundsatzes kann Schadenersatzansprüche und Unterlassungsansprüche gemäß §§ 823 und 1004 BGB nach sich ziehen.

    Da die Bergung von Flugzeugwracks durch private Dritte grundsätzlich nicht im Interesse des Bundes liegt, ist auch die Erstattung des Aufwandes solcher Bergungen nicht möglich. Die handelnden Personen sind damit sowohl gegenüber dem Bund als auch gegenüber dem Grundstückseigentümer für die Folgen der Bergungen allein verantwortlich.

    Neben den zivilrechtlichen Folgen einer unbefugten Flugzeugbergung können sich auch Rechtsverstöße aus folgenden Regelungen ergeben:
    - Störung der Totenruhe (§ 168 StGB)
    - Unterschlagung der in fremdem Eigentum stehenden Wrackteile gemäß § 246 StGB
    - beim Ankauf bzw. Handel mit derartigen in Bundeseigentum stehenden Exponaten kommt zudem der Tatbestand der Hehlerei (§ 259 StGB) in Betracht
    - Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz wegen des unbefugten Umgangs mit Kriegswaffen (§ 22a KrWaffG) sowie §§ 7 und 27 SprengstoffG
    - Verstoß gegen die örtlichen Gefahrenabwehrverordnungen, die regelmäßig ein Betretungs- oder Umgangverbot mit kampfmittelverdächtigen Teilen vorsehen.

    Schließlich sehen die Denkmalschutzgesetze einzelner Bundesländer vor, dass alle im Boden (auch im Seeboden) befindlichen technischen Geräte (Wracks) als Bodendenkmale betrachtet werden, sodass deren Entfernung einen Bußgeldtatbestand und entsprechende Herausgabeansprüche auslösen kann.

    Eine ohne das Einverständnis des Bundes und der weiteren Behörden vorgenommene Flugzeugbergung ist damit rechtswidrig und kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die mögliche strafrechtliche Beurteilung des „Einsammelns“ von ehemaligem Wehrmachtsgerät ist bereits im Jahre 1953 durch den Bundesgerichtshof im Sinne einer Unterschlagung bewertet worden (siehe BGH, NJW 1953, S. 1271 f.). Es kann daher keinesfalls davon ausgegangen werden, dass es sich bei der unbefugten „Schatzsuche“ um ein „Kavaliersdelikt“ handelt. Die oftmals anzutreffende Vorstellung, der „Finder nimmt es zunächst in Besitz, über das Eigentum kann man später debattieren“ ist schlicht unzutreffend und für die beteiligten Personen in hohem Maße gefährlich. Diese Bewertung verkennt, dass bereits die Inbesitznahme einen klaren Rechtsverstoß darstellt.

    Zur räumlichen Zuständigkeit noch eine Anmerkung: derzeit ist eine Neuordnung der Bundesfinanzverwaltung im Gesetzesgang. Wenn diese Neuordnung umgesetzt wird, dann gibt es nur noch zwei regionale Zuständigkeitsbereiche:
    Koblenz wird zuständig für die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen,
    Magdeburg-Hannover für Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.

    Soweit zum rechtlichen Sachverhalt.

    Lw Bw Museum Gatow


    So da ist der Wortlaut des Users der es geschrieben hat.
  • Oelfuss
    Heerführer

    • 11.07.2003
    • 7794
    • Nds.
    • whites 3900 D pro plus

    #2
    Tja, was sollen ich/wir? darauf antworten? Was willst Du denn wissen?

    Hast Du Dir die Erlaubnis des Kollegen geholt, seinen Beitrag hier zur "Bewertung" einstellen zu können? Solltest Du tun...

    Ich finde diese Abhandlung jedenfalls lesenswert
    bang your head \m/

    Kommentar

    • argus410
      Lehnsmann


      • 31.08.2004
      • 28

      #3
      Das ist der Auszug aus dem Gesetz. Das kann jeder frei lesen.
      Na dann lest mal im Luftarchiv forum. Das geht hier auch um Euch!!!!

      Gruß hans

      Kommentar

      • Oelfuss
        Heerführer

        • 11.07.2003
        • 7794
        • Nds.
        • whites 3900 D pro plus

        #4
        Du schriebst was "von einem User übernommen". Woher soll ich also wissen, das hier ein Gesetz zitiert wird?

