Überreste eines britischen Kampfflugzeuges geborgen

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  • Kunstpro
    Banned
    • 05.02.2005
    • 1999
    • Dortmund / Bielefeld
    • Hab ein Detector gebaut

    #16
    Ur- und Frühgeschichte

    Der Historiker Herr Blank aus Hagen hat einen guten Grund kriegsbedingte Verluste von Funden der Ur- und Frühgeschichte zu beklagen.

    In einem sehr beachtenswerten Beitrag zum "Vorgeschichtsmuseums" Hagen stellt er hierzu wichtige Fakten zusammen.

    Die gefundenen Teile eines Flugzeugwracks bekommen so, einen für Archäologen der Ur- und Frühgeschichte sehr bitteren Beigeschmack.

    Statt WK2 Sucher zu kritisieren fände ich es besser in der Presse auf die kriegsbedingte Verluste von Funden der Ur- und Frühgeschichte einzugehen.


    Alliierte Bombenangriffe auf Hagen zerstörten zwischen Oktober 1943 und März 1945 das Museumsgebäude. Der Großteil des umfangreichen Sammlungsbestands fiel den Bomben zum Opfer. Darunter befanden sich nicht nur der Großteil der Sammlung. Auch die umfangreiche Bildsammlung und die Tausende von Bände umfassende Fachbibliothek wurden zerstört.

    Bestandsforschung

    Von 1945 bis 1948 durchsuchten "Heimatfreunde" den Brandschutt des zerstörten Museumsgebäudes in der Hagener Innenstadt. Sie entdeckten zahlreiche Fundobjekte aus der größtenteils verbrannten Museumssammlung. Der gesamte Trümmerschutt des Museums wurde schließlich von der Stadt Hagen an den Lüdenscheider Privatsammler Walter Sönnecken verkauft. Sönnecken siebte den Schutt und veräußerte die gefundenen Objekte an verschiedene Museen und Privatpersonen.
    Herzlich willkommen beim Hagener Stadtarchiv Auf einen Blick Das Stadtarchiv Hagen ist das Gedächtnis der Stadt und ihrer Region Wir dokumentieren über 750 Jahre Geschichte aus Hagen und Westfalen Wir helfen bei Familienforschungen und bieten Führunge…
    Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

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    • Torgau
      Bürger


      • 16.02.2006
      • 106
      • Torgau, Sachsen

      #17
      Hallo Kunstpro,

      im Amtsdeutsch liest sich das in etwa so "...auch Flugzeugwracks aus dem 2.Weltkrieg erfüllen die Tatbestandsvoraussetzungen eines Bodendenkmals (§2 Abs. 1 und 2 Nr.4 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz)". Und so ähnlich sieht es auch in anderen Bundesländern aus. Ich habe zu dem Thema schon lange Unterhaltungen mit mehreren Landesarcheologen geführt.
      Sogar der Bund hatte schon gerichtliche Auseinandersetzungen mit Landesarcheologen wegen deutschem "Weltkriegsschrott" (BRD ist Eigentümer und die Landesarcheologen sehen es als Bodendenkmal: Wer ist da der Eigentümer ?).


      Gruß Ulf
      Suche Informationen zur Luftfahrt-/Luftkriegsgeschichte in Nordsachsen, sowie alles zum 17.April 1945 in Mitteldeutschland

      Kommentar

      • Kunstpro
        Banned
        • 05.02.2005
        • 1999
        • Dortmund / Bielefeld
        • Hab ein Detector gebaut

        #18
        gerichtliche Auseinandersetzungen mit Landesarcheologen

        Danke Ulf für Deine schnelle Antwort.

        Leider ist in der von mir angegebenen Seite kein funktionierender Link zu dem Denkmalschutzgesetz Brandenburg vorhanden.
        Ich hoffe das nachgenannte Denkmalschutzgesetz (vom 24.Mai 2004) ist die letzte gültige Version.
        Aber auch hier läßt sich nichts zu Flugzeugwracks finden.


        Vielleicht helfen uns die entschiedenen Streitfälle der Gerichte weiter.

        Sogar der Bund hatte schon gerichtliche Auseinandersetzungen mit Landesarcheologen wegen deutschem "Weltkriegsschrott"
        Kannst Du mir das Gericht nennen und das Aktenzeichen?

        Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

        Kommentar

        • Knüppel
          Bürger


          • 06.01.2005
          • 123

          #19
          Ist doch ganz klar im Grundgesetz vom 23. Mai 1949 geregelt.!

          Artikel 134/1
          "Das Vermögen des Reiches und Preußens wird grundsätzlich Bundesvermögen"


          Nur, sämtliches deutsches Kriegsgerät war seit dem 8. Mai 1945 alliiertes Beuteeigentum, und das ist in der Haager Landkriegsordnung so geregelt.
          Damit kann es auch nicht der Bundesrepublik gehören, da es ja zum zeitpunkt der Gründung der Republik nicht mehr Eigentum des Reiches oder Preusens war.
          Und mit Sicherheit, haben die Väter des Grundgesetzes nicht beabsichtigt dem jungen Staat wieder Waffen in die Obhut zu geben. Da ja auch damals , wie auch heute nur "Waffenstillstand" herrschte. Es gab ja auch keine Armee mehr, die welche das Kriegsgerät hätte nutzen können. Mit "Vermögen" sind in Artikel 134, die Guthaben bei Banken, Grundstücke bzw Liegenschaften/Imobillien gemeint.

          Zudem, hat die "StEG" welche 1946 auf drängen der Amerikaner geschaffen wurde, bis zur Gründung der Bundesrepubik 1949, bereits das meiste Kriegsgerät entsorgt, demilitarisiert oder auch vieles verkauft. Überwacht wurde die Arbeit bis zur Auflösung der "StEG" im Jahre 1953 durch den Alliierten Kontrollrat.
          Der Erlös, floss direkt zum wiederaufbau in die deutsche Wirtschaft.
          Im Umkehrschluss heist das, was Entsorgt, Vernichtet oder Verkauft wurde, kann ja auch nicht der BRD gehören.

