Projektile, Hülsen, Zünder...

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  • schwanenfuss
    Bürger


    • 02.05.2004
    • 147
    • Planet Erde

    #1

    Projektile, Hülsen, Zünder...

    Erst mal will ich darauf hinweisen, dass die hier gezeigten Stücke allesamt verschossen sind. Die Handgranate (Flohmarktkauf) ist ebenso wie die Kal .50 Patrone vollkommen leer.
    Vielleicht weiss jemand etwas genaueres über die Teile?

    Bild1: nach meinen Recherchen ein Magazin eines belgischen le. MG Modell Madsen 1903/24??
    Länge: ca. 32cm, Breite: 8cm

    Bild2: diese (leere) Handgranate könnte eine amerikanische Splittergranate sein.
    Die Marke davor trägt die Einschrift:
    KR. GEF.
    STALAG XII F
    Nr. 7958

    Könnte bedeuten:
    KRiegsGEFangener
    STammLAGer 12 F
    Häftlingsnummer 7958

    Wie ich herausgefunden habe waren diese "Stammlager" eher dauerhaft hinter der Front eingerichtete Gefangenenlager, während die sog. "DULAGs" (Durchgangslager) provisorische Lager an oder unmittelbar hinter der Front liegende Lager waren.

    Bild3: Scheint ein Deckel oder ähnliches gewesen zu sein.
    Aufschrift: CONTAINER 57MM M72...
    Äußerer Durchmesser ca. 10cm.
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  • schwanenfuss
    Bürger


    • 02.05.2004
    • 147
    • Planet Erde

    #2
    Und hier noch ein paar Hülsen und Projektile:

    Bild1: (von links nach rechts)
    Hülse1: Höhe 50mm, Durchmesser oben ca. 8.5mm, unten ca. 15mm
    Hülse2: Höhe 57mm, Durchmesser oben ca. 8mm, unten ca. 12mm
    Hülse3: Höhe 63mm, Durchmesser oben ca. 8mm, unten ca. 11.5mm
    Hülse4: Höhe 64.5mm, Durchmesser oben ca. 7.5mm unten ca. 13mm

    Bild2:
    Kann jemand was mit Bestempelungen auf den Hülsenböden anfangen??
    Nr.1: RS, DY, weitere nicht erkennbar
    Nr.2: 38, P181, S*, 8
    Nr.3: BRENNEKE, 7x65R
    Nr.4: SL, 43

    Bild3:
    Die Patrone ist leer. Das Projektil wurde lose aufgesteckt, da es so gut reinpasst :-) Kaliber 12.5mm. Hülsenboden: DM, 43

    Bild4:
    Links: dürfte ein Kaliber .50 Leuchtspurgeschoss sein
    Mitte: Kaliber .50 (12.5mm)
    Rechts: ca. 8mm also Kaliber .30

    Bild5:
    Projektile Unterseite. Prägung rechts: ATE, 2.31, D (Mitte)

    Für Berichtigung, zusätzliche Infos wäre ich dankbar!!
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    • schwanenfuss
      Bürger


      • 02.05.2004
      • 147
      • Planet Erde

      #3
      und noch die Zünder:

      Bild1: vermutlich amerikanische Mörsergranate?

      Bild2: keine Ahnung. Prägungen:
      "Dopp.Z.92.lg.Brlg.F o.Az." und separat eine aufgestempelte "19"

      Bild3: nochmal die kleine Sammlung
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      • Claus
        • 24.01.2001
        • 6219
        • Bernau bei Berlin
        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

        #4
        nu hat es ja doch noch geklappt...

        also Bild 1 keine Ahnung, steht da nicht noch irgendwo was drauf ?
        könnte jeder mögliche Zünder sein.

        Bild 2 ist ein Schrapnellgranatenzünder aus dem 1. WK. Deutsch.

        Ziemlich umkämpftes Gebiet auf dem du suchst...

        claus
        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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        • wolfsmond
          Heerführer

          • 19.03.2002
          • 1111
          • Kiel

          #5
          bild 1 nr.1= französische label patrone
          bild 1 nr.2= 8x57 (wehrmacht)
          bild 1 nr.3= deutsche jagdmunition / neuzeit
          bild 1 nr.4= u.s. - patrone (SL= Saint Louis O.P.) 43=Herstellungsjahr
          bild 3 = u.s.-patrone 12x99 (cal. .50 bmg) (D M= Des Moines Ordnance Plant, Des Moines, Iowa V.S.)

          ++bei den Geschossen würde ich extrem vorsichtig sein, der Besitz ist verboten!++

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          • Poritaner
            Heerführer

            • 14.02.2002
            • 2914
            • Saarland

            #6
            ++bei den Geschossen würde ich extrem vorsichtig sein, der Besitz ist verboten!++
            Der Besitz von Geschossen mit Hartkern, Vollmantel, Teilmantel,... ist nicht verboten!

