Würde behaupten, die Granate hatte zu wenig Füllung!?
Deswegen hat es nur den Boden abgesprengt und nicht gleich die komplette Hülle zerlegt...
Gruß
Mic
bessere Bilder habe ich nicht.
Die Lichtverhältnisse waren unter aller S..
Länge auf jeden Fall 30cm +
Ort war auf jeden Fall Schlachtfeld WK1
(nähe La Linge)
Ob dort auch Kampfhandlungen WK2 stattfanden weiß ich nicht, versuch ich aber mal rauszukriegen
Nochmal zum "Bilderrätsel":mad:
hab versucht die Fotos nach Beschreibung in der "Hilfe" zu laden.
Gibts einen besonderen Trick????
da ich in Verdun auch schon ne Menge gefunden habe, die Wälder liegen ja voll davon, tippe ich auf ne 7,5 cm Gasgranate.
Die hat ne dünne Wandung und liegt oft ohne Kopf (konischer Teil) rum. Ist in diesem Zustand ein harmloses verrostetes Rohr...
da ich in Verdun auch schon ne Menge gefunden habe, die Wälder liegen ja voll davon, tippe ich auf ne 7,5 cm Gasgranate.
Die hat ne dünne Wandung und liegt oft ohne Kopf (konischer Teil) rum. Ist in diesem Zustand ein harmloses verrostetes Rohr...
Hallo!
Warum 7,5cm:
Meinst nicht vielleicht 7,7 oder 8,8cm?
Hallo Abräumer
Gab es da keine 7,5 cm?? Ist die wirklich 7,7 ? Dann muß ich meine nochmals nachmessen. 8,8 cm auf keien fall. Viel zu groß!!
ok, die 2 mm kann man ja mal übersehen, aber keine 8,8.
Das Rohr kannste getrost vergessen, das scheint nix zu sein,
aber bei der Granate, bzw. deren Fragment muß ich vollkommen passen. Ist da nichts auf dem Führungsring an Beschriftung dran, oder war sowas nicht mehr vorhanden? Was hast Du denn für nen Anhaltspunkt, das die WK I ist? Wenn die in der Gegend von
Verdun lag kann die auch aus WK II sein, da es dort auch Gefechte gab. An Geschichtsinteressierte: Im 1.WK dauerten die Gefechte dort in der schwersten Form 7 Monate, mit bekannten Verlusten. Im 2. WK hat die Wehrmacht das Gebiet innerhalb von knapp über 7h eingenommen, soweit ich weiß mit dem Verlust von 2 Gefallenen, allerdings durch einen Unfall. Wie dem auch sei, es gab, soweit ich den Büchern entnehme, dort auch später noch vereinzelte Kampfhandlungen mit den Amerikanern.
Also viel Spaß weiter beim Granatenquiz
§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!
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