Meine "Vitrine" mit Bodenfunden

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Drusus
    Heerführer


    • 31.08.2005
    • 3464
    • München, Bayern
    • Goldmaxx, was sonst?? ;)

    #16
    Zitat von sled
    50.Munition für die Waffen der Nummer 29, ausgenommen Patronenmunition mit Vollmantelweichkerngeschoss, sofern

    1. das Geschoss keine Zusätze, insbesondere keinen Lichtspur-, Brand- oder Sprengsatz, enthält und
    2. Patronenmunition gleichen Kalibers für Jagd- oder Sportzwecke verwendet wird
    Aber es geht doch hier doch um Munition, also um Projektil + Hülse + Pulver... also scharfe Patronen und nicht um abgeschossene Projektile allein, oder irre ich mich hier?

    BTW: .50 wird durchaus von Sportschützen verwendet.

    Viele Grüße,
    Günter

    PS: es scheint mir eh keine .50 zu geben, die einen Weichkern, also einen aus Blei haben - die "Ball" (ohne Farbmarkierung) haben einen aus Stahl und die "AP" (schwarz) einen aus einer gehärteten Stahl-Legierung.
    Zuletzt geändert von Drusus; 22.07.2007, 20:23.
    Quis custodiet ipsos custodes?

    Kommentar

    • ODAS
      Heerführer

      • 19.07.2003
      • 2350
      • Niedersachsen
      • Minelab XT70

      #17
      Für das Projektil alleine könnte dies gelten...
      Habe ich mal im MFF gefunden, finde den Thread aber nicht mehr. Jedenfalls ist der Inhalt ganz interessant.

      Gruß,
      ODAS
      Angehängte Dateien

      Kommentar

      • Drusus
        Heerführer


        • 31.08.2005
        • 3464
        • München, Bayern
        • Goldmaxx, was sonst?? ;)

        #18
        Zitat von ODAS
        Für das Projektil alleine könnte dies gelten...
        Habe ich mal im MFF gefunden, finde den Thread aber nicht mehr. Jedenfalls ist der Inhalt ganz interessant.
        Hi ODAS,

        danke für das interessante Dokument!

        Klar, Leuchtspur- Brand- und Explosivgeschosse enthalten zum teil beachtliche Mengen an gefährlichen Inhalten, aber panzerbrechende Projektile ohne Treibsatz werden hier zumindest schon mal nicht erwähnt.

        Viele Grüße,
        Günter
        Quis custodiet ipsos custodes?

        Kommentar

        • Öschi
          Heerführer


          • 05.11.2005
          • 2555
          • Niedersachsen, LKA Hildesheim
          • Adleraugen ;-)) und ein wahnsinnig gutes Gespür!

          #19
          Moin basti!
          Klein, aber es wird. Nette Sammlung, viel Spaß bei "vergrößern"

          ...bei den BMG.50 wird uns garantiert unser MunMod die richtige Antwort geben können.

          Gruß
          Öschi
          Quidquid agis prudenter agas et respice finem

          Kommentar

          • erap
            Landesfürst


            • 27.09.2004
            • 826
            • Bayern,Großraum München

            #20
            Zitat von Atame
            Aber es geht doch hier doch um Munition, also um Projektil + Hülse + Pulver... also scharfe Patronen und nicht um abgeschossene Projektile allein, oder irre ich mich hier?

            BTW: .50 wird durchaus von Sportschützen verwendet.

            Viele Grüße,
            Günter

            PS: es scheint mir eh keine .50 zu geben, die einen Weichkern, also einen aus Blei haben - die "Ball" (ohne Farbmarkierung) haben einen aus Stahl und die "AP" (schwarz) einen aus einer gehärteten Stahl-Legierung.
            und genauso ist es!
            einzelnes Hartkerngeschoss > Haerte ueber 400 Brinell=kein Problem
            Komplette Patrone mit Hartkerngeschoss=grosses KWKG-Problem

            Gruss Christian
            Hoplophobie ist heilbar!

            Kommentar

            • revolution77
              Heerführer

              • 04.04.2002
              • 1091
              • Bodensee

              #21
              Also ich weiss ja nich wie das in Deutschland ist, dass ihr mit Plasteprojektilen schiesst... hab das zumindest noch nie gehört.
              Aber das blaue Teil ist meiner Meinung nach eindeutig eine 5,56mm K-Patrone (Knall Patrone), wie ich sie selbst schon zighundertfach im Wehrdienst verschossen habe. Blau ist eigentlich beim Militär IMMER ÜB-Munition (egal ob bei Patronen, Granaten etc.). Da fliegt kein Projektil raus, das macht nur Bumm und die einzigen Gefahrenherde beim abfeuern sind der Lärm oder wenn man den Lauf beim Abfeuern sehr nahe an den Kameraden hält...

              Nur damit ich das richtig verstanden habe. In Deutscheland fällt eine leere Hülse mit Projektil Kaliber .50 unters KWKG??? Das glaub ich nun nicht wirklich.... Nehme zumindest an, dass die gezeigten Projektile delaboriert sind..