            Der Besitz von Geschossen mit einer Leuchtspur ist verboten, mit einer Sprengladung sowieso.

            Gruss Poritaner
            "Wenn Du mit Gott sprichst, bist Du ein Heiliger."
            "Wenn Gott mit Dir spricht, bist Du ein Irrer."

            - Dr. House -

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            • Claus
              • 24.01.2001
              • 6219
              • Bernau bei Berlin
              • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

              #7
              Nee nee @ Pori

              SO stimmt das nicht ganz!

              Und damit hier kein rechtsfreier Raum durch Zweifel und Fehlinfos entsteht (der offensichtlich nach der Änderung des WaffGes. quer durch alle Foren vorhanden ist) Hier der Originaltext des gültigen Gesetzes:

              VERBOTEN SIND

              1.5

              Munition und Geschosse nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.6

              1.5.1

              Geschosse mit Betäubungsstoffen, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken bestimmt sind;

              1.5.2

              Geschosse oder Kartuschenmunition mit Reizstoffen, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken bestimmt sind ohne amtliches Prüfzeichen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit;

              1.5.3

              Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser der dazugehörigen Schusswaffen und die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt;

              1.5.4

              Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 30 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient;

              1.5.5

              Knallkartuschen, Reiz- und sonstige Wirkstoffmunition nach Tabelle 5 der Maßtafeln nach § 1 Abs. 3 Satz 3 der Dritten Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 1991 (BGBl. I S. 1872), die zuletzt durch die Zweite Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen vom 24. Januar 2000 (BGBl. I S. 38) geändert wurde, in der jeweils geltenden Fassung (Maßtafeln), bei deren Verschießen in Entfernungen von mehr als 1,5 m vor der Mündung Verletzungen durch feste Bestandteile hervorgerufen werden können, ausgenommen Kartuschenmunition der Kaliber 16 und 12 mit einer Hülsenlänge von nicht mehr als 47 oder 49 mm;

              1.5.6

              Kleinschrotmunition, die in Lagern nach Tabelle 5 der Maßtafeln mit einem Durchmesser P(tief)1 bis 12,5 mm geladen werden kann.
              Dabei spielt der Zustand (alt / vergammelt o.ä.) rechtlich absolut keine Rolle, ausser dass er die Gefährlichkeit erhöht!


              claus
              Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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              • Muecke
                Heerführer

                • 12.10.2003
                • 2414
                • Deutschland

                #8
                Zur 8 x 57 IS

                P 181 steht für Hasag ( Hugo Schneider A.G. ) Abteilung Lampenfabrik, Leipzig 05.
                Die abgebildete Hülse stammt aus dem Jahr 1938 und trug ein Spitzgeschoß mit Kern.
                Gruß Uwe

                Kommentar

                • schwanenfuss
                  Bürger


                  • 02.05.2004
                  • 147
                  • Planet Erde

                  #9
                  Herzlichen Dank!

                  Jau, vielen Dank für die interessanten Infos, Jungs!!!

                  Also auf dem kleine Alu-Zünder steht sonst absolut nix drauf. Jedenfalls is nix erkennbar.
                  Mit nem Zünder aus dem WK1 hätte ich nicht gerechnet, obwohl es durch die Nähe zur franz. Grenze nicht sehr unwahrscheinlich ist.
                  Das Gebiet hier war zumindest im 2. WK schon wegen der Stahlindustrie im Saargebiet umkämpft.

                  Ich besitze keine scharfe Munition. Habe das 12.5mm Projektil lediglich auf die leere Hülse aufgesteckt. Auch das Leuchtspurgeschoss ist, wie man ja deutlich sehen kann, bereits verschossen worden (und zwar nicht von mir :-))
                  oder ist der Besitz von reinen Projektilen (ohne Sprengladung oder Giftgas) auch verboten?

                  Gruß und weiterhin gut Fund!!
                  Andi

                  Kommentar

                  • Claus
                    • 24.01.2001
                    • 6219
                    • Bernau bei Berlin
                    • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                    #10
                    Lesen bildet

                    Zitat von schwanenfuss
                    ...oder ist der Besitz von reinen Projektilen (ohne Sprengladung oder Giftgas) auch verboten?

                    Gruß und weiterhin gut Fund!!
                    Andi
                    Oder anders ausgedrückt; mein Vater pflegte immer zu mir zu sagen "was du dir selber erarbeitest, das vergisst du so schnell nicht wieder..."
                    Ich stelle immer wieder auf's Neue fest, er hatte Recht

                    In deinem Falle ist es einfach, lese einfach nochmal Beitrag Nr. 7 !

                    claus
                    Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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                    • Husar
                      Landesfürst

                      • 07.11.2000
                      • 754

                      #11
                      STALAG 12 F, befand sich in Forbach/Lothringen

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