++ Bomber gefunden...
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hier ist es anders:
Die Entsorgung muss die Stadt Haltern tragen. Die Bergung des Wracks zahlt das Land.
warum ist das so?
wie lautet die rechtslage genau?
hat da jemand vielleicht ein aktenzeichen?
ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
… ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?
dr. koch - "1984" 😲 -
Es wird unterschieden in Reichseigentum und alliierten Besitz.
Und Munition /Bombenbergung ist wird bezahlt. Verseuchter Boden nicht.Gruß OlliKommentar
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Besser gesagt die Beseitigung :"Unter die Beseitungsarbeiten fallen die Suche, die Freilegung sowie die Erdarbeiten"
Die Bergungungskosten übernimmt dann der Staat.Gruß
Hubertus
"Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
Albert EinsteinKommentar
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Man kann das nicht vereinheitlichen..
Es gibt Kommunen , die den Besitzer nicht alleine mit den Kosten lassen.. leider nicht alleGruß OlliKommentar
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also so "schwammig" kann das doch nicht sein ...
das muss doch auf länder- oder bundesebene geregelt sein!?
ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
… ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?
dr. koch - "1984" 😲Kommentar
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Beispiel Niedersachen
Das Land trägt nicht die Kosten für erforderliche Vor- und Nebenarbeiten, insbesondere nicht das Abräumen von Gegenständen oberhalb des Erdreichs.
Der Antragsteller trägt die Kosten
• für die Auswertung von Luftbildaufnahmen einzelner Baugrundstücke und
• für weitergehende Gefahrenerforschungsmaßnahmen, wie z. B. der Einmessung von Blindgängerverdachtspunkten, Sondierungsmaßnahmen sowie der Freilegung von Verdachtspunkten.
Die Gemeinde, als die für die Kampfmittelbeseitigung zuständige Gefahrenabwehrbehörde, kann nach der geltenden Rechtslage grundsätzlich den jeweiligen Grundstückseigentümer als Zustandsverantwortlichen für sein Grundstück mit den Kosten der Beseitigung von Kampfmitteln in Anspruch nehmen. Der Grundstückseigentümer ist als Zustandsverantwortlicher nach § 7 Abs. 2 Nds. NPOG ordnungspflichtig. Nach dieser Vorschrift ist der Eigentümer einer Sache, hier das Grundstück, für deren ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Umfassende Regelungen zur Kostenträgerschaft finden Sie in dem nebenstehenden „Merkblatt zur Abwehr…“.
Quelle: https://www.lgln.niedersachsen.de/st...en-161119.html
Nebenkosten sind z.B. verseuchter Boden.. ..durch Kraftstoff (Flugzeugwrack) oder Bombenzerscheller (Verteilter Sprengstoff)Angehängte DateienGruß OlliKommentar
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sowas suchte ich ... danke olli
ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
… ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?
dr. koch - "1984" 😲Kommentar
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nachtrag
hab’ das thema mal nach flugzeugsuche verschoben ...
mich würde noch die meinung der experten borsto und
husar interessieren!?
stichwort: eigentumsanspruch
ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
… ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?
dr. koch - "1984" 😲Kommentar
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Alle.. Und Alliierte gehören den jeweiligen Ländern..
Und Bergungen müssen von ihnen genehmigt werden...
Außer bei Zufallsfunden..Gruß OlliKommentar
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dann passt auf, dass es nicht auf privatgrund liegt!?
ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
… ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?
dr. koch - "1984" 😲Kommentar
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