Äh - kann mich jetzt auch irren und lasse mich gerne belehren.
Aber so wie der Gurt auf den Bild zu erkennen ist, stellt dieser eine Munitionierung für eine Waffe dar, welche unter das KWKG fällt und auch nicht von WBK-Berechtigten erworben werden kann. Somit fällt dann auch die Muni unter das KWKG - soweit mir bekannt.
Nebenbei, wann ist der Besitz von Platzmunition ohne weitere Genehmigungen etc. legal?
Wenn es sich um Platz-Muni handelt für Waffen, welche ab 18 Jahren ohne weiteres erworben werden kann; z.B. Schreckschußwaffen?
Platzmunition für Handfeuerwaffen, welche mit entsprechender WBK erworben werden dürfen?
Wie sieht´s bei einer 20mm-Platz aus?
Aber so wie der Gurt auf den Bild zu erkennen ist, stellt dieser eine Munitionierung für eine Waffe dar, welche unter das KWKG fällt und auch nicht von WBK-Berechtigten erworben werden kann. Somit fällt dann auch die Muni unter das KWKG - soweit mir bekannt.
Nebenbei, wann ist der Besitz von Platzmunition ohne weitere Genehmigungen etc. legal?
Wenn es sich um Platz-Muni handelt für Waffen, welche ab 18 Jahren ohne weiteres erworben werden kann; z.B. Schreckschußwaffen?
Platzmunition für Handfeuerwaffen, welche mit entsprechender WBK erworben werden dürfen?
Wie sieht´s bei einer 20mm-Platz aus?
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