Werfergranate

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  • Baron
    Heerführer


    • 17.12.2007
    • 1140
    • 74740 Sennfeld

    #1

    Werfergranate

    Wurde heute von einer Familie aus Höchstberg, die einen Munitionsreichen Garten hat angerufen. Natürlich war ich gegen 18 Uhr vor Ort, da ich die Waffen und Munitionfunde im Garten der Familie schon aus der Presse kannte.
    Bei der Erschließung des Grundstücks wurden angeblich Waffen gefunden und entsorgt. Als danach bei Bauarbeiten vom Bauherrn eine große Werfergranate gefunden wurde kam der KMRD und säuberte den Garten. Da sich in der Erde von dem Garten aber immer noch Munition befindet, habe ich nochmal gesondelt. Außer Nägeln, MG Munition und einer franz. Münze von 1820 haben wir noch eine Werfergranate gefunden, die morgen vom KMRD abgeholt wird.

    Gruß
    Micha
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    Ebinger 410
    Ebinger 728
  • Phillip J. Fry
    Moderator

    • 01.02.2007
    • 1930
    • NRW / Düsseldorf

    #2
    Zitat von Baron
    Wurde heute von einer Familie aus Höchstberg, die einen Munitionsreichen Garten hat angerufen. Natürlich war ich gegen 18 Uhr vor Ort, da ich die Waffen und Munitionfunde im Garten der Familie schon aus der Presse kannte.
    Bei der Erschließung des Grundstücks wurden angeblich Waffen gefunden und entsorgt. Als danach bei Bauarbeiten vom Bauherrn eine große Werfergranate gefunden wurde kam der KMRD und säuberte den Garten. Da sich in der Erde von dem Garten aber immer noch Munition befindet, habe ich nochmal gesondelt. Außer Nägeln, MG Munition und einer franz. Münze von 1820 haben wir noch eine Werfergranate gefunden, die morgen vom KMRD abgeholt wird.

    Gruß
    Micha


    Die Familie macht es sich leicht und du hast den schwarzen Peter!

    Das gezielte Suchen nach Fundmunition, ist nur Fachkundigen mit einem gültigen Befähigungsschein nach §20-Sprengstoffgesetz erlaubt,
    dieser muß bei einer Fachfirma mit einer Zulassung nach §7-Sprengstoffgesetz beschäftigt sein und dazu beauftragt!

    Wenn der KMRD schon mal vor Ort war und Fundmunition sichergestellt hat,
    dann hat der Grundstückseigentümer mit Sicherheit die Auflage bekommen,
    vor weiteren Bautätigkeiten oder Bodeneingriffen,
    sein Grundstück von einer zugelassenen Fachfirma,
    auf weitere Munitionsaltlasten absuchen zu lassen.

    Da der Grundstückseigentümer, für die Gefahr, die von seinem Grundstück ausgeht, verantwortlich ist,
    muß er auch die Kosten dafür tragen (dies ist ihm mit Sicherheit bekannt), welche sich nach Größe und Belastung des Grundstückes richten!

    Wenn das Grundstück beräumt ist, bekommt der Eigentümer eine Freigabe, daß sein Grundstück frei von Kampfmittel ist!

    Verwaltungsvorschrift Kampfmittelbeseitigung Baden-Würtemberg,
    (Absatz Nr.4 lesen):



    Ich würde an deiner Stelle, die Finger von solchen "Gefälligkeiten" lassen,
    denn neben der Gefahr, die von der Fundmunition ausgeht,
    bewegt ihr euch (Familie=Auftraggeber / Sondler=Auftragnehmer),
    auf ganz dünnem Eis!


    Es handelt sich bei dem Fund nicht um eine Werfergranate,
    sondern um eine amerikanische Hohlladungsgewehrgranate!


    Phillip J. Fry

    Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

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