wrackteile von flugzeugen behalten??

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  • panzermotor
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    • 07.04.2003
    • 44

    #1

    wrackteile von flugzeugen behalten??

    hallo!!

    habe mal noch ne frage:wenn man zb.teile vom flugzeug aus dem 2.wk findet,die etwas größer und wertvoller sind,zb. motoren oder sammelwürdige blechteile oder armaturen,darf man sowas behalten?ich meine gibt es ein gesetz,wo sowas irgendwie erfasst wird,dass man dann der eigentümer ist,und dass dann niemand von diversen unerwünschten leuten einem auf die füße treten kann??wie tief geht so ein motor eigentlich rein?kann mir noch jemand sagen welcher motor (jumo,db,bmw,...) welchen typs in welches flugzeug reingehört?leute,die solche flugmotoren speziell suchen,welche sonde habt ihr und welcher haltet ihr für diesen zweck am besten??

    danke euch!!

    henrik
  • Husar
    Landesfürst

    • 07.11.2000
    • 754

    #2
    Rechtlich gesehen gilt folgendes:

    Militärische Ausrüstung ist Eigntum des Staates, in unserem Falle als Rechtsnachfolger des 3. Reiches die Bundesrepublik Deutschland. Vertreten ist sie durch das BMF, als örtliche Behörde das jeweilige Bundesvermögensamt.
    Bei kleineren Teilen (Tragflächenreste, Motoren aus Bruchbergungen usw.) besteht in der Regel kein Interesse von Seiten der Behörde. Sollten allerdings Motoren im sehr guten Zustand, wie die vom Ausbau Frankfurter Flughafen, gefunden werden, sieht die Sache anders aus. Da für diese Teile sehr viel Geld verlangt und auch bezahlt wird, empfiehlt es sich, mit dem BV-Amt Kontakt aufzunehmen. Bei nicht Beachten macht man sich zumindest der Unterschlagung schuldig, bei Bordwaffen, die unter das KWKG fallen, kommt dann noch eine Anklage wegen Verstoßes gegen dieses Gesetz hinzu. Ein Verstoß gegen das KWKG gilt als Verbrechenstatbestand und wird dementsprechend auch geahndet.

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