              Kommentar

              • erap
                Landesfürst


                • 27.09.2004
                • 826
                • Bayern,Großraum München

                #22
                Zitat von revolution77

                Nur damit ich das richtig verstanden habe. In Deutscheland fällt eine leere Hülse mit Projektil Kaliber .50 unters KWKG??? Das glaub ich nun nicht wirklich.... Nehme zumindest an, dass die gezeigten Projektile delaboriert sind..

                Nein!
                Huelse und Geschoss zusammengesteckt,auch mit noch intaktem Zuendhuetchen - kein Problem.Kommt aber das Pulver mit hinein ,so hast du eine komplette scharfe Patrone und die faellt unters waffengesetz.
                Hat das Geschoss einen Hartkern oder Leuchtspur oder aehnliches,so faellt die Patrone unters KWKG.

                Gruss Christian
                Hoplophobie ist heilbar!

                Kommentar

                • Drusus
                  Heerführer


                  • 31.08.2005
                  • 3464
                  • München, Bayern
                  • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                  #23
                  Besten Dank, erap

                  Günter
                  Quis custodiet ipsos custodes?

                  Kommentar

                  • sled
                    Landesfürst


                    • 04.06.2005
                    • 753
                    • Zürich / NRW
                    • Cibola, ACE250

                    #24
                    Zitat von erap
                    Nein!
                    Huelse und Geschoss zusammengesteckt,auch mit noch intaktem Zuendhuetchen - kein Problem.Kommt aber das Pulver mit hinein ,so hast du eine komplette scharfe Patrone und die faellt unters waffengesetz.
                    Hat das Geschoss einen Hartkern oder Leuchtspur oder aehnliches,so faellt die Patrone unters KWKG.

                    Gruss Christian
                    Zum Zündhütchen, gibts hier einen sinnvollen Beitrag ausm Fundmun Forum:

                    Zitat von Phillip J. Fry
                    @ Öschi!

                    Nach meinem Wissensstand, ist in Deutschland das Sammeln von leeren Patronenhülsen, egal ob mit oder ohne Zündhütchen, nicht verboten.

                    Das Unbrauchbar machen mit einer Bohrung oder Schlitz,
                    ist soweit ich weiß, auch nirgendwo vorgeschrieben.

                    Damit meine ich Patronen, von Pistolen, Revolvern und Gewehren.

                    Die Menge, in dem Zündsatz der Patronen, ist vergleichbar
                    mit den zur Zeit noch frei zu erwerbenden Zündhütchen.

                    Trotzdem sollte man die Energie, die in einem Zündhütchen sitzt, nicht unterschätzen!

                    Für Kartuschen von Granaten, die noch eine intakte Zündschraube besitzen
                    und demnach eine größere Menge an Zündladung haben, gilt das nicht.

                    Da kommt wieder zum Tragen, daß Dekomunition frei von Explosivstoffen sein muss!!!

                    Falls du größeres Interesse am Hülsen- oder Patronensammeln hast, kannst du dich an die PSV ( Patronensammlervereinigung e.V. ) wenden.

                    Hier der Link dazu:
                    Der Beitrag: http://www.schatzsucher.de/Foren/sho...%FCndh%FCtchen

                    Kommentar

                    • Phillip J. Fry
                      Moderator

                      • 01.02.2007
                      • 1930
                      • NRW / Düsseldorf

                      #25
                      Neben dem KWKG, dem Sprengstoffgesetz und dem Waffengesetz, kommt noch die Kampfmittelverordnung der einzelnen Bundesländer zum tragen.


                      Die wichtigen Stellen sind rot markiert.


                      Auszug aus der Kampfmittelverordnung:

                      2011-0-11
                      Landesverordnung
                      zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch
                      Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)


                      Vom 24. April 1998

                      Fundstelle: GVOBl. 1998, S. 180
                      Zuletzt geändert durch Verordnung vom 8.4.2003, GVOBl. 2003, S. 227

                      Gesamte Vorschrift
                      Zur Inhaltsübersicht
                      § 5

                      Verbote

                      (1) Es ist verboten, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu verändern, in Besitz zu nehmen oder zu beseitigen.

                      (2) Es ist ferner verboten, Flächen, auf denen Kampfmittel entdeckt und die entsprechend abgesperrt oder gekennzeichnet worden sind, zu betreten oder Anlagen oder Vorrichtungen zur Kennzeichnung von Gefahrenbereichen im Sinne von § 3 Absatz 3 zu beschädigen, unwirksam zu machen oder ohne Zustimmung der Landesordnungsbehörde zu beseitigen. Ist eine Kennzeichnung nach § 3 Absatz 3 vorgenommen, gilt das Betretungsverbot innerhalb des Gefahrenbereiches, der von der Landesordnungsbehörde als solcher gekennzeichnet ist.
                      (3) Die Verbote der Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Landesordnungsbehörde und die von ihr beauftragten Stellen. Die Landesordnungsbehörde kann von den Verboten nach den Absätzen 1 und 2 für den Einzelfall Ausnahmen zulassen.

