Hülsen

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  • FindlingPB
    Bürger


    • 22.01.2008
    • 157
    • Mainz
    • XPADX 100

    #1

    Hülsen

    Hallo Gemeinde,
    da ich mit der Suchfunktion nichts finden konnte,stelle ich hier mal eine Frage ein:
    Gibt es Probleme, wenn man Schrott wie alte Patronenhülsen bei Ebay reinstellt?
    es geht immer weiter
  • Chromkrank
    Lehnsmann


    • 07.05.2007
    • 25
    • Niedersachsen

    #2
    Ich würde grundsätzlich mal lieber sowas wie Egun als Verkaufsplatz nehmen...und immer gucken das nichts dazwischen ist was irgendwie "Bummm" machen kann...
    Wer suchet der findet

    Kommentar

    • mele
      Ritter


      • 17.04.2006
      • 413
      • Deutschland

      #3
      Hallo,

      ja, ist leider verboten.

      Gruss
      mele

      Kommentar

      • Bussi03
        Geselle


        • 22.07.2004
        • 69
        • Berlin

        #4
        Zitat von FindlingPB
        Hallo Gemeinde,
        da ich mit der Suchfunktion nichts finden konnte,stelle ich hier mal eine Frage ein:
        Gibt es Probleme, wenn man Schrott wie alte Patronenhülsen bei Ebay reinstellt?

        Siehe unten.


        Insbesondere folgende Waffen und Waffenzubehör sind bei eBay verboten:


        Schusswaffen jeglicher Art, insbesondere:

        Pistolen, Revolver und Gewehre

        Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen

        Luftgewehre und -pistolen

        Schusswaffenteile (z.B. Läufe, Abzüge, Griffschalen oder Holzschäfte)

        Schusswaffenzubehör (z.B. Magazine, Schalldämpfer sowie Munition und Hülsen)

        Gotcha- / Paintball-Waffen

        Softair- und Blowback- / CO2-Waffen


        Kriegswaffen (Maschinengewehre, Maschinenpistolen, vollautomatische Waffen, auch Waffenbodenfunde)


        Bausätze von Schuss- und Kriegswaffen (auch solche aus Plastik)


        Fantasiewaffen, die von echten Kriegswaffen schwer zu unterscheiden sind


        Messer, die durch das Waffengesetz verboten oder als Waffe eingestuft sind, insbesondere:

        Springmesser (auch solche mit einer Klingenlänge unter 8,5cm)

        Fallmesser

        Faustmesser

        Balisong- bzw. Butterfly-Messer

        Zweiseitig scharf geschliffenen Messer (z.B. Dolche, Bajonette, Hirschfänger sowie Stiefel- oder Wurfmesser)

        Kampfmesser


        Sonstige durch das Waffengesetz verbotenen Gegenstände wie z.B.

        Wurfsterne

        Stahlruten, Schlagringe aller Art und Form

        Asiatische Würgehölzer (Nunchaku)

        Versteckte / getarnte Waffen, wie z.B. Schießkugelschreiber oder Schießstöcke, Spazierstöcke mit integriertem Degen sowie alle Waffen die auf den ersten Blick nicht eindeutig als Waffen zu erkennen sind

        Präzisionsschleudern

        Für Schusswaffen bestimmte Zubehörteile wie Zielscheinwerfer, Laser, Zielpunktprojektoren, Nachsicht- und Nachtzielgeräte



        Sonstige Waffen und Waffenzubehör im Sinne des Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetzes

        Nachbauten von Waffen und Dekowaffen (z.B. Gewehre, Pistolen, Vorderlader, Armbrüste, Schwerter oder Degen)

        Blankwaffen wie Schwerter, Säbel und Degen

        Armbrüste

        Morgensterne

        Steinschleudern

        CS- und Reizgase sowie Pfeffersprays

        Elektroschocker

        Schlagstöcke jeglicher Art (z.B. Teleskopschlagstöcke)

        Harpunen

        Blasrohre

        Fundmunition (z.B. Granaten, Zünder oder Geschosse)



        Gruß Mario

        Kommentar

        • munfrosch
          ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
          • 20.09.2007
          • 2135
          • Raum Dresden
          • Whites DFX, MD 318B

          #5
          Zitat von mele
          Hallo,

          ja, ist leider verboten.

          Gruss
          mele
          Richtig, damit man in den ableger egun geht!

          Kommentar

          • Andi08/15
            Heerführer

            • 26.06.2003
            • 2048
            • Lkr. RT/Baden-Württemberg
            • Garret ACE250

            #6
            Was gibts dann außer Trödel und Ramsch denn dann noch bei Ebääääh zu kaufen was interessant sein könnte, mal von den verbotenen Gegenständen usw. abgesehen?
            § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
            (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

            ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

            Kommentar

            • peecko
              Heerführer


              • 04.04.2007
              • 1965
              • Nrw
              • ACE 150 / Tesoro_Lobo / White`s VX3 /XP Deus /LOBO V2

              #7
              eigentlich alles , man muß nur suchen !!
              Intelligent ist , wer weiß, wo er findet,was er nicht weiß.

              Kommentar

              • stahlklaue
                Landesfürst


                • 26.03.2008
                • 936
                • Sachsen

                #8
                verkaufen manche trotzdem bei ebay

                "Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen"
                Zitat Helmut Schmidt (Alt-Bundeskanzler)

                Kommentar

                • munfrosch
                  ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
                  • 20.09.2007
                  • 2135
                  • Raum Dresden
                  • Whites DFX, MD 318B

                  #9
                  sollte man trotzdem nicht amchen, denn laut ebay abg darfst nichtmal feuerzeuge in waffen oder munform mehr anbieten uvm! ist doch abgekatert damit es zu egun geht. vergleicht nur mal die portale usw.

                  und sobald ebay bzw seine hilfssheriffs nur denken das ist ilegal oder veroten, das geht sogar bei sichtbar leeren hülsen, wird das an die grünen weitergemeldet und kann bis zum hausbesuch führen! ist es das wert?

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                  • Bussi03
                    Geselle


                    • 22.07.2004
                    • 69
                    • Berlin

                    #10
                    Zitat von stahlklaue
                    Ist ein Neuling, der weiß wohl gar nicht, was kommen kann. Na egal, wozu gibt es Regeln, wenn sie nicht eingehalten werden. Ebay hat diese Regeln nun mal erlassen und wer sich nicht dran hält kann Glück haben oder extremes Pech wenn man dann gleich wieder rausgekantet wird. Für solche Sachen gibt es ja glücklicherweise andere Foren. Ergo, vorm Einstellen erst mal Regeln lesen. Ist hier ja auch nicht anders.

                    Gruß Mario

                    Kommentar

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