        Eine vernünftige Quellenangabe hilft Mißverständnisse zu vermeiden
        bang your head \m/

        Kommentar

        • kongo_de
          Anwärter


          • 29.10.2004
          • 23
          • Nds

          #5
          hmmm, also ich kenne die rechtslage etwas anders, jedenfalls wenn man vom KwKG ausgeht.da wird das thema ebenfalls behandelt. muss mich aber nochmal aktualisieren.also die gesetzestexte des kollegen argus410 , die er zitiert sind ein bisschen aus dem rahmen . mann sollte sich schon die vollständigen texte durchlesen da sie mehr aufschluss über die auslegung der paragraphen geben. leider ist es in diesem lande so das sich bei solchen angelegenheiten keiner die mühe macht solche texte vollständig wiederzugeben. auch die behörden nicht. obwohl sie es müssten. (auskunftspflicht)
          Zuletzt geändert von kongo_de; 24.11.2004, 20:18.

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          • BOBO
            Heerführer


            • 04.07.2001
            • 4421
            • Coburg
            • Nokta SimpleX+

            #6
            In Rechtsnachfolge des ehemaligen Deutschen Reiches ist die Bundesrepublik Deutschland gemäß Grundgesetz (Artikel 134) Eigentümerin auch des in Verlust geratenen früher reichseigenen Kriegsgerätes. Dies gilt unabhängig von Lage und Kenntnis des Verlustortes und auch für Wracks im Ausland bzw. in internationalen Gewässern.

            oder

            Der internationalen Auffassung und Handhabung folgend werden u.a. alliierte Flugzeugwracks in Deutschland als Eigentum des jeweiligen ausländischen Staates betrachtet. In derartigen Fällen ist eine Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Botschaft angezeigt.
            Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt o.g. nicht nur für Flugzeuge, sondern für jegliches Kriegsgerät - oder wie soll ich das verstehen? Sprich auch bei einem Panzer der sich z.B. in einem privaten Teich befindet.
            MfG BOBO

            Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

            Kommentar

            • Wigbold
              Heerführer

              • 25.11.2000
              • 3670
              • 76829 Landau / Pfalz
              • OGF - L + W

              #7
              Ja, Bobo,

              das ist richtig. Theoretisch auch für ein Bajonett, das Du im Wald ausgräbst.

              Allerdings war ich immer der Meinung, daß der Staat an Funden im AUSLAND keine Rechte hat. Oben wird das anders dargestellt und da hab ich meine Zweifel.

              Erklärte Kriegsgräber wie z.B. Schiffe ausgenommen.

              Stirnrunzelnderweise, Wigbold
              Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
              Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

              Mark Twain



              ... weiter neue Wege gehen !

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              • argus410
                Lehnsmann


                • 31.08.2004
                • 28

                #8
                Wigbold hat Recht. Es geht um jede verdammte Schraube ,die Ihr irgendwo ausgrabt. Geschrieben hat das der Herr Zapf von Gatow. Also lest und sagt was dazu. Je mehr sich melden um so mehr kann ereicht werden.

                Danke Euch im Voraus

                Kommentar

                • Wigbold
                  Heerführer

                  • 25.11.2000
                  • 3670
                  • 76829 Landau / Pfalz
                  • OGF - L + W

                  #9
                  Zitat von argus410
                  Je mehr sich melden um so mehr kann ereicht werden.

                  Danke Euch im Voraus
                  Argus, was willst Du denn erreichen ?
                  Ich steh irgendwie auf dem Schlauch...

                  Ratloserweise, Wigbold
                  Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                  Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                  Mark Twain



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                  • Deistergeist
                    Moderator

                    • 24.11.2002
                    • 19522
                    • Barsinghausen am Deister

                    #10
                    Moin!
                    An den Gesetzen werden wir bestimmt nichts ändern können....
                    Allerdings fordert der Staat ja auch nicht jeden gefundenen Rostklumpen ein. Wäre ja auch viel Aufwand. Wer Erfahrungen mit Funden und Vater Staat hat-kann ja mal was darüber schreiben-ist bestimmt interessant. Besonders die grösseren Funde, wie Flugzeuge, Panzer, Geschütze.

                    Glück auf!
                    "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

                    Kommentar

                    • BOBO
                      Heerführer


                      • 04.07.2001
                      • 4421
                      • Coburg
                      • Nokta SimpleX+

                      #11
                      Oder Eisenbahngeschütze
                      Spaß bei Seite.

