Was soll ich machen?

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  • Greg
    Bürger


    • 20.03.2007
    • 195
    • Eifel
    • Garrett GTI 2500

    #1

    Was soll ich machen?

    Sowas habe ich soeben im Wald gefunden.Da sind 4 von den Dingern dran.Die Schiene unten ist auch noch vorhanden.2 von denen sind oben noch zu !!!
    Muss man das melden oder wie soll ich vorgehen???
    Leider kann ich zur Zeit keine Fotos machen.Die werde ich erst morgen reinsetzten können.
    Hier ist der Link...das sieht genauso aus...halt nur mit 4 Teilen

  • Phillip J. Fry
    Moderator

    • 01.02.2007
    • 1930
    • NRW / Düsseldorf

    #2
    Die einzigst richtige Vorgehensweise ist folgende.

    Den Fund mit Waldboden abdecken, Fundstelle markieren
    und dann den Fund auf der nächsten Polizeiwache oder dem
    zuständigem KMRD melden.

    Hier die Telefonliste der KMRD der Länder:
    Phillip J. Fry

    Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

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    • sled
      Landesfürst


      • 04.06.2005
      • 753
      • Zürich / NRW
      • Cibola, ACE250

      #3
      Zitat von Phillip J. Fry
      Die einzigst richtige Vorgehensweise ist folgende.

      Den Fund mit Waldboden abdecken, Fundstelle markieren
      und dann den Fund auf der nächsten Polizeiwache oder dem
      zuständigem KMRD melden.

      Hier die Telefonliste der KMRD der Länder:
      http://www.schatzsucher.de/index.php...=70&Itemid=134
      Meine Erfahrung ist, dass es besser ist sich direkt beim KMRD zu melden (die Polizei stellt dir gerne unangenehme Fragen à la "haben Sie sowas auch schonmal mitnachhause genommen" etc. Die vom KMRD kommen, packen das Zeug ein und gut ist. Würd da aber bissl wegstehn.... Sind mal ne komplette Stabbrandbombe mit Zerleger (!) abholen kommen bei mir. Ich gesagt, dass sie vielleicht 30cm unter der Erde liegt. Die holen erstmal die Bauarbeiterschaufel raus, und graben die Stabo aus. Als das Ende zum Vorschein kam, haben sie die Stabo mit einem Ruck aus der Erde gezogen.... Bleitresor im Transporter auf, Stabo in ne Tüte und reingepackt....

      Bei Karabinermunition hats ein wenig länger gedauert bis die kommen konnten, da sie "keine Zeit für sowas" hatten Da frag ich mich manchmal echt....

      Gruss

      sled

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      • Greg
        Bürger


        • 20.03.2007
        • 195
        • Eifel
        • Garrett GTI 2500

        #4
        Guten Abend.
        Habe jetzt die Fundbilder.

        Bild 1 = Munition
        Bild 3 = keine Ahnung
        Bild 5 = auch unbekannt

        MfG
        Angehängte Dateien

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        • Phillip J. Fry
          Moderator

          • 01.02.2007
          • 1930
          • NRW / Düsseldorf

          #5
          Da sehe ich einmal einen Ladestreifen mit Karabinermunition!

          Dem KMRD melden!!!

          Das runde Teil kann ich nicht eindeutig zuordnen.

          Vorsichtshalber beim Melden mit angeben!

          Das Ding aus Zinn, ist der Rest von einem Bierkrug!

          Das kannst du behalten!
          Phillip J. Fry

          Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

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          • sled
            Landesfürst


            • 04.06.2005
            • 753
            • Zürich / NRW
            • Cibola, ACE250

            #6
            Kurze Randfrage, wenn man Waffenschein hat, darf man dann die Fundmun (K98, Vollmantelgeschosse) behalten? Oder stellt sich hier rechtlich das Problem des Transports oder KWKG?

            Ist nur ne rein theoretische Frage, soll sich keiner animiert fühlen diese Sachen mitzunehmen! Vorallem da die Munitionsart im korrodierten Zustand oft schwer oder garnicht zu bestimmen ist!

            Gruss

            sled

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            • Phillip J. Fry
              Moderator

              • 01.02.2007
              • 1930
              • NRW / Düsseldorf

              #7
              Zitat von sled
              Kurze Randfrage, wenn man Waffenschein hat, darf man dann die Fundmun (K98, Vollmantelgeschosse) behalten? Oder stellt sich hier rechtlich das Problem des Transports oder KWKG?

              Ist nur ne rein theoretische Frage, soll sich keiner animiert fühlen diese Sachen mitzunehmen! Vorallem da die Munitionsart im korrodierten Zustand oft schwer oder garnicht zu bestimmen ist!

              Gruss

              sled

              Einen Waffenschein ( berechtigt zum Tragen einer Waffe), wirst du nicht bekommen, es sei denn, du gehörst zu den besonders gefährdeten Personen, z.B. Juwelier oder Geldtransportfahrer usw.!

