hülsenboden granate

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  • humanerror(1
    Bürger

    • 24.05.2003
    • 165
    • sachsen/dresden
    • whites

    #1

    hülsenboden granate

    hab leider keine ahnung von was er ist?
    es stehen zahlen drauf
    durchmesser ca:9cm
    im uhrzeugersin:
    9uhr:37
    3uhr:v76
    8uhr:42

    natürlich frei von gefährlichen stoffen
    Angehängte Dateien
  • Claus
    • 24.01.2001
    • 6219
    • Bernau bei Berlin
    • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

    #2
    Das ist

    der Rest eiener durch Sprengung oder Feuer explodierten 37 mm Flakgranate würde ich spontan sagen.
    Sollte der "Grössenvergleich" allerdings ne Streichholzschachtel sein, dann etwas grössser (7,5?).

    claus
    Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

    Kommentar

    • mistermethan
      Heerführer

      • 31.07.2003
      • 2961
      • Sachsen, Dresden
      • Tesoro Euro Sabre, Garrett AT Pro, Garrett Pro-Pointer, Teknetics Omega 8000, abgelegt: MD 3009 (der ging nur 2 Mal), Bounty Hunter Quick Draw, Minelab Musketeer Advantage

      #3
      ja,

      eine 7,5 cm kommt wohl eher hin. Hier mal der Vergleich eines 3,7 cm Hülsenbodens mit einem Feuerzeug (blöde Kombinatination aber zweckdienlich ). Ist der Rest einer ausgebrannten Hülse welche vom KMRD dagelassen wurde. Die hatten eine zukünftige Parkplatzfläche "gesäubert", aber ebend nicht jeden Schrott mitgenommen - also nicht wettern!!

      Marc´O
      Angehängte Dateien
      Klar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.

      Adolf Pichler

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      • Andi08/15
        Heerführer

        • 26.06.2003
        • 2048
        • Lkr. RT/Baden-Württemberg
        • Garret ACE250

        #4
        Tach!

        Ich tippe auf 5,4cm PAK
        § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
        (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

        ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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