Oberflächenfunde aus dem Hürtgenwald!

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  • Klausie
    Heerführer


    • 14.04.2006
    • 1044
    • Pfalz

    #16
    Schießbaumwolle oder Nitrocellulose fällt unter das Sprengstoffgesetz, allerdings sind ganz geringe Mengen für Demonstrationzwecke erlaubt. Auch deren Herstellung. Es gibt auch einen Scherzartikel "Aschenbecherschreck" dieser besteht zu 100% aus Schießbaumwolle http://www.kaleidoshop.de/produktkatalog/14274883.html. Auch altes Filmmaterial Zelluloid besteht im wesentlichem aus Nitrocellulose.
    Aber von der Nitrocellulose bis zum Nitropulver ist es noch ein kleiner Weg, Nitropulver ist verboten auch die Herstellung. Nitropulver hat eine definierte Abbrenngeschwindigkeit somit ist der Gasdruck der entsteht auch definiert und baut sich nahezu immer in der gleichen Geschwindigkeit auf. Was in der Artillerie den Vorteil hat das eine Treibladung sich wie die andere verhält und somit die Reichweite definiert ist. Als neben Effekt verbrennt Nitropulver nahezu Rauch und Rückstandlos, was einen die Sicht nicht vernebelt und der Lauf bleibt auch fast sauber. Nur sollte man nichts anzünden von dem man nicht weiß was es ist.
    Zuletzt geändert von Klausie; 15.07.2007, 20:34.
    Patriae inserviendo consumer.


    Gruß

    Klausie

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