russisch, Kal. 1" ?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Adebar
    Ritter

    • 19.08.2002
    • 469
    • Irgendwo
    • XP Dēus, XP GMaxx2 abgelegt: White's 6000DiProSl, Beachcomber 60

    #1

    russisch, Kal. 1" ?

    Hallo !

    Frage an die Mun. – Spezialisten. Das abgebildete Geschoß wurde in Oberschlesien gefunden und liegt noch dort. Vermutlich wohl ein panzerbrechendes Geschoß der roten Armee. Die Länge beträgt 109 mm, der Durchmesser an der dicksten Stelle 25,6 mm also ungefähr 1 Zoll.
    Welche Waffe hat dieses Geschoß verfeuert ? Sind da außer dem Stahlkern noch andere „Schweinereien“ drin ? Ich würde das Ding in dem Zustand als eher harmlos einstufen – und Ihr ?

    Gruß, Adebar
    Angehängte Dateien
    Si Dēus pro nobis, quis contra nos?

    Funde, wollt ihr ewig liegen?
  • Adebar
    Ritter

    • 19.08.2002
    • 469
    • Irgendwo
    • XP Dēus, XP GMaxx2 abgelegt: White's 6000DiProSl, Beachcomber 60

    #2
    So,

    noch die Seitenansicht. Zwischenzeitlich bekam ich den Hinweis auf Hotchkiss 25 mm PAK - also französisch.

    Gruß, Adebar
    Angehängte Dateien
    Si Dēus pro nobis, quis contra nos?

    Funde, wollt ihr ewig liegen?

    Kommentar

    • Andi08/15
      Heerführer

      • 26.06.2003
      • 2048
      • Lkr. RT/Baden-Württemberg
      • Garret ACE250

      #3
      Tach!

      Für russisch ist das ein untypisches Kaliber. Ich tippe drauf das das Teil evtl. aus amerikanischen Lieferungen aus dem Lieferprogramm im WK II. stammt oder von den Amis selber verbraten wurde. Explosive Ware scheint das net zu sein, eher Brandmunition. Das heißt aber nicht das das Ding ungefährlich ist, M.E. kann da auch ein Leuchtspursatz dransein. Kann aber auch kombiniert sein. Also gib dat Ding besser ab!!!
      Grade bei verhältnismßig kleiner Mun ist der Zweck manchmal kombiniert und deshalb ist der Firlefanz unberechenbar!!!


      MFG Andi!
      § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
      (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

      ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

      Kommentar

      • nic
        Geselle

        • 29.06.2003
        • 66
        • herxe
        • noch keine

        #4
        hhhm schwarzer kopf = hartkern
        NIVEAU ist keine Handcreme

        Kommentar

        Lädt...