Hilfe! Großes Problem

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  • fwwalker
    Geselle


    • 18.07.2007
    • 62
    • Rheinland-Pfalz

    #1

    Hilfe! Großes Problem

    Hallo zusammen. Hab ein Problem, und zwar hab ich bei meinem ersten Suchgang überhaupt scharfe Munition gefunden. ca. 20 Schuss Gewehrmunition, keine Ahnung was für welche (ca. 75mm lang, Durchmesser 8-9mm). Was mach ich jetzt damit? Wollte sie nicht wieder einbuddeln oder einfach liegen lassen, nicht das Kinder die in die Finger bekommen. Geh ich jetzt irgendwo in nen Wald, grab nen tiefes Loch und vergess das ganze? Oder geh ich zu den grünen? Nur was erzähl ich denen? Oder gibts sonst ne möglichkeit die "sicher" zu entsorgen? Eigentlich ists schade, sind gut erhalten...

    Würde mich über jede antwort freuen.
  • Phillip J. Fry
    Moderator

    • 01.02.2007
    • 1930
    • NRW / Düsseldorf

    #2
    Da der Besitz von Fundmunition, in diesem Fall wohl scharfe Karabiner- oder Maschienengewehrmunition, in Deutschland nicht erlaubt ist, solltest du die Munition bei der nächsten Polizeiwache abgeben.

    Am besten mit einer Fundortbeschreibung, für eine evtl. Nachsuche durch den KMRD.

    Das ist die einzigst legale und richtige Vorgehensweise!!!

    In der Regel stellt die Polizei ein paar Fragen über die Fundumstände und das war es dann.
    Phillip J. Fry

    Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

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    • fwwalker
      Geselle


      • 18.07.2007
      • 62
      • Rheinland-Pfalz

      #3
      Jup, dann muss ich mich da nach dem wochenende mal nach kümmern. Danke. Hoffe mal das klappt mehr oder weniger reibungslos...

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      • Greg
        Bürger


        • 20.03.2007
        • 195
        • Eifel
        • Garrett GTI 2500

        #4
        Hallo.
        Keine Angst, die Polizei ist ganz nett. Die werden dir keine unangenehmen Fragen stellen.Hatte letztens auch die Polizei angerufen, wegen schrafer Munition.

        MfG

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        • Stonewall
          Landesfürst


          • 11.04.2007
          • 719
          • Thüringen (AP)

          #5
          Zitat von Greg
          Hallo.
          Keine Angst, die Polizei ist ganz nett. Die werden dir keine unangenehmen Fragen stellen.Hatte letztens auch die Polizei angerufen, wegen schrafer Munition.

          MfG
          Jap!!! Es ist wirklich besser der Polizei oder dem KMRD bescheid zu geben. Denn erst wenn herauskommt, das du dies nicht gemacht hast, dann kommt das böse Erwachen...

          Beste Grüße,
          Stonewall
          ,,Brave 18ème, je vous connais, l'ennemi ne tiendra pas devant vous !''

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          • fwwalker
            Geselle


            • 18.07.2007
            • 62
            • Rheinland-Pfalz

            #6
            So, habe den Fund endlich mal gemeldet... Förster kam, hat sie sich angesehen, gemeint die sei gut erhalten und noch dicht (Pulver konnte man beim schütteln gut hören). Hat sich fürs melden bedankt und die munition eingepackt und mitgenommen.

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            • sanitoeter2000
              Ritter


              • 08.05.2007
              • 448
              • Bayern, Chiemsee
              • Minelab Equinox 800

              #7
              Ohne Worte ...
              "Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"

              Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
              "Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"

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              • fwwalker
                Geselle


                • 18.07.2007
                • 62
                • Rheinland-Pfalz

                #8
                War also 8x57 IS für den Karabiner 98k... Woraus ist eigentlich das Projektil(durfte 1 behalten)? Weil Blei isses wohl nicht...

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                • Phillip J. Fry
                  Moderator

                  • 01.02.2007
                  • 1930
                  • NRW / Düsseldorf

                  #9
                  Zitat von fwwalker
                  So, habe den Fund endlich mal gemeldet... Förster kam, hat sie sich angesehen, gemeint die sei gut erhalten und noch dicht (Pulver konnte man beim schütteln gut hören). Hat sich fürs melden bedankt und die munition eingepackt und mitgenommen.

                  Der Förster ist aber der falsche Ansprechpartner für Fundmunition, dafür
                  ist der KMRD zuständig.

                  Die verfügen über das nötige Fachwissen!
                  Phillip J. Fry

                  Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

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                  • VR6Treter
                    Heerführer


                    • 26.10.2004
                    • 2644
                    • Berlin
                    • XP DEUS X35 28 RC WS4

                    #10
                    Zitat von fwwalker
                    War also 8x57 IS für den Karabiner 98k... Woraus ist eigentlich das Projektil(durfte 1 behalten)? Weil Blei isses wohl nicht...
                    Sie werden dir vielleicht mal ein Stück Metall aus deinem Körper entfernen müssen wenn du Pech hast, die sollten dir dann aber auf alle Fälle sagen können was das für ein Material war das du da "behalten" durftest.


                    Viel Spaß
                    Gewinner des Fotowettbewerbs Juli 2014

                    "Natur ist die beste Tarnung"! Fritz Todt

                    Wer sucht der findet, wer drauftritt verschwindet...!!