          Gruss
          Knüppel
          Zuletzt geändert von Knüppel; 20.12.2006, 18:09.

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          • ODAS
            Heerführer

            • 19.07.2003
            • 2350
            • Niedersachsen
            • Minelab XT70

            #20
            Allie Flugzeuge gehören immer noch den allie. Staaten, sind also immer zu melden!
            Dt. Flugzeuge, bei denen ist seit längerem bekannt, das dt. Museum, ihr Interesse anmelden und das haben auch schon viele Sondler negativ zu spüren bekommen(inkl. dem vollen Programm)...
            ... also meldet die Wracks bitte, wie eine alte Münze!

            Gruß und ein frohes Fest,
            ODAS

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            • Michael aus G
              Heerführer

              • 26.07.2000
              • 2655
              • Gera

              #21
              Zitat von Quagga
              Und was bezweckt man mit einer "archäologischen" Untersuchung bei einem vor 61 Jahren abgestürzten Bomber. Mir erschließt sich da kein Sinn, den Absturz "wissenschaftlich" zu untersuchen.
              "Das wird die erste wissenschaftliche Ausgrabung eines abgestürzten Flugzeugs aus dem Zweiten Weltkrieg", glaubt Grabungsleiter Orschiedt.
              Darum gehts. Der Kerl ist noch recht jung und möchte sich noch profilieren. Mit der Ausgrabungen einer Höhle kann man das heutzutage nicht mehr.
              Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.

              Kommentar

              • Kanzler
                Bürger


                • 23.10.2004
                • 136

                #22
                Zitat von Knüppel
                Ist doch ganz klar im Grundgesetz vom 23. Mai 1949 geregelt.!

                Artikel 134/1
                "Das Vermögen des Reiches und Preußens wird grundsätzlich Bundesvermögen"


                Nur, sämtliches deutsches Kriegsgerät war seit dem 8. Mai 1945 alliiertes Beuteeigentum, und das ist in der Haager Landkriegsordnung so geregelt.
                Damit kann es auch nicht der Bundesrepublik gehören, da es ja zum zeitpunkt der Gründung der Republik nicht mehr Eigentum des Reiches oder Preusens war.
                Und mit Sicherheit, haben die Väter des Grundgesetzes nicht beabsichtigt dem jungen Staat wieder Waffen in die Obhut zu geben. Da ja auch damals , wie auch heute nur "Waffenstillstand" herrschte. Es gab ja auch keine Armee mehr, die welche das Kriegsgerät hätte nutzen können. Mit "Vermögen" sind in Artikel 134, die Guthaben bei Banken, Grundstücke bzw Liegenschaften/Imobillien gemeint.

                Zudem, hat die "StEG" welche 1946 auf drängen der Amerikaner geschaffen wurde, bis zur Gründung der Bundesrepubik 1949, bereits das meiste Kriegsgerät entsorgt, demilitarisiert oder auch vieles verkauft. Überwacht wurde die Arbeit bis zur Auflösung der "StEG" im Jahre 1953 durch den Alliierten Kontrollrat.
                Der Erlös, floss direkt zum wiederaufbau in die deutsche Wirtschaft.
                Im Umkehrschluss heist das, was Entsorgt, Vernichtet oder Verkauft wurde, kann ja auch nicht der BRD gehören.

                Gruss
                Knüppel
                Hallo zusammen
                Genau so ist der Sachverhalt! Ohne wenn und aber.
                Nur versucht halt jede Interessensgruppe seine Macht zu demonstrieren und so die Unwissenheit der Bevölkerung zu nutzen.
                Dazu gehört auch der wie hier geschriebene Sachverhalt, das amerikanische Wracks den Amerikanern gehören. Völlig falsch, mit Vertrag von 1961 haben sie auf ihren Kriegsschrott verzichtet. Wracks/Teile gehören somit nach BGB dem Landeigner und Finder zu 50/50. Nur das was 60 Jahre falsch rübergebracht wurde, wird durch weiteres erzählen nicht richtiger. Kanzler

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                • Kunstpro
                  Banned
                  • 05.02.2005
                  • 1999
                  • Dortmund / Bielefeld
                  • Hab ein Detector gebaut

                  #23
                  Grabungsleiter Orschiedt

                  Zitat von Kanzler
                  ...
                  Nur versucht halt jede Interessensgruppe seine Macht zu demonstrieren und so die Unwissenheit der Bevölkerung zu nutzen.
                  Dazu gehört auch der wie hier geschriebene Sachverhalt, das amerikanische Wracks den Amerikanern gehören. Völlig falsch, mit Vertrag von 1961 haben sie auf ihren Kriegsschrott verzichtet. Wracks/Teile gehören somit nach BGB dem Landeigner und Finder zu 50/50. Nur das was 60 Jahre falsch rübergebracht wurde, wird durch weiteres erzählen nicht richtiger. Kanzler
                  Richtig.

                  Fifty/Fity zu teilen sollte die richtige Lösung eines jeden Streitfalls mit den Denkmalschutzbehörden und Archäologen sein.

                  Leider stelle ich nur eine geringe Bereitschaft fest sich zu einigen.

                  Im Prinzip kann auch ein Grabungsleiter nicht anderes tun, als von WK2 Sondler auch getan wird.

                  Falls von Archäologen nicht publiziert wird, darf, ja sorgar muß gefragt werden, worin die wissenschaftliche Auswertung des Fundes bestand.

                  Viele Grüße
                  kunstpro
                  Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

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