              Eine Waffenbesitzkarte berechtigt dich nur, Waffen zu besitzen, als Sammler oder Sportschütze.

              Ein Munitionserwerbsschein berechtigt dich nur, die Munition zu erwerben, die du als Sportschütze für deine eingetragenen Waffen brauchst.

              Dann gibt es noch einen Schein für Patronensammler, dieser berechtigt dich, die in dem Schein eingetragenen Patronen bestimmter Kaliber zu sammeln.

              Das gilt aber nicht für ausgegrabene Fundmunition.

              Fundmunition fällt unter die Kampfmittelverordnung der einzelnen Bundesländer, das gezielte Suchen und das Aneignen ist verboten, egal ob
              irgendwelche von den oben aufgeführten Berechtigungen vorhanden sind!!!
              Phillip J. Fry

              Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

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              • sled
                Landesfürst


                • 04.06.2005
                • 753
                • Zürich / NRW
                • Cibola, ACE250

                #8
                hui ist das kompliziert.... da bin ich froh dass wir's in der Schweiz wesentlich einfacher haben.... Aber dafür bin ich nun rechtlich aufgeklärt über die Situation in DE.

                Danke dir

                Gruss

                sled

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                • Noricus
                  Bürger


                  • 10.05.2005
                  • 169
                  • Oberösterreich
                  • XP Goldmaxx

                  #9
                  Ich glaub nicht, daß Du sowas behalten darfst.
                  Erstens denk ich, daß auch die Munition unters Kriegswaffengesetz fällt, und dann aheb ich auch noch gehört (ob's stimmt, weiß ich nicht), daß für den zivilen Bedarf bei Gewehremuni generell keine Vollmantelgeschoße gibt...

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                  • sanitoeter2000
                    Ritter


                    • 08.05.2007
                    • 448
                    • Bayern, Chiemsee
                    • Minelab Equinox 800

                    #10
                    Dann frag mal nen Jäger Deines Vertrauens, was die alles so durch die Gegend ballern!

                    Gruß Sani
                    "Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"

                    Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
                    "Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"

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                    • Nobby
                      Geselle


                      • 14.05.2007
                      • 71
                      • Lingen/Ems

                      #11
                      Moin Greg,
                      das mittlere Bild könnte der passende Deckel zum rechten abgebildeten Objekt
                      sein. Habe als erstes auf einen Antennenfuß für ein Fahrzeug getippt. Da aber
                      keine Maße oder eine Materialbeschreibung vorliegt könnte es ein Bierkrugdeckel sein.
                      Froschlaich auf dem Kehlkopfmikrofon sollte dem Panzerfahrer zu Denken geben.

                      Kommentar

                      • bock
                        Bürger


                        • 13.02.2004
                        • 122
                        • nrw

                        #12
                        Zitat von Phillip J. Fry
                        Da sehe ich einmal einen Ladestreifen mit Karabinermunition!

                        Dem KMRD melden!!!

                        Das runde Teil kann ich nicht eindeutig zuordnen.

                        Vorsichtshalber beim Melden mit angeben!

                        Das Ding aus Zinn, ist der Rest von einem Bierkrug!

                        Das kannst du behalten!
                        das meinst du doch nicht in ech?
                        da sieht man mal wo die kohle ausem staatshaushalt hin geht,
                        in lächerlichen mumpeln die man sammeln sollte und bei einer bestimten menge(X) abgeben sollte.
                        ihr stellt euch mehr an,wie dei polizei erlaubt.
                        meine meinung(bin mit son zeugs aufgewachsen).

                        gruß bock

                        pm:man kan alles übertreiben!!!!!!!!!!!!!

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                        • Phillip J. Fry
                          Moderator

                          • 01.02.2007
                          • 1930
                          • NRW / Düsseldorf

                          #13
                          Zitat von bock
                          das meinst du doch nicht in ech?
                          da sieht man mal wo die kohle ausem staatshaushalt hin geht,
                          in lächerlichen mumpeln die man sammeln sollte und bei einer bestimten menge(X) abgeben sollte.
                          ihr stellt euch mehr an,wie dei polizei erlaubt.
                          meine meinung(bin mit son zeugs aufgewachsen).

                          gruß bock

                          pm:man kan alles übertreiben!!!!!!!!!!!!!

                          Das ist immer wieder lustig!

                          Wenn Fragen über eine identifizierung da sind, werden die Antworten gerne genommen.

                          Hinweise über die weitere Vorgehensweise und das Melden der Fundmunition, werden dagegen von einigen, immer wieder in Frage gestellt.

                          Es gibt nun mal Gesetze und Vorschriften, an die sich jeder zu Halten hat.

                          Wenn man Nachts um drei Uhr an eine absolut leere Kreuzung kommt und die Ampel auf Rot steht, weit und breit kein Auto zu sehen ist, dann hält trotzdem jeder an und wartet auf Grün. Warum? Weil jeder Angst hat, erwischt zu werden und dafür zahlen zu müssen.