                      Vielleicht hilft es, wenn wir alle zusammen immer unsere Funde anzeigen. Da stehen doch Beamte dahinter. Und die sind über zuviele Arbeit immer nicht erfreut. Evtl. bringt das ein wenig Bewegung in die Gesetzesgebung.
                      Oder noch schlimmer, jeder bringt seine private Fundsammlung als Selbstanzeige bei den Ordnungshüter vor.
                      MfG BOBO

                      Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

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                      • argus410
                        Lehnsmann


                        • 31.08.2004
                        • 28

                        #12
                        Ihr wisst nicht was das bedeutet. Die machen jetzt klar Schiff. Alles won Hackenkreuz drauf ist wollnse haben.

                        Kommentar

                        • Mabalu
                          Ritter

                          • 25.05.2002
                          • 398
                          • nähe Hildesheim Niedersachsen
                          • c-scope Newforce und die gute alte MD 3009 - Einsteigermodell

                          #13
                          Mal ganz abgesehen....

                          Hallo!

                          Mal ganz abgesehen vom Gesetz welches oben Zitiert wurde, welches ja Zutreffen kann.

                          Im Falle eine Klage aus was für einem Grund auch immer
                          kann das ein anderer Richter heute wieder ganz ander auslegen.

                          Es spricht ja auch niemand vom Bund/Land darüber, das die Maschinen die im Boden liegen Öl verlieren welches dem Gesetz zufolge entsorgt werden müsste (incl. dem Erdreich).


                          Matthias
                          Qualifizierungskurs für Sondengänger in Niedersachsen vom Niedersächsischen Landesdenkmalamt für Denkmalpflege - theoretischer und praktischer Teil - Hannover erfolgreich absolviert!

                          Kommentar

                          • kongo_de
                            Anwärter


                            • 29.10.2004
                            • 23
                            • Nds

                            #14
                            is auch ganz klar das da niemand drüber spricht. könnte ja geld kosten.hab heute mal mit einem kumpel darüber geredet was er für erfahrungen gemacht hat.er hat mit ein paar leuten einen verein gegründet der schon einige jahre besteht,sie graben alte flieger aus um die piloten zu bestatten.deshalb hatte sich auch schon das bundesvermögensamt bei ihnen gemeldet um die funde zu kassieren.halte ich für eine unverschämtheit.naja jedenfalls sieht es so aus , das man bei einer grabung auch für umweltschäden haften muss. lässt sich der fund aber verwerten will das bundesvermögensamt ihn haben. das bedeutet für sammler und sucher, wir die arbeit die den lohn. da ich kürzlich ein gelände erworben habe auf dem sich ein altes fernheizwerk der wehrmacht und ein paar hallen befinden, ca 7000 qm gross. bin ich mal gespannt was das bundesvermögensamt macht wenn ich hier noch restmaterial finde und sie zur entsorgung auffordere da sie angeblich rechtsnachfolger sind. angemerkt sei noch das es kein kartenmaterial mehr über diese bauten gibt da sie in den 60er bei einem brand vernichtet wurden.nach mündlichen aussagen müssten hier noch gänge und versorgungstunnel vorhanden sein. mal sehen wie sich alles entwickelt.
                            geplant ist auf dem gelände der erhalt und ausbau meiner firma und der aufbau eines museeums für diese gebiet. wen es interessiert, goggle mal flugplatz quakenbrück.
                            Zuletzt geändert von kongo_de; 26.11.2004, 20:22.

                            Kommentar

                            • mistermethan
                              Heerführer

                              • 31.07.2003
                              • 2961
                              • Sachsen, Dresden
                              • Tesoro Euro Sabre, Garrett AT Pro, Garrett Pro-Pointer, Teknetics Omega 8000, abgelegt: MD 3009 (der ging nur 2 Mal), Bounty Hunter Quick Draw, Minelab Musketeer Advantage

                              #15
                              wenn

                              Zitat von argus410
                              Ihr wisst nicht was das bedeutet. Die machen jetzt klar Schiff. Alles won Hackenkreuz drauf ist wollnse haben.
                              die das wirklich wöllten, wäre das eine prima ABM!!!!! Da könnte man 1000 Leute sofort in Arbeit bringen die alles in privaten Haushalten aufschnüffen und einsammeln. Wenn man allein schon die Menge (Masse) betrachtet, welche täglich bei eBay (Bodenfunde) eingestellt wird, von der "Dunkelziffer" und "echten" Sammlern mal ganz abgesehen......
                              Nee nee, dieser Staat und seine Häscher machen zwar vieles, alles muß man aber nicht ernst nehmen!!

                              Marco
                              Klar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.

                              Adolf Pichler

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