                      Kampfmittel im Sinne dieser Verordnung sind insbesondere gewahrsamlos gewordene zur Kriegsvorbereitung oder Kriegsführung bestimmte oder ehemals bestimmte Bomben, Minen, Handgranaten, Hohl-, Haft- und andere Sprengladungen, Munition, Geschosse für Kriegswaffen und Zünder.
                      Als Kampfmittel gelten auch Teile von diesen, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, daß sie
                      1. Explosivstoffe oder Rückstände dieser Stoffe enthalten oder aus Explosivstoffen oder deren Rückständen bestehen oder rüstungsspezifische Stoffe, insbesondere Sprengstoffe, chemische Kampf- oder Reizstoffe, Brand-, Nebel- und Rauchstoffe, Treib- und Zündmittel, Zusatzstoffe zur Erreichung taktischer Erfordernisse, produktionsbedingte Zwischen- und Abfallprodukte, Rückstände aus kriegsbedingter Kampfmittelvernichtung sowie Abbauprodukte und Stoffumwandlungsprodukte der genannten Stoffe oder Rückstände dieser Stoffe enthalten.



                      Auszug Ende!







                      Wer wegen Fundmunition mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist,
                      der sollte sich nicht wundern, wenn der zuständige Staatsanwalt oder Richter, nicht etwas passendes aus dem Kriegswaffenkontrollgesetz, Waffengesetz, Sprengstoffgesetz oder der Kampfmittelverordnung findet
                      und ihn damit an die Wand nageln kann!


                      Zitat von sled
                      Zum Zündhütchen, gibts hier einen sinnvollen Beitrag ausm Fundmun Forum:
                      Auch wenn ich hier der Moderator für Fundmunition bin, bedeutet das nicht,
                      daß ich immer Recht habe.

                      Auch ich kann falsch liegen, im Bezug auf eine Identifizierung!!!

                      Kommentare bezüglich der geltenden Gesetze geben auch nur meinen Wissensstand wieder!!!

                      Ich selber, sammel keinerlei Munition, sondern nur Datenblätter, Dienstvorschriften und Fotos über Waffentechnik und Munition.

                      Damit kann ich mit keinem Gesetz in Konflikt kommen!!!

                      Letztendlich muss jeder selbst wissen, was er mit nach Hause schleppt und in die Vitrine stellt, da derjenige sich auch nur selbst verantworten muss, wenn er dann bei Gericht vorstellig wird!
                      Phillip J. Fry

                      Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

                      Kommentar

                      • Roy O ' Bannon
                        Ritter


                        • 01.01.2007
                        • 529
                        • Siegburg NRW
                        • Garrett ACE 250

                        #26
                        Gesetz hin oder her... aber versteht jemand einen rationalen Grund warum Geschosse mit Stahlgeschossen verboten sind ?
                        Ich mein bei Geschossen mit Brand, Leuchtspur, oder Sprengladungen besteht keine Frage. Aber warum Stahlgeschosse ?
                        Zuletzt geändert von Roy O ' Bannon; 23.07.2007, 18:45.
                        Wer die Gegenwart verstehen will... muss die Vergangenheit kennen!

                        Kommentar

                        • Odysseus
                          Ritter


                          • 17.03.2007
                          • 426
                          • saarland

                          #27
                          Ganz einfach, mit stahlgeschossen kommst du durch panzerungen durch,
                          z.b. weste, gepanzerte limo.
                          Gruß, Alex


                          White´s XLT Spektrum und Bullseye

                          Kommentar

                          • Phillip J. Fry
                            Moderator

                            • 01.02.2007
                            • 1930
                            • NRW / Düsseldorf

                            #28
                            Zitat von Roy O ' Bannon
                            Gesetz hin oder hin... aber versteht jemand einen rationalen Grund warum Geschosse mit Stahlgeschossen verboten sind ?
                            Ich mein bei Geschossen mit Brand, Leuchtspur, oder Sprengladungen besteht keine Frage. Aber warum Stahlgeschosse ?

                            Geschosse mit Stahlkern können "Kugelsichere" Westen durchschlagen und
                            auch leicht gepanzerte Fahrzeuge!
                            Phillip J. Fry

                            Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

                            Kommentar

                            • Phillip J. Fry
                              Moderator

                              • 01.02.2007
                              • 1930
                              • NRW / Düsseldorf

                              #29
                              Da es hier in erster Linie um Fundmunition geht, wurde es verschoben!
                              Phillip J. Fry

                              Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

                              Kommentar

                              • Roy O ' Bannon
                                Ritter


                                • 01.01.2007
                                • 529
                                • Siegburg NRW
                                • Garrett ACE 250

                                #30
                                Zitat von Phillip J. Fry
                                Geschosse mit Stahlkern können "Kugelsichere" Westen durchschlagen und
                                auch leicht gepanzerte Fahrzeuge!
                                Sagt bloß ein 50er Geschoss mit " Weichkern " durchschlägt keine kugelsichere Weste ... bei dem Kaliber 12.7 kann ich mir das nicht vorstellen.

                                Gruß Marcel
                                Wer die Gegenwart verstehen will... muss die Vergangenheit kennen!

                                Kommentar

                                Lädt...