Aber so wie der Gurt auf den Bild zu erkennen ist, stellt dieser eine Munitionierung für eine Waffe dar, welche unter das KWKG fällt und auch nicht von WBK-Berechtigten erworben werden kann. Somit fällt dann auch die Muni unter das KWKG - soweit mir bekannt.
Nebenbei, wann ist der Besitz von Platzmunition ohne weitere Genehmigungen etc. legal?
Wenn es sich um Platz-Muni handelt für Waffen, welche ab 18 Jahren ohne weiteres erworben werden kann; z.B. Schreckschußwaffen?
Platzmunition für Handfeuerwaffen, welche mit entsprechender WBK erworben werden dürfen?
Wie sieht´s bei einer 20mm-Platz aus?

Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde






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