Handfeuermunition!

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Phillip J. Fry
    Moderator

    • 01.02.2007
    • 1930
    • NRW / Düsseldorf

    #16
    @ Roy O. Bannon:

    Zitat:
    Hallo alle zusammen,
    so wie ich das jetzt verstanden habe, können also auch einfache Gewehrpatronen rihtig gefährlich sein.



    Rrrichtig, du hast es erkannt!

    Davon abgesehen, wird dir so eine Liste nicht so die Hilfe sein, wie du denkst.

    Es werden da ja nur saubere Patronen gezeigt, teilweise mit Farbmarkierungen an der Spitze, dem Geschossmantel, der Ringfuge,
    sowie Bodenstempel.

    Diese sind bei Bodenfunden, nur noch schlecht oder gar nicht mehr zu erkennen.

    Ausserdem mußt du die Patronen ja erst säubern, um sie zu vergleichen,
    wobei wir wieder bei der gefährlichen Seite wären.

    Also, liegenlassen, wieder zubuddeln, Stelle markieren, KMRD benachrichtigen.

    Keine Gefahr mehr für dich, kein Verstoss gegen geltende Gesetze!!!
    Phillip J. Fry

    Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

    Kommentar

    • desertfox
      N/A
      • 16.08.2006
      • 755

      #17
      Phillip J. Fry klick drauf da kommst auf eine seite wo die frabmarkierungen für 98er patronen erklärt werden und zu sehen sind k98 nicht nur die geschoße waren farblich markiert auch auf den hülsenböden sind bei k98 patronen farblich markiert bei bodenfunden ist diese markierung aber weder am geschoß noch am hülsenboden wieder zu erkennen bei wasserfunden schon

      Kommentar

      • Bandit_911
        Landesfürst


        • 01.05.2004
        • 687
        • NRW
        • keinen, außer meinen Augen

        #18
        Snu Snu = Sex? Welch schönerer Tod als duch Gewehr-Mun.

        Bandit_911
        Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

        Kommentar

        • Phillip J. Fry
          Moderator

          • 01.02.2007
          • 1930
          • NRW / Düsseldorf

          #19
          @ desertfox :

          ????

          Wo soll ich draufklicken?

          Das gleiche habe ich doch schon geschrieben.

          @ Bandit_911:

          Dann schaue dir mal die Futurama-Episode "Amazonen machen Snu-Snu" aus
          Season 3 an.

          Aber Vorsicht, ist nicht ganz Jugendfrei.
          Phillip J. Fry

          Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

          Kommentar

          • TesoroCortes
            Anwärter


            • 17.06.2009
            • 23
            • Hamburg

            #20
            Also bei kleinerem Kaliber von Gewehrmunition (also nicht 50. BMG oder so^^) sollte eigentlich nich viel passieren. Selbst wenn diese explodieren, vorrausgesetzt es sind normale Patronen also nicht Phospor etc., ist es nicht sehr gefährlich, außer mann kriegt die ins Auge.
            Denn wenn diese explodieren, dann ist das eher wie ein Böller, da das Geschoss ja aus keinem Lauf herausgeschossen wird und die Explosion die Kugel also nur kurz antreibt.
            Außerdem wird die Hülse auch noch nach hintengeschossen, was die Wirkung noch einmal halbiert.

            Es ist TROTZDEM hochgradig illegal " WK Munition zu besitzen

            Kommentar

            • Phillip J. Fry
              Moderator

              • 01.02.2007
              • 1930
              • NRW / Düsseldorf

              #21
              Zitat von TesoroCortes
              Also bei kleinerem Kaliber von Gewehrmunition (also nicht 50. BMG oder so^^) sollte eigentlich nich viel passieren. Selbst wenn diese explodieren, vorrausgesetzt es sind normale Patronen also nicht Phospor etc., ist es nicht sehr gefährlich, außer mann kriegt die ins Auge.
              Denn wenn diese explodieren, dann ist das eher wie ein Böller, da das Geschoss ja aus keinem Lauf herausgeschossen wird und die Explosion die Kugel also nur kurz antreibt.
              Außerdem wird die Hülse auch noch nach hintengeschossen, was die Wirkung noch einmal halbiert.

              Es ist TROTZDEM hochgradig illegal " WK Munition zu besitzen
              Woher nimmst du diese Weisheit?


              Eine Hülse, die nicht im Patronenlager gezündet wird, zerreißt!

              Und falls diese genau in dem Augenblick, in der Hand gehalten wird,
              wird die Hand gleich mit zerrissen!

              Und dann sind da noch die sich bildenden Splitter,
              die ohne Probleme in sämtliche Weichteile eindringen können!

              Wie hier schon von anderen geschrieben wurde,
              geht von jeder Art nicht abgeschossener Patronenmunition,
              eine Gefahr aus, deswegen sollten jegliche Manipulationsversuche
              unterbleiben!

              Die Zündhütchen und das Treibladungspulver,
              sind in den meisten Fällen (trotz über 60 Jahre Liegezeit im Boden),
              noch zündfähig!

              Also, nicht daran rumfummeln, sondern melden!

              Die Bilder zeigen eine 8x57 -Hülse,
              die durch Manipulation am Zündhütchen gezündet wurde!
              Angehängte Dateien
              Phillip J. Fry

              Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

              Kommentar

              • heli100
                Bürger


                • 03.03.2008
                • 140
                • Niederösterreich Amstetten
                • Fisher F75 LTD

                #22
                Ich habe hier auch ein paar Bilder einer zerissenen 13mm Patrone bei denen das Zündhütchen fehlt!
                Angehängte Dateien

                Kommentar

                • Andi08/15
                  Heerführer

                  • 26.06.2003
                  • 2048
                  • Lkr. RT/Baden-Württemberg
                  • Garret ACE250

                  #23
                  Tach,

                  mal eine Randbemerkung zur Aufklärung an die Vorschreiber: WK2-Munition für Handfeuerwaffen ist nicht per se alles explizit verboten oder illegal. Als Deko ist alles (ohne Treibladung, funktionsunfähiges Zündhütchen, deaktiviertes Geschoß) erlaubt. Aber darum geht es nicht. Sofern eine gültige Erwerbsberechtigung vorhanden ist, darf man intakte Munitionen des WK2 problemlos erwerben/haben und sogar zum Schießen verwenden, solange keine Brand-, Spreng-, Leuchtspur-, Hartkern und etc. sonstig militärisch laborierte Mun im Spiel ist.
                  Gilt übrigens für alle derartigen Munitionen nach deutschem Waffengesetz, nicht nur WK2.
                  Und ja, beim Herumfummeln an nicht eindeutig identifiziertem Zeuch (z.B. Bodenfunden) kanns mal heiß am Finger oder im Regal werden oder "bums" machen. Das gönne ich übrigens niemandem, weil ist wirklich unangenehm. Vollkommen wurscht ob .50BMG oder 8x57.
                  Macht man sich einfach mal mit dem KWKGes. oder dem derzeit gültigen WaffGes. vertraut, schon ist alles klar und verständlich.

                  MFG Andi!
                  § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
                  (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                  ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

                  Kommentar

                  Lädt...