Nachdem ich tagelang gegoggelt habe, Fundmunthread Startseite, etc. ist mir immer noch nicht ganz klar ob der Besitz von leeren,abgeschossenen Patronenhülsen von Kleinkaliber bis wasweißich (Panzer) strafbar ist, und ob die Geschoßhülsen mit Bohrungen versehen werden müssen. Desweiteren: Muß der Fund von leeren, aber NICHT abgeschossenen Hülsen gemeldet werden? (aus welchen Gründen auch immer das Geschoß fehlt, Brandeinwirkung z.B.)
Gruß
Öschi
Gruß
Öschi
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