§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!
fürs Rufen wird nur Deine Telefonrechnung belastet, wenn er dann kommt hat Andi Recht!
Lieber aber 10 solche Leutchen (echte Fachmänner!!) finanzieren als 1000 Breitarschbeamte welche in den Faultierfarmen unsere Steuergelder verprassen!
Und im Zweifel IMMER zum Telefon greifen und den KMRD rufen als wie irgendwann mal das Bier aus der Schnabeltasse trinken zu müssen (wegen Arm ab usw.) !!!!!
Marc´O
Klar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.
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