schußunfähige waffen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Chrischi1979
    Einwanderer


    • 22.05.2007
    • 7
    • Hamburg

    #1

    schußunfähige waffen

    mich interessiert ob der besitz von schußunfähig gemachten automatik waffen (mg mp) in D erlaubt ist?
    wird die waffe dabei auch von außen sichtbar beschädigt (durchbohrt)

    ich würde als deko gerne eine cz vz61 (skorpion) haben
  • Phillip J. Fry
    Moderator

    • 01.02.2007
    • 1930
    • NRW / Düsseldorf

    #2
    Bei Waffen unter 60cm Gesamtlänge (Kurzwaffen), müssen folgende Änderungen erfüllt sein, damit sie nicht mehr unter das Waffengesetz fallen:

    Das Patronenlager muß so verändert sein, das sich weder Patronen noch Treibladungen laden lassen. Das Patronenlager muß zugeschweißt sein.

    Der Lauf muß im Patronenlager beginnend, auf seiner gesamten Länge mit einem Längsschlitz von mindestens 4mm Breite versehen sein, oder aber im Abstand von jeweils 3cm mit kalibergroße Bohrungen versehen werden. Es müssen mindestens 3 Bohrungen vorhanden sein.

    Der Verschlußboden muß um mindestens 45° abgeschliffen sein, die Schlagbolzenaustrittsfläche muß verschweißt sein, oder aber die Schlagbolzenführung muß durch Schweißstellen blockiert sein.

    In Griffstücken von Kurzwaffen muß der Auslösemechanismus dauerhaft blockiert sein. Das bedeutet z.B., daß Ausbohren der Hahnachsenführung, oder daß Verschweißen des Hammers in Endstellung.



    Bei Waffen über 60cm Gesamtlänge (Langwaffen), müssen folgende Änderungen erfüllt sein, damit sie nicht mehr unter das Waffengesetz fallen:

    Das Patronenlager muß dauerhaft unbrauchbar gemacht sein.

    Der Verschluß muß dauerhaft unbrauchbar gemacht sein, durch das Abschleifen des Stossbodens im 45°-Winkel.

    Das Schlagbolzenaustrittsloch muß durch verschweißen oder verstiften, verschlossen sein.

    Der Lauf muß vor dem Patronenlager 6 kalibergroße Bohrungen , oder andere gleichwertige Laufveränderungen: z.B. Schlitzungen von ebensolcher Breite aufweisen.

    Der Lauf muss vor den Bohrungen oder Schlitzen in Richtung Laufmündung mit einem kalibergrossen gehärtetem Stahlstift, der z.B. durch verschweißen gegen Ausbau gesichert ist, dauerhaft verschlossen sein.


    Alle Abänderungen an Waffen, dürfen nur von einem zugelassenen Büchsenmacher durchgeführt werden!!!
    Phillip J. Fry

    Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

    Kommentar

    • Rotti
      Heerführer

      • 16.09.2000
      • 1832
      • Im finstren Bayern / M
      • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

      #3
      Anzumerken, daß Du in D durchaus alle Arten von ehem. Vollautomaten in Deko bekommen kannst (frei ab 18).
      Firmen wie Sauer-Militaria, Wiedeko, Teilesatz.de (Beitler) usw. leben (gut?) davon.

      Abhängig vom Waffentyp sieht man die Änderungen ,oder auch nicht. Wenn der Abändernde sein Handwerk versteht, wird er immer versuchen die Änderungen möglichst "unsichtbar" auszuführen. Also z.B. Laufbohrungen unter dem Handschutz etc....

      Du kannst die Firmennamen mal bei Google eingeben, da wirst Du fündig. Die VZ ist noch eines der preiswerteren Vergnügen.

      A propos Vergnügen: Das Führen einer solchen Dekowaffe , also das Herumlaufen außerhalb der eigenen 4 Wände , ist strafbar...
      Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
      die Asche bleibt uns doch!

      Kommentar

      • kanne0815
        Heerführer


        • 29.04.2007
        • 1153
        • Thüringen Das grüne Herz Deutschlands
        • MD 3009 / ACE 250

        #4
        Moin , schau mal bei "eGun" nach findeste auch bei goggle ...da steht alles was Du wissen mußt und kannste auch gleich mit bieten oder Sofortkauf machen...da ist alles drin...bin da auch mit drin...Gruß Frank
        ...ist ähnilch wie eBay , nur das es hier erlaubt ist Waffen zu verkaufen oder aber eben kaufen ...

        Kommentar

        Lädt...