                    Kommentar

                    • fwwalker
                      Geselle


                      • 18.07.2007
                      • 62
                      • Rheinland-Pfalz

                      #11
                      Habs vielleicht falsch ausgedrückt. Habe ja nicht die Patrone, sondern nur die Geschoss-Spitze behalten, tut mir leid wenn das falsch verstanden wurde. Und wieso ist der Förster die falsche Adresse? Er ist ja schließlich verantwortlich für "seinen" Wald. Außerdem hab ich ihn gefragt ob ich den Fund somst noch irgendwo melden muss und er meinte er würde sich darum kümmern, er hätte öfters mit dem KMRD zu tun.

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                      • Phillip J. Fry
                        Moderator

                        • 01.02.2007
                        • 1930
                        • NRW / Düsseldorf

                        #12
                        Zuständigkeiten!

                        Förster = Wald und Getier.

                        KMRD = Fundmunition.
                        Phillip J. Fry

                        Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

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                        • =Spooky=
                          Ritter


                          • 09.06.2007
                          • 467
                          • Königreich Bayern

                          #13
                          Zitat von Phillip J. Fry
                          Der Förster ist aber der falsche Ansprechpartner für Fundmunition, dafür
                          ist der KMRD zuständig.

                          Die verfügen über das nötige Fachwissen!
                          Auch der Förster darf dieses Zeug (Kleinmun) entgegen nehmen, hat ja seine Sachkundigenprüfung. Das KrWaffG sagt dazu: ...ist an authorisierte Stelle(n) zu übergeben/abzugeben...(Mun) - auch der "Tierfütterer" wird seine(n) Schein(e) wegen einer handvoll Mun nicht gefährden, wenn er noch klar seine Sinne beisammen hat.

                          Grundsätzlich natürlich immer zuerst Pol oder KMRD - aber wer die Leute kennt und Zeit sparen will...
                          greets
                          =Spooky=

                          Kommentar

                          • Phillip J. Fry
                            Moderator

                            • 01.02.2007
                            • 1930
                            • NRW / Düsseldorf

                            #14
                            Zitat von =Spooky=
                            Auch der Förster darf dieses Zeug (Kleinmun) entgegen nehmen, hat ja seine Sachkundigenprüfung. Das KrWaffG sagt dazu: ...ist an authorisierte Stelle(n) zu übergeben/abzugeben...


                            Sachkunde ist nicht gleich Fachkunde!


                            Fachkundig im Sinne des Sprengstoffgesetzes ist, wer an einem
                            staatlich anerkanntem Lehrgang ( z.B. Sprengschule Dresden ),
                            eine mehrmonatige Ausbildung im Bereich der Kampfmittelbeseitigung absolviert hat und seine Fachkunde bei einer staatlich abgenommenen Prüfung bewiesen hat.

                            Die Zulassung zu so einem Lehrgang, setzt eine nachgewiesene mehrjährige Tätigkeit in der Kampfmittelbeseitigung voraus!

                            Dieser bekommt dann vom zuständigem Gewerbeaufsichtsamt, einen Befähigungsschein nach §20-Sprengstoffgesetz ausgestellt,
                            der den Inhaber berechtigt, im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung mit Fundmunition umzugehen!

                            Förster, wenn sie eine Waffenbesitzkarte und einen Munitionserwerbsschein besitzen, haben nur einen Sachkundenachweis erbracht, das beinhaltet keine Fundmunition.




                            Die einzigst autorisierten Stellen für Fundmunition, sind die Kampfmittelräumdienste.

                            Siehe Auszüge aus der Kampfmittelverordnung:
                            ( Der Auszug stammt aus der Kampfmittelverordnung-Hamburg, die
                            Verordnungen der anderen Bundesländer sind fast gleichlautend! )


                            § 1

                            Zweck, Begriffsbestimmungen

                            (1) Diese Verordnung dient der Abwehr von Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen.
                            (2) Kampfmittel im Sinne dieser Verordnung sind gewahrsamslos gewordene Gegenstände militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die
                            1. Explosivstoffe enthalten oder aus Explosivstoffen bestehen (zum Beispiel Gewehrpatronen, Granaten, Bomben, Zünder, Minen, Spreng- und Zündmittel),
                            1. Kampfstoffe, Nebelstoffe, Brandkampfstoffe oder Reizstoffe enthalten.
                            §3

                            Sicherungspflichten


                            (1) Es ist verboten, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu verändern oder sie in Besitz zu nehmen.
                            (2) Das Sammeln, Bearbeiten, Bergen und sonstige Behandeln von Kampfmitteln sowie deren Besitz ist nur von der zuständigen Behörde damit beauftragten Stellen gestattet.



                            Die zuständige Behörde ist der Kampfmittelräumdienst des jeweiligen Bundesland!



                            Beauftragte Stellen, sind Fachfirmen mit einer gültigen Erlaubnis nach §7-Sprengstoffgesetz!




                            Keine Förster!





                            Phillip J. Fry

                            Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

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                            • =Spooky=
                              Ritter


                              • 09.06.2007
                              • 467
                              • Königreich Bayern

                              #15
                              Ach Phillip, ich kenn' doch dieses notwendige Gefasel... (Sprengberechtigung seit 1987, habe doch diesen ganzen Mist lernen dürfen) nichtdestotrotz: ES IST WICHTIG, keine Frage, aber ich weiß auch wie's in der Praxis damit bestellt war, und evtl. immer noch ist... - Fa. Röhl, Außenstelle Mallertshofen (bei Garching, München) lässt Grüßen
                              greets
                              =Spooky=

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