                          Die Punkte und das Bußgeld, sind aber Pipifax im Gegegensatz zu dem, was einen erwartet, wenn man gegen das Waffengesetz,
                          Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Sprengstoffgesetz verstößt.

                          Die Kampfmittelverordnungen der Länder, sagen eindeutig aus, daß das
                          Suchen und Aneignen von Fundmunition verboten ist.

                          Das hier gezielt nach Munition gesucht wird, unterstelle ich natürlich niemanden!

                          Der Besitz von nicht delaborierten Bodenfundpatronen ist verboten, auch für Leute, die damit aufgewachsen sind!!!

                          Für alle Sachen, die nicht 100%-Zweifelsfrei als Nichtmunition erkannt sind , kann ich nur sagen: Dem KMRD melden!
                          Phillip J. Fry

                          Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

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                          • eifelsucher
                            Ritter

                            • 15.06.2003
                            • 543
                            • Königsfeld/Eifel
                            • XP Deus 22,5/RC/WS4+PP MI6 oder Fisher F-Pulse

                            #14
                            Auch ich halte die Vorgehensweise für 60 Jahre alte Infantriegammelmunition für übertrieben. Aber das Beispiel mit der Ampel nachts um 3 finde ich in dem Zusammenhang wieder passend - guter Vergleich und absolut stimmig!

                            Allerdings gebe ich noch folgendes zu bedenken:
                            Wenn ein Sondengänger jeden Ladestreifen und jede Patrone (Infantrie) und jede cal.50 BMG Patrone oder Projektil der Polizei oder dem KMRD meldet kann es passieren das er
                            1. nach kurzer Zeit unangenehme Fragen gestellt bekommt..
                            2. je nach Häufigkeit und Art der Fundmeldungen nicht mehr wirklich ernst genommen werden könnte und wenn er was richtig "biestiges" findet möglicherweise gar nicht mehr "aufgesucht" wird...
                            3. Wenn er dann aufgesucht wird dann nicht am Fundort sondern bei sich zu Hause, da die Vermutung (oft nicht unbegründet) nahe liegt er hat nicht alles gemeldet und ein paar melepflichtige Fundsachen mit nach Hause genommen..


                            Noch was zum meinem Punkt 2
                            Wenn ich in der Nordeifel (RP) einen Munitionsfund mache dann überlege ich mir schon recht genau was ich melde und was nicht! Horst Lenz und seine Mitarbeiter vom KMRD in Ulmen würde sich "bedanken" wenn ich in für die oben genannte Munition 120 Km durch die Eifel scheuche

                            Aufklärung hat oberste Priorität, aber ich bin der Meinung das die Sondengänger dahingehend sensibilsiert werden sollten welche Fundmunition "unbedingt" gemeldet werden sollte und welche mit der Zurückbeförderung ins Grabungsloch "erledigt" ist, damit verstößt er weit weniger gegen irgend ein Gesetz als wenn er die Sachen zum ablichten mit nach Hause nemen würde.

                            So noch was zum Urthema:

                            Zitat von Greg
                            Guten Abend.
                            Habe jetzt die Fundbilder.

                            Bild 1 = Munition
                            Bild 3 = keine Ahnung
                            Bild 5 = auch unbekannt

                            MfG
                            Bild 3: Könnte sein das es vom Bierkrug stammt, könnte aber auch Teil eines Artillerie-Zünders sein (Alu?) - kann man auf dem Foto nicht wirklich gut erkennen.
                            Bild 5: Ja definitiv das Scharnier eines Bierkruges mit Resten vom Keramikhenkel

                            Gruß
                            Thomas
                            Mein Motto:
                            sapere aude - wage zu wissen!

                            -----
                            Was zum nachdenken...
                            Wer glaubt das hier gezeigte Funde nur euresgleichen interessiert der denkt wohl auch das die Erde eine Scheibe ist...

                            Kommentar

                            • Phillip J. Fry
                              Moderator

                              • 01.02.2007
                              • 1930
                              • NRW / Düsseldorf

                              #15
                              Der KMRD muss ja auch nicht wegen jedem Schuß Infanteriemunition gerufen werden, da gibt es noch andere möglichkeiten.

                              Da jeder Sondengänger ständig an anderen Orten sucht, kann er die gefundene Infanteriemunition ja ohne große Probleme bei der nächstgelegenen Polizeiwache abgeben.

                              Man muss ja nicht gleich sagen, daß die Infanteriemunition mit einer Sonde
                              gefunden wurde.

                              In der Regel, werden da keine großen Fragen gestellt, es sei denn, er
                              erscheint in Flecktarn auf der Wache, da hat er dann aber selber schuld!!!

                              Das ist immer noch besser, als das Zeug wieder zu vergraben.

                              Letztendlich muss jeder selber wissen und verantworten, wie er das Handhabt!
                              Phillip J. Fry

                              Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

                              Kommentar

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